Aarhus-Konvention
Die UN-ECE Aarhus-Konvention hat das Ziel, die Öffentlichkeit an umweltrelevanten Entscheidungen zu beteiligen und Zugang zu Informationen und Gerichten zu ermöglichen. Sie stellt ein zentrales Dokument für die verstärkte Einbindung der Zivilgesellschaft dar. Für den Bereich Gentechnik & Biologische Sicherheit enthielt sie jedoch bis zur 2. Vertragsstaatenkonferenz nur sehr allgemeine Bestimmungen.
Die Konvention ist zwar ein internationaler (multilateraler) Vertrag, gilt aber nur im Rahmen der Mitgliedsländer aus dem Kreis der 55 Staaten der "Economic Commission of Europe". Von diesen Ländern sind mit Stand November 2009 44 Vertragsparteien der Aarhus Convention. 25 dieser Länder sind auch der Zusatzvereinbarung über Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Zulassung von GVOs beigetreten. Diese Vereinbarung wird allerdings erst in Kraft treten, wenn die Zahl ratifizierender Länder 28 erreicht.
Gerade im Bereich der Gentechnik zeigt die Öffentlichkeit großes Interesse an der Beteiligung bei entscheidungsfindenden Prozessen. Fehlende Transparenz bzw. fehlender Zugang zu Informationen schränken die Möglichkeiten zur Mitgestaltung oft stark ein.
GMO Arbeitsgruppe
Seit dem Jahr 2000 arbeitete eine internationale Arbeitsgruppe spezifisch zum Thema gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Österreich vertreten durch das Umweltbundesamt war mit der Leitung dieser Arbeitsgruppe seit Anfang betraut. Aufgabe war es, Möglichkeiten für die Konkretisierung der Konvention im Bereich Gentechnik zu aufzuzeigen.
Zentral- und osteuropäischen Staaten sowie Umweltschutzorganisationen standen dieser Weiterentwicklung der Aarhus-Konvention grundsätzlich positiv gegenüber. Hingegen hatten einige EU-Mitgliedstaaten Vorbehalte, vor allem im Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung über bestehende EU-Regelungen hinauszugehen. Die Notwendigkeit einer weitgehenden Information der Öffentlichkeit im Sinne von Transparenz war weniger kontroversiell als die Frage der Öffentlichkeitsbeteiligung.
Kompromiss bei der zweiten Vertragsparteienkonferenz
Unter aktiver Mitarbeit des Umweltbundesamt konnte bei der zweiten Vertragsparteienkonferenz (MOP-2 im Mai 2005, Almaty/Kasachstan) ein Kompromiss erzielt werden. Demnach wurde die Aarhus Konvention für Entscheidungsfindungsprozesse im Bereich Freisetzungen und Produktzulassungen von GVO geändert. Die in Kasachstan getroffene Entscheidung bedeutet eine Verbesserung der Rechte für die Öffentlichkeit in bestimmten GVO-Verfahren und enthält folgende Elemente:
- Es wird ein neuer Artikel in den Konventionstext eingefügt, der spezifische Regelungen für die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Freisetzungs- und Produktzulassungsverfahren für GVO vorsieht.
- Die spezifischen Regelungen das Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren betreffend sind in einem neuen Annex enthalten.
Das für die EU und Österreich sehr akzeptable und durchaus erfreuliche Ergebnis wurde von allen Parteien bei MOP-2 ausdrücklich begrüßt. Die Umweltorganisationen äußerten zwar Kritik am Ergebnis, da sie sich weitergehende Bestimmungen erhofft und für notwendig erachtet hatten, begrüßten aber im Grundsatz auch die Einigung als wichtige Grundlage, wobei Hoffnung auf Verbesserungen in der Zukunft geäußert wurden.
Die beschlossene Änderung stellt jedenfalls einen wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der Aarhus Konvention dar. Es wurde damit die Grundlage für nationale Regelungen zur breiteren Einbindung der Öffentlichkeit in GVO-Entscheidungsverfahren gelegt. Dies ist vor allem für diejenigen Länder von Bedeutung, die bisher dazu noch keine entsprechende gesetzliche Regelung haben. Für 2008 ist ein internationaler Workshop zur Thematik geplant, den das UN-ECE Aarhus Sekretariat – eventuell gemeinsam mit dem Sekretariat des Cartagena Protokolls – organisieren wird.
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