Grenzwerte für Reifenlärm

Die aktuellen Grenzwerte für die Geräuschemission von Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sind - wie auch die Messmethode - in der EU-Richtlinie 92/23/EWG festgelegt. Die höchstzulässigen Schallemissionen hängen von der Reifenbreite (für Pkw) und von der Reifenverwendung ab.

 

Bei der Ermittlung des Rollgeräusches wird bei einer Prüfgeschwindigkeit von 70-90 km/h für Pkw - Reifen und von 60-80 km/h für Nutzfahrzeug-Reifen gemessen. Das Fahrzeug fährt auf einer genau definierten Straßenoberfläche und der Motor ist dabei nicht in Betrieb.

 

Vom Messergebnis darf 1dB abgezogen werden, außerdem ist es auf die nächstkleinere ganze Zahl zu runden. 

 

Die Reifen werden in die Klassen C1 bis C3 und nach Reifenbreite eingeteilt.

  • Klasse C1: Reifen für Personenkraftwagen 
  • Klassen C2 und C3: Reifen für Nutzfahrzeuge, je nach Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitskategorie

Aktuelle Grenzwerte

Reifenklasse Nennbreite in mm Grenzwerte in dB(A)
C1a bis 145 71
C1b mehr als 145 bis 165 72
C1c mehr als 165 bis 185 73
C1d mehr als 185 bis 215 74
C1e mehr als 215 75
C2 (normal) 75
C2 (M+S)   77
C2 (spezial)   78
C3 (normal)   76
C3 (M+S)   78
C3 (spezial)   79

Die aktuell geltenden Grenzwerte beziehen sich auf den Stand 11/2009. Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass  Breitreifen um 4 dB lauter als Normalreifen sein dürfen, der höchstzulässige Schallpegel von Lkw–Reifen sogar bis zu 8 dB. Runderneuerte Reifen werden von der Richtlinie nicht erfasst.

 

Messungen zeigen, dass alle derzeit im Handel erhältlichen Reifen die Grenzwerte erfüllen oder sogar (teilweise weit) unterschreiten. Durch den Erlass der Richtlinie hat sich also für die Reifenindustrie kein Handlungsbedarf ergeben. Die Messungen zeigen aber auch, dass zwischen den Reifen Schallpegelunterschiede von bis zu 3dB bestehen. Zum Vergleich: eine Reduktion um 3dB an der Straße entspricht einer Verringerung des Verkehrs auf die Hälfte.

 

Es gibt sie also schon, die leisen Reifen.

Absenkung der Grenzwerte

Im Juli 2009 wurde die EU-Verordnung Nr. 661/2009 erlassen, mit der Grenzwerte für das Abrollgeräusch abgesenkt werden. Die neuen Grenzwerte für das Reifenabrollgeräusch basieren im Wesentlichen auf den Ergebnissen der FEHRL-Studie.

 


Während die Grenzwerte für Lärmemissionen von Standardreifen gegenüber dem Kommissionsvorschlag gleich blieben, wurden die Grenzwerte für M&S Reifen und Spezialreifen für LKW erhöht. Spezielle Reifen für geländegängige Fahrzeuge sind von der neuen Regelung ausgenommen.

In Kraft treten werden die neuen Grenzwerte für das Reifenabrollgeräusch im November 2012, die Richtlinie 92/23/EWG wird mit Wirkung vom 1. November 2017 aufgehoben.

Grenzwerte ab 2012

Reifenklasse Nennbreite in mm Grenzwerte in dB(A)*
C1a bis 185 70
C1b mehr als 185 bis 215 71
C1c mehr als 215 bis 245 71
C1d mehr als 245 bis 275 72
C1e mehr als 275 74
C2 (Normalreifen)   72
C2 (Traktionsreifen)   73
C3 (Normalreifen)   73
C3 (Traktionsreifen)   75

* Die Rundungsmethodik wurde im Vergleich zur derzeit geltenden Richtlinie verändert. Der Messwert wird nun nicht mehr zwingend abgerundet, sondern soll auf den nächsten ganzzahligen Wert gerundet werden. Alleine damit ist laut der FEHRL Studie eine Geräuschreduktion um durchschnittlich 0,5dB(A) anzunehmen. Der Vorschlag der FEHRL Studie, den Abzug der Messtoleranz von 1dB(A) entfallen zu lassen, wurde nicht übernommen - stattdessen wurden die Grenzwerte entsprechend adaptiert.

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Durch die vorgeschlagenen Geräuschgrenzwerte ergeben sich effektive Reduktionen des Grenzwertes um 1,5 bis 5,5 dB für Pkw-Reifen. Bei Nutzfahrzeugreifen ergeben sich effektive Reduktionen um 3,5 bis 6,5 dB.

 

Die neuen Grenzwerte werden sich aber nicht so stark auswirken, wie es die Werte für die effektive Geräuschreduktion vermuten lassen - die aktuellen Geräuschgrenzwerte werden bereits von einem Großteil der auf dem Markt verfügbaren Reifen signifikant unterschritten.

 

Ein Vergleich der in der neuen Verordnung enthaltenen Grenzwerte mit den Kriterien nach der Richtlinie 35 "Lärmarme Reifen" des Österreichischen Arbeitsring für Lärmbekämpfung (ÖAL) zeigt, dass der in der ÖAL-Richtlinie angeführte Wert von generell 70 dB für Pkw-Reifen nur von Pkw-Reifen bis zu einer Breite von 185mm erfüllt wird. Die Werte für Pkw-Reifen mit einer Breite bis zu 245mm sind bereits um 1dB höher als in der ÖAL-Richtlinie.

Weitere Inhalte der Verordnung

Die Verordnung enthält nicht nur Lärm betreffende Vorschriften für Reifen. Zusätzlich sind auch verpflichtende Normen für den Rollwiderstand sowie Reifendrucküberwachungssysteme inkludiert. Beide wirken sich positiv auf den Treibstoffverbrauch und somit auch die Treibhausgasemissionen aus.