Ökoaudit nach der EMAS Verordnung

Kapitel aus dem sechsten Umweltkontrollbericht

Die EMAS-Verordnung bzw. Öko-Audit-Verordnung der EU ist eine Verordnung über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung. Wie die Entwicklung der Standortregistrierungen in den letzten Jahren zeigt, ist der Zuspruch zu EMAS als betriebliches Umweltmanagementsystem in Österreich als Erfolg zu bezeichnen. Die Zahl der Registrierungen pro Jahr stieg seit dem Startjahr 1996 mit 43 Standorten auf 108 Standorte im Jahr 2000 kontinuierlich an. Insbesondere im Bereich der Klein- und Mittelunternehmen erfreut sich EMAS mit etwa 80 % aller Eintragungen im Standorteverzeichnis besonderer Zustimmung. Auch im europäischen Vergleich liegt Österreich nach wie vor an der Spitze, wobei Deutschland mit etwa zwei Drittel aller EMAS-Standorte weiterhin eine eindeutige Führungsposition einnimmt.

 

Der mit der EMAS-II-Verordnung künftig mögliche uneingeschränkte Anwendungsbereich auf alle Branchen wird einen Beitrag zu einer weiteren positiven Entwicklung liefern.

 

Im Rahmen seiner Tätigkeit als zuständige Stelle unternimmt das Umweltbundesamt laufend Untersuchungen im Hinblick auf die Qualität und Weiterentwicklung des EMAS-Systems in Österreich. Eine inhaltliche Bewertung der ersten 132 in Österreich veröffentlichten Umwelterklärungen im Jahr 1998 ergab auf Basis einer im Rahmen dieser Studie erarbeiteten Checkliste insgesamt ein eher durchschnittliches Niveau mit einem leichten Trend in Richtung Qualitätsverbesserung der Umwelterklärungen in den letzten Jahren. Die größten Defizite der Umwelterklärungen waren in den Bereichen Beurteilung aller wichtigen Umweltfragen, der Beschreibung des Umweltmanagementsystems und der Darstellung sonstiger Faktoren des betrieblichen Umweltschutzes zu verzeichnen, während den Formalanforderungen an eine Umwelterklärung sowie dem Erfordernis der Darstellung des Umweltprogramms in den meisten Umwelterklärungen weitgehend vollständig nachgekommen wird. Die Beschreibung bzw. die Wiedergabe der Umweltpolitik eines Betriebes in den einzelnen Umwelterklärungen ist dagegen mit z. T. sehr unterschiedlicher Qualität zu beurteilen.

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