Internationale Haftungsregelungen für GVO

Nach vierjährigen Verhandlungen konnten bei der Vertragsparteienkonferenz zum Cartagena Protokoll in Bonn (D) vom 12. bis 16. Mai 2008 Fortschritte in der Erarbeitung von weltweiten Haftungsregelungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) erzielt werden.

 

Bis zur nächsten Vertragsparteienkonferenz in Japan im Jahr 2010 sollen in weiteren Verhandlungen konkrete GVO-Haftungsregelungen beschlossen werden.

Wer im Falle auftretender Schäden für die Biologische Vielfalt durch den grenzüberschreitenden Transport von GVO in welcher Form haftet, war seit dem Beschluss des Cartagena Protokolls im Jahr 2000 umstritten. Nach schwierigen Verhandlungen wurde bei der vierten Vertragsparteienkonferenz zum Cartagena Protokoll in Bonn ein Kompromiss erreicht, der den weiteren Fahrplan und eine Verhandlungsbasis festlegt. Dieses Ergebnis ist auch ein Erfolg für die Europäische Union, die in den Verhandlungen als Vermittler fungierte.

Fortschritte auch bei anderen Themen

Auch bei Themen, die für Entwicklungsländer eine wichtige Rolle spielen, wie GVO-Risikoabschätzung, Weiterentwicklung des Biosafety Clearing House (BCH) und Kapazitätsaufbau wurden weitere Fortschritte erzielt. Unter anderem wurde eine ExpertInnengruppe zur Verbesserung der weltweiten Methoden der GVO-Risikoabschätzung eingesetzt.

Österreich wurde durch das Umweltbundesamt vertreten

Die österreichische Delegation in Bonn leitete das Umweltbundesamt, VertreterInnen aus dem Außenministerium und dem Lebensministerium waren Mitglieder der Delegation. Zur Umsetzung des Cartagena Protokolls trägt das Umweltbundesamt kontinuierlich vor allem in den Bereichen Risikoabschätzung, Monitoring und Informationsaustausch bei.