Reifenkennzeichnung
Kennzeichnungsverordnung für Reifen
Gestaltung des Kennzeichens für Reifeneigenschaften nach
EU-Verordnung Nr. 1222/2009
Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben Ende 2009 die EU-Reifenkennzeichnungsverordnung erlassen.
Die Kennzeichnung umfasst Rollgeräusch, Nasshaftungseigenschaften und Kraftstoffeffizienz und gilt ab November 2012. Gemäß der Verordnung müssen die Hersteller entsprechende Informationen bei den Verkaufsstellen und im Werbematerial angeben.
Während für das Reifenabrollgeräusch die Deklaration des gemäß UN ECE R117 gemessenen Wertes in Dezibel vorgesehen ist, erfolgt die Kennzeichnung für die Eigenschaften Nasshaftung und Kraftstoffeffizienz mit einer Klassifizierung „A bis G", vergleichbar dem Europäischen Energielabel.
Die Europäische Kommission hofft mit der Verordnung das Bewusstsein der Konsumenten für umweltfreundliche und energieeffiziente Reifen zu stärken. Der Erfolg der Richtlinie wird jedoch auch davon abhängen, wie der Reifenvertrieb die neuen Informationen zu den Reifen präsentieren wird.
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