Zugangsbeschränkungen zu Umweltinformationen

Das Umweltinformationsgesetz wurde notwendig, um Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Umweltinformationen zu erleichtern. Insbesondere die folgenden Probleme schränken den Zugang zu Umweltinformationen ein:

 

  • Die vorhandenen Umweltinformationen sind stark über unterschiedliche Behörden verteilt.
  • Die Informationen und Daten werden technisch sehr heterogen in unterschiedlichen Systemen gehalten.
  • Die Informationen werden sehr unterschiedlich präsentiert z.B. auf statischen Web-Seiten, über Oberflächen von Datenbanksystemen etc.
  • Eine einheitliche Internet-Suche über alle Informationsquellen ist nicht möglich.
  • Oft ist es für BürgerInnen schwer, Informationen darüber zu bekommen, welche Umweltinformationen in welcher Behörde vorhanden sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese nicht über das Internet abrufbar sind.
  • Die/Der durchschnittliche BürgerIn weiß nicht immer, welche Behörde für die interessierende Umweltinformation zuständig ist.
  • Der/Dem NutzerIn einschlägiger Behördenportale werden zwar teilweise komplexe Informationen (z.B. Geofachdaten) angeboten, es ist aber oft nicht möglich, diese zu einem aussagekräftigen Gesamtbild zu kombinieren.
  • Viele Daten existieren in Behörden-Datenbanken, die aus finanziellen oder technischen Gründen nicht im Internet bereitgestellt werden.

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