Altlasten

Kapitel aus dem sechsten Umweltkontrollbericht

Im Rahmen der Vollziehung des Altlastensanierungsgesetzes wurden bis Dezember 2000 186 Deponien und industrielle bzw. gewerbliche Standorte als sanierungsbedürftige Altlasten eingestuft. Sanierungsmaßnahmen an diesen Altlasten verursachten bisher Kosten von insgesamt ATS 10 Mrd. Ausgehend von den bisherigen Erfahrungen und unter Annahme verbesserter rechtlicher Rahmenbedingungen zur Beauftragung von Sanierungsmaßnahmen ist in den nächsten 20 Jahren eine Größenordnung von ATS 50 Mrd. für die Sanierung der Altlasten erforderlich. Bundesweit ist mit ca. 2.500 Altlasten zu rechnen.

  • 29 Altlasten wurden saniert bzw. gesichert.
  • An 57 Altlasten sind derzeit Maßnahmen zur Sanierung bzw. Sicherung im Gange.
  • An 169 Deponien bzw. industriellen/gewerblichen Standorten sind derzeit vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft finanzierte Untersuchungen des Grundwassers bzw. des Bodens im Gange, die Auskunft über die Notwendigkeit der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen geben.
  • 4.650 Altstandorte, an denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, wurden neu identifiziert und werden hinsichtlich der Notwendigkeit zur Durchführung weiterer Maßnahmen geprüft.

 

Im Hinblick auf eine bundesweite, nach Prioritäten orientierte Altlastensanierung, sind die seit Erscheinen des 5. Umweltkontrollberichtes nach wie vor unveränderten gesetzlichen Grundlagen hervorzuheben:

Durch die gesetzliche Verankerung der Koppelung der Aspekte "Gewässerschutz" und "Förderung von Maßnahmen" könnte ein wesentlicher Beitrag zur Beschleunigung der Altlastensanierung geleistet werden.

In Zusammenhang mit der Bearbeitung von Altlasten zeigt sich, dass zusätzlich zu den bisherigen Interessensschwerpunkten (Entscheidung über die Notwendigkeit von Maßnahmen und Wahl der entsprechenden Technik) zukünftig weitere Interessen zu berücksichtigen sind, die die "Altlastenbearbeitung" zu einem "Altlastenmanagement" werden lassen. Schon jetzt ist die Frage der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen sehr stark mit der Sicherstellung der Finanzierung der Maßnahmen verbunden, zusätzlich werden sich die Behörden verstärkt mit folgenden Aspekten auseinander setzen müssen

  • Fragen der Wiedernutzung von betrieblichen Standorten – und damit betreffend den Umgang mit Bodenverunreinigungen hinsichtlich unterschiedlicher Nutzungsansprüche.
  • Raumplanung – Koordination der widmungskonformen Nutzung von Standorten.

Soziale Aspekte – Wahrnehmung der Interessen der durch Altlastensanierungen betroffenen Personen.

Infobox

Downloads

Volltext