Musterbestimmungen für ortspolizeiliche Verordnungen
Lärm stellt aus rechtlicher Sicht eine Querschnittsmaterie dar und fällt daher in die Zuständigkeit verschiedener Behörden. Gesetze und Verordnungen zur Lärmbekämpfung können nicht nur auf Bundes- und Landesebene erlassen werden, auch für Gemeinden besteht diese Möglichkeit - zum Beispiel durch den Erlass einer ortspolizeilichen Verordnung.
Der Regelungspielraum, der Gemeinden für die Festlegungen in den ortspolizeilichen Verordnungen zur Verfügung steht, ist im jeweiligen Landesrecht festgelegt. Als Hilfestellung für die Gemeinden wurden von der Arbeitsgruppe Forum Schall Musterformulierungen ausgearbeitet, welche zur Definition der Erregung ungebührlicherweise störenden Lärms herangezogen werden können.
Im Sinne der Harmonisierung der Lärmbewertung wird die Verwendung der Musterbestimmungen für die ortspolizeilichen Verordnungen zum Lärmschutz vom Forum Schall empfohlen.
Lärmschutz-Musterbestimmungen für eine ortspolizeiliche Verordnung
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