Lärmschutz entlang der Straße

Entsprechend dem Straßentyp ergibt sich für Lärmschutzmaßnahmen die Zuständigkeit Bund - Länder - Gemeinden. Die "Bundesstraßen" wurden im Jahr 2002 bis auf wenige Ausnahmen "verländert". Der Bund ist daher seit 2002 nur mehr für das Autobahn- und Schnellstraßennetz zuständig.

 

Seit vielen Jahren werden an stark belasteten Straßen Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der AnrainerInnen getroffen. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Errichtung von Lärmschutzwänden sondern auch Beihilfen zum Einbau von Lärmschutzfenstern.

Sanierung des Autobahn- und Schnellstraßennetzes

Grundlage für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen an Autobahnen und Schnellstraßen ist die "Dienstanweisung Lärmschutz an Bundesstraßen". Bei einer Überschreitung des in der Dienstanweisung festgelegten Grenzwertes sollen wirtschaftlich sinnvolle Lärmschutzmaßnahmen gesetzt werden. Planung, Errichtung und Finanzierung der Maßnahmen erfolgen durch die ASFINAG.

 

In der folgenden Abbildung sind die erbrachten bzw. geplanten Aufwendungen für Lärmschutz im bestehenden Autobahnen- und Schnellstraßennetz dargestellt.

© Umweltbundesamt Quelle: ASFINAG
Quelle: ASFINAG