Übereinkommen zum Schutz der Donau
Um den gravierenden Umweltbelastungen der Donau entgegen zu wirken, initiierten die Staaten des Donaueinzugsgebietes sowie internationale Organisationen 1991 das internationale "Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen Nutzung der Donau" (IKSD). In Österreich trat das Übereinkommen 1998 in Kraft.
Die IKSD hat ein erstes gemeinsames Aktionsprogramm verabschiedet, das in allen Tätigkeitsbereichen der IKSD Ziele und konkrete Maßnahmen zu ihrer Umsetzung festschreibt. Zu den Inhalten des Aktionsprogramms gehören die Erfassung kommunaler und industrieller Einleitungen, die Erfassung diffuser Quellen, die Verbesserung der Untersuchungs- und Bewertungsprogramme, die Erarbeitung einer Liste prioritärer Stoffe, die Störfallvorsorge und die Warn- und Alarmplanung sowie Fragen des Hochwasserschutzes und des Schutzes von Feuchtgebieten. Das Aktionsprogramm erstreckt sich über den Zeitraum von 2001 bis 2005.
Große Bedeutung erlangt die IKSD als koordinierende Plattform bei der Erstellung eines internationalen Bewirtschaftungsplanes für das gesamte Donaueinzugsgebiet entsprechend den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
16 Donau- und Schwarzmeerländer verabschieden Wasserschutzdeklaration
Die Europäische Kommission und die UmweltministerInnen der Teilnehmerstaaten aus der Donau- und Schwarzmeerregion verabschiedeten 2007 eine Deklaration. Diese hat die künftige Intensivierung der Zusammenarbeit in Wasser- und Umweltschutzagenden zum Inhalt. Die Deklaration anerkennt die kulturelle Bedeutung der Donau- /Schwarzmeerregion und die existierenden Umweltherausforderungen. Hauptaufgabe ist die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
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