Häufig gestellte Fragen zur Umgebungslärmrichtlinie
Wo finde ich die strategischen Umgebungslärmkarten?
Die strategischen Umgebungslärmkarten für Österreich sind auf der Internet-Lärmplattform www.umgebungslaerm.at zu finden.
Ich wohne an einer stark befahrenen Straße - was bringt mir die Umgebungslärmrichtlinie?
In der Richtlinie ist festgelegt, dass nur Straßen mit mehr als 6 Millionen Kfz im Jahr (bzw. ab 2012 mit mehr als 3 Millionen Kfz im Jahr) zu berücksichtigen sind. Wenn das Verkehrsaufkommen auf der Straße, an der Sie wohnen, diesen Wert überschreitet, werden Sie in den strategischen Lärmkarten erfasst. Mit den strategischen Lärmkarten wird ermittelt, ob bei Ihnen eine Überschreitung des Schwellenwertes vorliegt und in der Aktionsplanung müssen dann entsprechende Maßnahmen vorgesehen werden. Die Umgebungslärmrichtlinie bringt vor allem eine systematische Erfassung der Gebiete, in denen die Schwellenwerte überschritten sind, um gezielt Maßnahmen setzen zu können.
Wurden mit der Richtlinie Grenzwerte eingeführt?
Mit der EU-Richtllinie wurden keine Grenzwerte eingeführt. Im Rahmen der nationalen Umsetzung wurden in der Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung Schwellenwerte festgelegt. Auf Gebiete, in denen der Schwellenwert überschritten ist, muss bei der Aktionsplanung eingegangen werden.
Sind die Schwellenwerte für die Aktionsplanung streng genug?
Die Schwellenwerte für Straßen- und Schienenverkehrslärm sind an die in Österreich bestehenden Grenzwerte angelehnt. Für Fluglärm und Lärm aus IPPC-Anlagen wurden die Schwellenwerte bei der Umsetzung der Richtlinie festgelegt. Der Schwellenwert für Fluglärm entspricht allerdings nicht den bekannten Dosis-Wirkungs-Relationen, sondern ist eindeutig zu hoch.
Ein an meine Wohnung angrenzender Betrieb verursacht starke Lärmstörungen, vor allem in der Nacht. Was bringt mir die Umgebungslärmrichtlinie?
Betriebe sind in der Umgebungslärmrichtlinie nur dann erfasst, wenn es sogenannte IPPC-Anlagen sind und überdies in einem Ballungsraum liegen. Der Lärm von diesen Betrieben wird für den Tag-Abend-Nacht-Zeitraum sowie für den Nachtzeitraum getrennt ausgewiesen. Besteht eine Überschreitung der Schwellenwerte, so müssen in der Aktionsplanung Maßnahmen vorgesehen werden.
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