Gen- und Biotechnologie
Kapitel aus dem fünften Umweltkontrollbericht
Der Einsatz der Gen- und Biotechnologie macht eine umfassende Abschätzung der möglichen Auswirkungen von Freisetzungen auf Mensch und Umwelt nach dem Vorsorgeprinzip (Risikoabschätzung) notwendig. Ergänzend müssen begleitende Monitoringprogramme als Teil des Risikomanagements durchgeführt werden, um im Falle dokumentierter negativer Auswirkungen so gut wie möglich Schadensbegrenzung bzw. -minimierung zu erzielen.
Das Umweltbundesamt hat seit Anfang 1996 mehr als 500 zusammenfassende Freisetzungsanträge in der EU (Summary Notification Information Format - SNIFs) begutachtet und zu den Produktanträgen Stellung genommen. Mögliche ökologische Langzeitwirkungen eines kombinierten Einsatzes von herbizidresistenten Pflanzen und Herbiziden veranlassten das Umweltbundesamt besonders bei Anträgen zur Vermarktung von Produkten mit herbizidresistenten Pflanzen zur Abgabe von ablehnenden Stellungnahmen.
Das Umweltbundesamt betrachtet Monitoring von GVO als eine klassische Aufgabe der Umweltkontrolle im Sinne des vor- und nachsorgenden Umweltschutzes, damit eventuelle nachteilige Effekte von GVO so früh wie möglich erkannt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können.
Daher wurde im September 1996 mit dem Aufbau und Betrieb eines GVO-Monitoringlabors zur begleitenden Analyse sowohl von Freisetzungsvorhaben mit GVO in die Umwelt, als auch von GVO-Produkten wie gentechnisch veränderten Lebensmitteln begonnen.
Apparativ ist das Molekularbiologielabor des Umweltbundesamtes für die notwendigen mikrobiologischen und molekularbiologischen Arbeiten ausgerüstet.
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