Gentechnologie
Kapitel aus dem sechsten Umweltkontrollbericht
Die möglichen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf die Umwelt und menschliche Gesundheit werden national und international durch Wissenschaft, Öffentlichkeit und Politik verstärkt kontroversiell diskutiert. Eine Reihe von wissenschaftlichen Publikationen zu dieser Thematik deuten auf mögliche Effekte hin, die eher indirekter und langfristiger Natur sind und daher im Rahmen der bisherigen Risikoabschätzungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Unter anderem haben diese wissenschaftlichen Arbeiten trotz umstrittener Relevanz zu einer zunehmend kritischen Diskussion über die Auswirkungen von GVO auf die Umwelt, Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion geführt. Im Zentrum der Überlegungen stehen nun Verbesserungen bei der Risikoabschätzung unter Einbeziehung von indirekten und langfristigen Auswirkungen, sowie Monitoring (Überwachung) nach der Freisetzung bzw. dem Inverkehrbringen.
Weiterhin werden gentechnisch veränderte Pflanzen in vielen Fällen mit dem Ziel der Lebens- bzw. Futtermittelerzeugung entwickelt (z.B. herbizidresistente Sojabohnen, insektenresistente Erdäpfel, ertragsgesteigerter und herbizidresistenter Raps). Indirekt steht daher eine effiziente Abschätzung von ökologischen Auswirkungen und ein Umweltmonitoring in engem Zusammenhang mit der Risikoabschätzung und dem Nachweis gentechnisch veränderter Lebens- und Futtermittel.
Zum Redaktionsschluß lagen keine Freisetzungsanträge für Österreich vor. Auch EU-weit genehmigte Produkte mit GVO wurden bis Ende 2000 in Österreich nicht freigesetzt, da vorübergehende Verbote von 3 zugelassenen Maisprodukten (B. t.-Mais von Novartis und Monsanto, herbizidresistenter Mais von Aventis) nach Artikel 16 der Richtlinie 90/220/EWG erlassen wurden.
Die von Österreich vertretene Position einer Ausweitung der Risikoabschätzung auf indirekte und langfristige Effekte wird nunmehr von allen EU-Mitgliedstaaten geteilt und fand ihren Niederschlag in den Diskussionen zur Änderung der EU-Richtlinie 90/220/EWG.
Das Umweltbundesamt hat durch zahlreiche Studien zum Thema Risikoabschätzung und Monitoring die nationale und internationale Diskussion zu diesen Themen aktiv mitgestaltet:
1998 und 1999 wurden vom Umweltbundesamt im Auftrag verschiedener Firmen und Organisationen zahlreiche Lebens-, Futtermittel und andere Proben auf ihren Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen oder deren Derivate analysiert. Methodenentwicklung und Überprüfung durch Ringversuche, zunehmend auch im Bereich der quantitativen Analytik, sind für eine Qualitätssicherung der Analysen wichtig.
Gesetzliche Fortschritte wurden neben der Novellierung des Gentechnikgesetzes und der zukünftigen Änderung der EU-Richtlinie 90/220/EWG auch durch die Annahme und Unterzeichnung des Cartagena Protokolls für die Biologische Sicherheit im Rahmen der Konvention für die Biologische Vielfalt erzielt. Das Umweltbundesamt arbeitete aktiv und einflussreich an der Erstellung des Berichts der OECD an die Staats-und Regierungschefs der reichsten Industrienationen G 8 zum Thema "Biotechnologie und andere Aspekte der Lebensmittelsicherheit" mit. Schließlich ist Österreich auch weiterhin und verstärkt in der fachlichen Unterstützung einiger Länder Zentral- und Osteuropas zur Erstellung von Regelungen zur sicheren Handhabung von GVO aktiv.
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