Sicherer Umgang mit Chemikalien
Kapitel aus dem sechsten Umweltkontrollbericht
Mit der neuen ChemV 1999 wird das geltende EU-Recht einschließlich aller derzeit geltenden technischen Anpassungen umgesetzt und stellt mit der dynamisierten Übernahme von Stoffliste und Prüfmethoden eines der modernsten chemikalienrelevanten Rechtsinstrumente innerhalb der EU dar. Die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Zubereitungen ist damit in Österreich nunmehr vollständig mit den Gemeinschaftsbestimmungen harmonisiert.
Die dadurch verbesserte Rechtssicherheit ist im Interesse der von den Chemikalienregelungen betroffenen Wirtschaft und sollte auch zu wesentlichen Erleichterungen für die behördliche Kontrollarbeit führen. Die Organe der Chemikalieninspektion können nun ein verbessertes Bewusstsein um die entsprechenden Vorschriften bei den Betroffenen voraussetzen und wieder mehr Gewicht auf ihre Überwachungsaufgaben als auf die Information legen.
Die im UKB beschriebenen europäischen Projekte, an denen das Umweltbundesamt und die Vollzugsbehörden mitarbeiten, zeigen deutlich, dass die Einhaltung der chemikalienrechtlichen Bestimmungen entsprechend überwacht werden muss. Ergänzt wird dies von einem Bericht über Aktivitäten des Umweltbundesamtes in analytischer Hinsicht. Es wurden Untersuchungen von Haushaltsreinigern, Textilwaschmitteln, Gebrauchsgegenständen und Lacken durchgeführt.
Die Anmeldung Neuer Stoffe war im Berichtszeitraum davon geprägt, dass sich die in den letzten Jahren neu eingeführten Instrumente (Alleinvertreterregelung, Risikobewertung) durchaus bewährt haben, auch die Zusammenarbeit der nationalen Anmeldestellen sowie der Kommission konnte – bei stetiger Zunahme der Zahl der Anmeldungen – verbessert werden.
Die folgende Abbildung zeigt die ansteigende Zahl der Anmeldungen von Neustoffen in der EU von 1997 bis 1999. Bei der österreichischen Anmeldebehörde erfolgten im Jahr 1999 acht Anmeldungen mit Grundprüfung (d. s. Stoffe in einer Menge von über einer Tonne pro Jahr), 1997 vier und 1998 sieben derartige Anmeldungen.
Aufgrund der großen Vielfalt chemischer Produkte und deren unterschiedlichster Anwendungen erscheint es sinnvoll, konkrete Gruppen von Chemikalien im Anmeldeverfahren in Zukunft differenzierter zu behandeln.
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