Straßenverkehrslärm
Fahrgeräuschgrenzwerte
Entwicklung der Fahrgeräuschgrenzwerte
Der von einem Straßenfahrzeug hervorgerufene Lärm darf bei der Typenprüfung und im späteren Betrieb einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Durch das Absenken dieser Grenzwerte wurden die einzelnen Fahrzeuge in der Vergangenheit bereits deutlich leiser. Die letzte Absenkung der Grenzwerte erfolgte 1996.
Die Grenzwerte für die Typenprüfung sind in den EU-Richtlinien 70/157/EWG (Pkw, Lkw und Busse) und 97/24/EG (zwei- und dreirädrige Kfz) bzw. in Österreich in der Kraftfahrzeuggesetz-Durchführungsverordnung festgelegt. Die Messung erfolgt bei der beschleunigten Vorbeifahrt.
Lärmbelastung an einer Straße
Welchen Lärm ein Fahrzeug verursacht, hängt nicht nur von der Geschwindigkeit, sondern auch von der Fahrbahnoberfläche und der Straßenlängsneigung ab. Die von einer Straße ausgehende Lärmbelastung kann durch Messungen oder rechnerisch auf Basis des Verkehrsaufkommens und des Lkw-Anteils ermittelt werden.
Für die Berechnung wird in Österreich die RVS 04.02.11 der Richtlinien und Vorschriften für den Straßenbau verwendet. Für Autobahnen und Schnellstraßen ist die Richtlinie 04.02.11 verbindlich.
Besuchen sie den Verkehrslärm-Rechner auf der Homepage der Stadt Graz, um ein Gefühl dafür zu bekommen, welchen Einfluss das Verkehrsaufkommen, der Lkw-Anteil oder die Geschwindigkeit auf die Lärmimmission hat.
Grenzwerte für Straßenverkehrslärm
Die Zuständigkeit für Straßenverkehrslärm hängt in Österreich davon ab, ob es sich um eine Bundesstraße (Autobahn oder Schnellstraße) oder eine Landesstraße handelt. Dementsprechend werden die Regelungen dazu auch von unterschiedlichen Behörden erstellt.
Die Grenzwerte für Bundesstraßen sind in der "Dienstanweisung Lärmschutz an Bundesstraßen" festgelegt. Es gelten
60 dB für den Tag-Abend-Nacht-Zeitraum
50 dB für den Nacht-Zeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr)
Für das Landesstraßennetz gelten weitgehend die gleichen Grenzwerte.
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