Naturschutzfragen in der Koexistenz-Debatte

EU-Gentechnikregelungen berücksichtigen Naturschutzfragen nicht ausreichend

© Archiv Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel

Naturschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben bei der Regelung des Anbaus von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in der EU weitgehend unberücksichtigt. Zu diesem Ergebnis kommt das Umweltbundesamt in der vom Lebensministerium beauftragten Studie "Umwelt- und naturschutzrelevante Aspekte beim Anbau gentechnisch veränderter Organismen".

 

Die Einhaltung der Naturschutzverpflichtungen der einzelnen Mitgliedstaaten kann sowohl aufgrund von Unsicherheiten bei der Risikoabschätzung während der Zulassung auf EU-Ebene als auch durch bestehende Restrisiken beim Anbau von zugelassenen GVO gefährdet sein. Die Leitlinien zur Koexistenz der Europäischen Kommission, die ausschließlich wirtschaftliche Aspekte des landwirtschaftlichen Anbaus in Betracht ziehen, sind deshalb aus Umwelt- bzw. Naturschutzsicht ungenügend.

Sind Naturschutzgebiete durch GVO-Anbau betroffen?

Die vom Umweltbundesamt durchgeführten Untersuchungen zeigen die praktische Relevanz von Umwelt- und Naturschutzaspekten bei einem möglichen GVO Anbau auf. Für Österreich wurde daher untersucht inwieweit naturschutzrechtlich geschützte Gebiete in unmittelbarer räumlicher Nachbarschaft mit landwirtschaftlichen Flächen auf denen potenziell GVO angebaut werden könnten liegen. Auch die Anbaugebiete für den biologischen Landbau wurden bei den Überlegungen berücksichtigt.

Aktuelle Studien skizzieren mögliche Lösungen

In zwei aufeinander aufbauenden Studien hat das Umweltbundesamt mehrere Szenarien zur Berücksichtigung von Naturschutzfragen beim möglichen Anbau von GVO analysiert. In den Studien werden Handlungsempfehlungen zur besseren Einbeziehung von Naturschutzaspekten vorgestellt.

Die erste Studie beschreibt mögliche Handlungsoptionen, insbesondere fallspezifische Auflagen für den Anbau von GVOs in oder in der Nähe von naturschutzrechtlichen geschützten Gebieten. Dazu könnten einerseits spezifische Maßnahmen oder Auflagen in den Zulassungsentscheidungen der Europäischen Kommission festgehalten werden. Andererseits können derartige Maßnahmen auch bei der Prüfung des Anbaus von GVO auf der Grundlage der Gentechnik-Vorsorgegesetze der österreichischen Bundesländer umgesetzt werden.

 

In der ebenfalls im Auftrag des Lebensministeriums durchgeführten Folgestudie wird das räumliche Konfliktpotenzial zwischen GVO-Anbau und und Naturschutz anhand von zwei Fallbeispielen zum potentiellen Anbau von insektenresistentem Mais bzw. von herbizidtolerantem Raps dargestellt. In beiden Fällen werden Risikoszenarien dargestellt und Empfehlungen für den Anwendungsfall gegeben. Dabei wird auch aufgezeigt, welche Datengrundlagen notwendig sind, um potenzielle Risiken z.B. für geschützte Arten geeignet abzuschätzen.