Geologisches Tiefenlager Schweiz - Entsorgungsnachweis

BürgerInnenbeteiligungsverfahren

zum Entsorgungsnachweis für ein Schweizer Endlager für abgebrannte Brennelemente sowie verglaste hochaktive radioaktive Abfälle und langlebige mittelaktive Abfälle.

 

Die Schweiz plant die Errichtung eines Endlagers für abgebrannte Brennelemente sowie für verglaste hochaktive radioaktive Abfälle und langlebige mittelaktive Abfälle. Aus diesem Anlass fand in der Zeit vom 13. September bis 12.Dezember 2005 ein BürgerInnenbeteiligungsverfahren statt.

 

Die Gesuchsunterlagen und alle relevanten Gutachten und Stellungnahmen waren zwischen 13. September und 12. Dezember 2005 öffentlich aufgelegt. Alle Interessierten konnten dazu Stellung nehmen. Danach entschied der Schweizerische Bundesrat mit einer Entscheidung in der zweiten Jahreshälfte 2006.

 

In der Zeit zwischen 13. September und 12. Dezember 2005 konnte auch die österreichische Öffentlichkeit zum Entsorgungsnachweis für ein Schweizer Endlager Stellung nehmen.

Verfahrensrelevante Dokumente

Im relevanten Schweizer Verfahrensteil war die Frage des Entsorgungsnachweises anhand der aufgelegten öffentlichen Dokumente zu beurteilen.

Dieser Entsorgungsnachweis umfasste folgende Teilnachweise:

 

Standortnachweis

 

Dieser muss aufgrund dokumentierter Untersuchungsergebnisse zeigen, dass ein genügend großer Wirtsgesteinskörper mit den im Sicherheitsnachweis geforderten Eigenschaften vorhanden ist, sodass die Realisierung eines Endlagers mit Aussicht auf Erfolg in Angriff genommen werden kann.

 

Es bestehen sechs grundsätzliche Anforderungen:

1) Genügende Ausdehnung des Wirtgesteins

2) Geringe Durchlässigkeit

3) Ruhige Lagerung

4) Geeignete felsmechanische Eigenschaften

5) Geologische Langzeitstabilität

6) Keine Nutzungskonflikte mit Rohstoffen

 

Machbarkeitsnachweis

 

Dieser muss aufzeigen, dass im gewählten Wirtsgestein ein Endlager mit den heute vorhandenen technischen Mitteln gebaut, betrieben und langfristig sicher verschlossen werden kann - und zwar unter Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften.

 

Insbesondere ist der Nachweis zu führen für:

1) Felsmechanische Gegebenheiten genügend für den Bau

2) Bau- und betriebstechnisches Konzept gemäß den gesetzlichen Anforderungen

 

Sicherheitsnachweis

 

Dieser muss zeigen, dass das gewählte Wirtsgestein über die notwendigen geologischen und hydrologischen Eigenschaften verfügt und mit den technischen Barrieren die Langzeitsicherheit des Endlagers gewährleistet ist.

 

Die Erfüllung von drei grundsätzlichen Anforderungen ist hierbei nachzuweisen:

 

1) Isolation

- Lager 650 m tief im Boden

- sämtliche Zugänge verschlossen

 

2) Einschluss

- Abfälle in Matrix eingebunden

- in dickwandigen Behältern verpackt

- inmitten einer Bentonitverfüllung

- in der Mitte der Opalinustonschicht

 

3) Begrenzung

- gleiche Barrieren wie für Einschluss der Freisetzung

- günstige Bedingungen für > 1 Mio. Jahre, Strahlendosis deutlich unter Limits.