Österreichische Importverbote für GVOs
In Österreich ist derzeit das Inverkehrbringen von 3 gentechnisch veränderten Maislinien, einer gentechnisch veränderten Kartoffellinie, sowie einer Reihe von gentechnisch veränderten Rapslinien verboten. Das in Österreich zuständige Ministerium (Bundesministerium für Gesundheit, BMG) hat mittels entsprechender Verordnungen folgende vorsorgeorientierte Importverbote erlassen, die sich auf Artikel 16 der Richtlinie 90/220/EWG bzw. Artikel 23 der Richtlinie 2001/18/EG stützen.
Das Verbot betreffend das Inverkehrbringen der GV Maislinie Bt-176, welches seit 1997 in Kraft war, wurde im Juli 2008 aufgehoben.
Übersicht über österreichische GVO-Importverbote
| Verbot des Inverkehrbringens von GV Mais Zea Mays L., Linie MON 810 | BGBl. II Nr. 175/1999 |
| Verbot des Inverkehrbringens von GV Mais Zea Mays L., T25 | BGBl. II Nr. 120/2000 |
| Verbot des Inverkehrbringens von GV Raps der Ölrapslinie GT73 in Österreich | BGBl. II Nr. 157/2006, BGBl. II Nr. 307/2010 |
| Verbot des Inverkehrbringens von GV Raps der Ölrapslinien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 in Österreich | BGBl. II Nr. 246/2008, BGBl. II Nr. 305/2010 |
| Verbot des Inverkehrbringens von GV Mais Zea Mays L., MON863 | BGBl. II Nr. 257/2008; BGBl. II Nr. 306/2010 |
| Verbot des Inverkehrbringens von GV Kartoffeln Solanum tuberosum L. Linie EH92-527-1 | BGBl. II Nr. 125/2010 |
Importverbot GV Mais MON810 (Monsanto)
Ein Importverbot für GV Mais MON810 wurde 1999 erstmals in Kraft gesetzt und im Mai 2008 in neuer Form erlassen. Die aktuelle Fassung verbietet den Anbau von GV Mais MON810 in Österreich.
Ein länger anhängiges Gemeinschaftsverfahren zur Aufhebung des Importverbots durch die EU wurde mit einer diesbezügliche Entscheidung durch die Europäische Kommission am 7.5.2008 abgeschlossen. Die Entscheidung bedingte die teilweise Aufhebung des Importverbots, welche Ende Mai 2008 erfolgte. Das Verbot des Anbaus von GV Mais MON810 ist weiterhin aufrecht, nachdem am 2.3.2009 der EU-Ministerrat eine von der Europäischen Kommission beantragte gänzliche Aufhebung des Anbauverbots für GV Mais MON810 mit sehr grosser Mehrheit abgelehnt hat.
Als Begründung für das Verbot wurde seitens Österreich wurde 2007 eine WTO-konforme Risikoabschätzung vorgelegt. Diese Risikoabschätzung wurde als Reaktion auf eine WTO-Entscheidung erstellt, die bemängelte, dass das Importverbot nicht im Einklang mit den WTO Vorschriften ist.
Importverbot GV Mais T25 (Bayer Crop Science)
Ein Importverbot für GV Mais T25 wurde 2000 in Kraft gesetzt und im Mai 2008 in neuer Form erlassen. Die aktuelle Fassung verbietet den Anbau von GV Mais T25 in Österreich.
Ein länger anhängiges Gemeinschaftsverfahren zur Aufhebung des Importverbots durch die EU wurde mit einer diesbezügliche Entscheidung durch die Europäische Kommission am 7.5.2008 abgeschlossen. Die Entscheidung bedingte die teilweise Aufhebung des Importverbots, welche Ende Mai 2008 erfolgte. Das Verbot des Anbaus von GV Mais T25 ist weiterhin aufrecht, nachdem am 2.3.2009 der EU-Ministerrat eine von der Europäischen Kommission beantragte gänzliche Aufhebung des Anbauverbots für GV Mais MON810 mit sehr grosser Mehrheit abgelehnt hat.
In einer WTO-Entscheidung wurde bemängelt, dass das Importverbot ohne WTO-konforme Risikoabschätzung verhängt wurde. In der 2007 für GV Mais MON810 vorgelegten Risikoabschätzung wurde überblicksartig auch auf GV Mais T25 Bezug genommen.
Importverbot GV Raps GT73 (Monsanto)
Das Importverbot für GV Raps GT73 wurde 2006 erlassen und gilt seit 2007 (Zulassungserteilung durch die Niederlande). Es verbietet das Inverkehrbringen von Körnern von GV Raps GT73 und GT73-Kreuzungen in Österreich.
Das Verbot ist nach Verlängerung im Jahr 2010 mit 31.12.2012 befristet.
Importverbot GV Raps Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 (Bayer Crop Science)
Das Importverbot für die GV Ölraps-Linien Raps Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 wurde im Juli 2008 erlassen. Es verbietet das Inverkehrbringen von Körnern der genannten GV Raps-Linien sowie von Rapskörnern, die aus Kreuzungen dieser Linien mit anderen Ölrapslinien erzeugt wurden, in Österreich.
Das Verbot ist nach Verlängerung im Jahr 2010 mit 1. Oktober 2012 befristet.
Importverbot GV Mais MON863 (Monsanto)
Das Importverbot für GV Mais MON863 wurde im Juli 2008 erlassen. Es verbietet das Inverkehrbringen von Körnern der GV Maislinie MON863 sowie von Körnern, die aus Kreuzungen dieser Linie mit anderen Maislinien erzeugt wurden, in Österreich.
Das Verbot ist nach Verlängerung im Jahr 2010 mit 1. Oktober 2012 befristet.
Unterlagen zum Importverbot für MON863
Importverbot GV Kartoffeln EH92-527-1 (BASF Plant Science)
Das Importverbot für GV Kartoffeln EH92-527-1 wurde im April 2010 erlassen. Es verbietet das Inverkehrbringen von Erzeugnissen der GV Kartoffellinie EH92-527-1 zum Zwecke des Anbaus in Österreich.
Das mit der unten angeführten Verordnung erlassene Verbot ist mit 1. Dezember 2012 befristet.
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