Seminar Nuklearhaftung
Im Auftrag der Wiener Umweltanwaltschaft organisierte das Umweltbundesamt am 15. Februar 2010 ein Seminar zum Thema:
Nuklearhaftung im rechtlichen und ökonomischen Kontext
Folgende nuklearpolitisch höchst relevanten Fragen wurden im Rahmen des Seminars von nationalen und internationalen ExpertInnen erläutert und diskutiert:
Sind Kernkraftwerke ausreichend versichert?
Wer haftet in welcher Höhe für welche Art von Schäden?
Sind Schäden in anderen Staaten als dem Verursacherstaat versichert und wenn ja, in welcher Höhe?
Wer hat gegenüber wem Schadenersatzanspruch?
Welche internationalen Regelwerke gibt es betreffend die Nuklearhaftung?
Was tut sich auf EU-Ebene bezüglich Nuklearhaftung?
Wie lauten die einschlägigen österreichischen Regelungen?
Die Beiträge der ReferentInnen zum Download:
Antony Froggatt
Chatham House Senior Research Fellow, Energy, Environment and Development Programme
Nuclear Industry Status, Prospects and Liability (engl.)
o.Univ.-Prof. Dr. iur. Monika Hinteregger
Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht Karl-Franzens-Universität Graz
Das österreichische Atomhaftungsgesetz: ein Vorbild für Europa
JUDR. Jakub Handrlica, LL.M.
Juristische Fakultät der Karls-Universität Prag
Dr. Felix Christian Matthes
Forschungs-Koordinator Energie- und Klimapolitik Energie & Klimaschutz Öko-Institut e.V. Büro Berlin
Nuklearhaftung – Subvention eines Energieträgers
Dörte Fouquet
EREF Director EREF-EUROPEAN RENEWABLE ENERGIES FEDERATION
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