Akkreditierte Überwachungsstelle
Umweltbundesamt ist seit 25. Jänner 2006 als weltweit erste Organisation für die Erstellung der Treibhausgasinventur nach EN ISO/IEC 17020 akkreditiert.
Österreich ist durch die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen korrekt und vollständig zu erheben und an das Klimasekretariat der Vereinten Nationen (UNFCCC - United Nations Framework Convention on Climate Change) zu berichten.
Seit der Einführung des Emissionshandels 2005 sind Treibhausgasemissionen auch ein finanzieller Faktor. Wegen dieser zunehmenden – auch finanziellen – Bedeutung der Erhebung der Treibhausgasemissionen wurde ein Nationales Inventursystem geschaffen, das eine lückenlos nachvollziehbare, exakte und vollständige Treibhausgasinventur sicherstellt.
Akkreditierte Inspektionsstelle Nr. 241 GZ BMWA-92.715/0036-I/12/2005 bzw.
BMWFJ-92.715/0042-I/12/2011
Wichtiger Teil des Nationalen Inventursystems ist das Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO/IEC 17020, das erfolgreich implementiert wurde und u.a. ein umfassendes Inventurverbesserungsprogramm beinhaltet.
Das Umweltbundesamt ist seit 25. Jänner 2006 als weltweit erste Inspektions- (Überwachungs-)stelle für die Erstellung einer Nationalen Treibhausgasinventur akkreditiert.
Eine Akkreditierung nach EN ISO/IEC 17020 bedeutet den Nachweis
- eines wirksamen Qualitätsmanagementsystems,
- der technischen Kompetenz aller Personen, die an der Treibhausgasinventur beteiligt sind, sowie
- der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität.
Dieser Nachweis wurde im Zuge eines Akkreditierungsaudits mit VertreterInnen des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im September 2005 erbracht. Seitdem ist die Inspektions- (Überwachungs-) stelle berechtigt, das Akkreditierungslogo auf dem jährlichen Inventurbericht – dem "National Inventory Report" (NIR) – zu tragen.
Jede akkreditierte Stelle ist mindestens alle 5 Jahre einer Überprüfung gemäß §13 AkkG durch die Akkreditierungsstelle (BMWFJ) zu unterziehen. Dabei soll festgestellt werden, ob die akkreditierte Stelle die Akkreditierungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt oder Mängel vorliegen. Dieses sog. Re-Akkreditierungsaudit der Überwachungsstelle Emissionsbilanzen fand am 13. und 14. Jänner 2011 durch den QM-Amtssachverständigen der Akkreditierungsstelle und einen technischen Sachverständigen vom deutschen Umweltbundesamt statt.
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