PRTR-Tätigkeiten
Gemäß Anhang I der EG-PRTR-Verordnung (166/2006/EG) betrifft die Berichtspflicht folgende neun Tätigkeitsgruppen:
- Energiesektor
- Herstellung und Verarbeitung von Metallen
- Mineralverarbeitende Industrie
- Chemische Industrie
- Abfall- und Abwasserbewirtschaftung
- Be- und Verarbeitung von Papier und Holz
- Intensive Viehhaltung und Aquakultur
- Tierische und pflanzliche Produkte aus dem Lebensmittel- und Getränkesektor
- Sonstige Industriezweige (z.B. Gerbereien, Oberflächenbehandlung)
Betreiber von Betriebseinrichtungen, die eine dieser Tätigkeiten ausführen, unterliegen der PRTR-Berichtspflicht, sofern sie die in Anhang I EG-PRTR Verordnung genannten Kapazitätsschwellenwerte für die jeweilige Tätigkeit überschreiten und die Emissionen bzw. Abfallmengen über bestimmten Schwellenwerten liegen.
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