Feinstaub (PM2,5)
Die als Feinstaub (PM2,5) bezeichnete Staubfraktion enthält 50% der Teilchen mit einem Durchmesser von 2,5 µm, einen höheren Anteil kleinerer Teilchen und einen niedrigeren Anteil größerer Teilchen. PM2,5 ist eine Teilmenge von PM10 - Partikel dieser Größe können bis in die Lungenbläschen gelangen. Sie sind maximal so groß wie Bakterien und können daher mit freiem Auge nicht gesehen werden. Der gut sichtbare Staub, der bei Baustellen oder durch Streusplitt entsteht, besteht zum Großteil aus Grobstaub.
Durch die geringe Größe der Feinstaub-Partikel, der daraus resultierenden langen Verweilzeit in der Atmosphäre (Tage bis Wochen) und der atmosphärischen Transportdistanz von bis zu 1.000 km ist PM2,5 von hoher nationaler und internationaler Relevanz.
Gesundheitliche Auswirkungen
Eine aktuelle Bewertung der Gesundheitsauswirkungen von Feinstaub durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat klar gezeigt, dass eine erhöhte PM2,5-Belastung in Zusammenhang mit schweren Gesundheitsauswirkungen (z.B. Herz-Kreislauferkrankungen) steht. Dadurch kann es zu einer signifikanten Verminderung der Lebenserwartung kommen.
Emissionstrend 1990-2009
PM2,5-Emissionen 1990-2009
Seit 1990 sind die österreichischen PM2,5-Emissionen um 17,9% auf ca. 19.800 Tonnen (2009) gesunken. Gegenüber dem vorangegangenen Jahr 2008 sind die Emissionen um 4,7% zurückgegangen.
Nähere Informationen, u.a. zur sektoralen Aufteilung der Emissionen, sind im Bericht "Emissionstrends 1990-2009 zu finden. Dieser ist via Infobox ("Aktuelle Emissionsberichte") abrufbar.
Ziele für PM2,5
Am 11.12.2007 hat das Europäische Parlament einer neuen Luftqualitätsrichtlinie (RL 2008/50/EG) zugestimmt. Diese Richtlinie ist das Ergebnis des Programms CAFE (Clean Air For Europe), in dem die Thematische Strategie Luft entwickelt wurde. Die wesentlichen Neuerungen gegenüber bestehenden Richtlinien sind Grenzwerte für feine Partikel (PM2,5) und längere Fristen für die Einhaltung bestehender Grenzwerte für PM10 und Stickstoffdioxid (NO2).
Die Luftqualitätsrichtlinie ist im Juni 2008 in Kraft getreten.
Bei den Grenzwerten für PM2,5 wurde eine neues Konzept verfolgt. Mit den bisherigen Grenzwerten für andere Schadstoffe wie z.B. Stickstoffdioxid oder PM10 wurde vor allem die Konzentration an Belastungsschwerpunkten (stark befahrenen Straßen, Umgebung von Industriebetrieben etc.) bewertet. Bei PM2,5 wird dagegen auf eine generelle Senkung der Belastung in Städten abgezielt. Dadurch soll für größere Teile der Bevölkerung die Luftqualität verbessert werden. Um einen Mindestgesundheitsschutz zu gewährleisten, wird dieser Ansatz mit einem Grenzwert kombiniert.
Indikator für die Exposition
Konkret sieht die Richtlinie die in der Tabelle angeführte Reduktion der Belastung im städtischen Hintergrund vor. Diese Belastung wird mit einem Indikator für die durchschnittliche Exposition bewertet, der aus dem gleitenden Jahresmittelwert der Belastung über drei Jahre (2008, 2009, 2010 oder - falls 2008 noch nicht genügend Daten vorliegen - 2009, 2010, 2011) errechnet wird. Der städtische Hintergrund ist die typische Belastung in Wohngebieten abseits von stärker befahrenen Straßen oder Industrie- und Gewerbegebieten. Für Österreich wird der Indikator als Durchschnitt über Messstellen in Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg und Wien für die Jahre 2009-2011 berechnet.
Ziele zur Reduktion der Exposition
| Ziel für die Reduktion der Exposition gegenüber dem Indikator für die durchschnittliche Exposition für 2010 | |
| Anfangskonzentration in μg/m³ | Reduktionsziel in Prozent |
| < 8,5=8,5 | 0 % |
| = 8,5 – <13 | 10 % |
| = 13 – <18 | 15 % |
| = 18 – < 22 | 20 % |
| >22 | Alle verhältnismäßigen Maßnahmen müssen umgesetzt werden, um 18 μg/m³ zu erreichen |
Bei geringeren Konzentrationen muss demnach die Belastung weniger stark reduziert werden als bei höherer Belastung. Bei Belastungen über 22 µg/m³ muss die Belastung bis zum Jahr 2020 (als Mittelwert über die Jahre 2018, 2019 und 2020) auf zumindest 18 µg/m³ abgesenkt werden. Für das Jahr 2015 gilt eine Verpflichtung von 20 µg/m³. Damit diese eingehalten wird, sind alle angemessenen Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu setzen.
In den letzten Jahren wurden an den fünf österreichischen Messstellen, an denen die Exposition bestimmt wird, Werte zwischen 15 und 25µg/m³ gemessen
PM2,5 in den Jahren 2007 bis 2010 an den Expositionsmessstellen
| Messstelle | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | Mittel 09-10 |
| Graz Süd | 25 | 24 | 23 | 24 | 24 |
| Innsbruck Zentrum | 18 | 16 | 16 | 16 | 16 |
| Klagenfurt Koschatstr. | 18 | 16 | 15 | 18 | 16 |
| Linz Stadtpark | 17 | 21 | 19 | ||
| Wien Währinger Gürtel | 18 | 17 | 19 | 21 | 20 |
Für die Jahre 2009-2010 beträgt der Mittelwert 18µg/m³. Wenn dieser Mittelwert auch in den Jahren 2009-2011 auftritt, müsste bis zum Jahr 2020 die Belastung um 20% reduziert werden. Die Verpflichtung für das Jahr 2015 von 20µg/m³ wäre bereits 2009-2010 eingehalten worden.
Grenz- und Zielwerte für PM2,5
Um einen Mindestgesundheitsschutz für die Gesamtbevölkerung zu gewährleisten, wird zusätzlich noch ein Grenzwert festgelegt, der im gesamten Staatsgebiet ab dem Jahr 2015 eingehalten werden muss, d.h. nicht nur im städtischen Hintergrund sondern auch an Belastungsschwerpunkten. Ausgenommen sind lediglich Gebiete, zu denen die Öffentlichkeit keinen Zutritt hat (z.B. Firmengelände ohne Wohngebäude), die Fahrstreifen von Straßen oder Mittelstreifen von Straßen, sofern FußgängerInnen dort keinen Zugang haben. Der Grenzwert beträgt 25 µg/m³. Bei In-Kraft-Treten der Richtlinie gilt für den Grenzwert eine Toleranzmarge von 20%, die bis zum Jahr 2015 jährlich reduziert wird.
Für das Jahr 2020 ist ein vorläufiger Zielwert von 20 µg/m³ vorgesehen. Im Jahr 2013 wird von der Kommission überprüft, ob der vorläufige Wert verbindlich gemacht wird.
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