Altlasten

Kapitel aus dem fünften Umweltkontrollbericht

Von den geschätzten 80.000 bundesweit vorhandenen Altablagerungen und Altstandorten wurden dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie in Vollziehung des Altlastensanierungsgesetzes bisher von den Landeshauptmännern ca. 28.000 gemeldet. Für ca. 2.550 von diesen Flächen liegen ausreichend Informationen für die Aufnahme in den Verdachtsflächenkataster vor. In bisher 144 Fällen bestätigten vorliegende Untersuchungs­ergebnisse das Vorliegen erheblicher Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt, sodass diese als sanierungsbedürftige Altlasten im Altlastenatlas gem. Altlasten­sanierungsgesetz aus­gewiesen wurden. Für 36 dieser Altlasten wurde die höchste Dringlichkeit zur Durchführung von Sanierungs-/Sicherungsmaßnahmen festgelegt. Elf dieser Flächen wurden im Altlasten­atlas als saniert/gesichert ausgewiesen. Bundesweit kann die Anzahl vordringlich zu sanierender Flächen mit mindestens 1.600 angenommen werden.

 

Seit Inkrafttreten des Altlastensanierungsgesetzes wurden bis Ende 1997 ca. öS 1,9 Mrd. an Altlastenbeiträgen eingenommen. Aus diesem Ansatz wurden bisher an 159 Standorten Untersuchungen zur Feststellung des Ausmaßes von Verunreinigungen veranlasst und die Förderung von Sanierungs-/Sicherungs­maßnahmen an 68 Altlasten positiv begutachtet.

 

Seit Veröffentlichung des 4. Umweltkontrollberichtes wurden 19 Altlasten ausgewiesen, 50 Untersuchungsprogramme zur Ermittlung des Ausmaßes der Verunreinigungen veranlasst so­wie Förderungen von 36 Projekten zur Durchführung von Sanierungs/Sicherungs-Maßnahmen positiv begutachtet.

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