Bisphenol A

Industriechemikalie mit hormoneller Wirkung

Bisphenol A (BPA) gilt als eine der wichtigsten und meistproduzierten Chemikalien weltweit. Es handelt sich dabei um eine hormonell aktive Substanz, die von der chemischen Industrie für die Produktion von Polykarbonat und Epoxyharzen hergestellt wird.

 

Bisphenol A wird in unterschiedlichsten Produkten aus Kunststoff (z. B.: Compact Discs, Zahnmaterial) als auch in Kosmetika als Antioxidans eingesetzt. Auch in Polykarbonatflaschen (z.B. Babyfläschen)  und Lebensmittelverpackungen ist Bisphenol A zu finden.

Bisphenol A in Umweltmedien und Hausstaub untersucht

Das Umweltbundesamt hat Bisphenol A in allen Umweltmedien und auch in Hausstaub untersucht. Bisphenol A ist überall in der Umwelt in geringen Konzentrationen vorhanden.

 

Für die menschliche Gesundheit ist die Belastung über die Umwelt weniger bedenklich als die Belastung über Nahrung und Konsumprodukte. Bereits Neugeborene sind mit diesen und auch einer Reihe von anderen Chemikalien belastet. Von Seiten der europäischen Lebensmittelbehörde werden die derzeitigen Aufnahmemengen von Erwachsenen und Kindern als unbedenklich angesehen.

 

In Diskussion ist Bisphenol A aufgrund der endokrinen Wirksamkeit. Für die Umwelt und die Lebewesen können diese Stoffe eine Gefahr darstellen, da z.B. männliche Fische verweiblichen.

Bisphenol-A in Oberflächengewässern

Für Bisphenol-A in Oberflächengewässern gilt in Österreich ein Immissionsgrenzwert von 1,6 µg pro Liter. Dieser ist einzuhalten, damit ein Oberflächengewässer einen guten ökologischen Zustand aufweist.

 

Dieser Grenzwert ist in der QZV Chemie OG (BGBl. II 2006/96) festgelegt. Mit 16.12.2008 wurde eine Europäische Richtlinie (2008/105/EG) zur Festsetzung von Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik erlassen. Diese Richtlinie gibt in Anhang I Qualitätsvorgaben für prioritäre Stoffe und bestimmte andere Schadstoffe vor. Für Bisphenol-A ist kein Grenzwert vorgegeben. Derzeit ist Bisphenol-A nicht als prioritärer Stoff oder als prioritär gefährlicher Stoff im Anhang X der Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) gelistet.

 

Die Verschmutzung der Gewässer durch prioritäre Stoffe ist schrittweise zu reduzieren und die Emissionen, Einleitungen und Verluste prioritärer gefährlicher Stoffe sind zu beenden oder schrittweise einzustellen.