Industrie

Kapitel aus dem sechsten Umweltkontrollbericht

Der energetische Endverbrauch der Industrie betrug 1998 insgesamt 276 PJ bzw. 29,9% des gesamten energetischen Endverbrauches in Österreich. Die energieintensivsten Branchen sind die Herstellung von Roheisen und Stahl (32,6%), die Herstellung von Papier und Pappe (16,6%), die Herstellung und Bearbeitung von Glas und die Herstellung von Waren aus Steinen und Erden (10,4%) sowie die Herstellung von Chemikalien und chemischen Erzeugnissen (10,2%).

 

Die wichtigsten Endenergieträger in der Industrie sind Erdgas (24,6%) und Strom (28,5%).

Die Industrie ist der größte Wasserverbraucher in Österreich. Insgesamt entfallen fast zwei Drittel des gesamten österreichischen Wasserbedarfs (inkl. Kühlwasser) auf den Bereich Industrie. Eine generelle Erfassung des Wasserverbrauchs der Industrie erfolgte zuletzt für das Jahr 1994 im Rahmen der Industriestatistik, in welcher Daten von allen Industriebetrieben erhoben wurden. Demnach waren die Branchen mit dem größten Wasserverbrauch die Herstellung von Eisen und Stahl (etwa 41,5%), die chemische Industrie (etwa 28,5%), die Papier erzeugende Industrie (etwa 15,6%) und die Nahrungsmittelindustrie (3,6%).

 

Für diverse Abwasserinhaltsstoffe (z. B. AOX und Metalle) sowie deren Minderung ist eine geeignete Datenbasis für eine bundesweite Auswertung noch nicht verfügbar. Um diesbezügliche Aussagen treffen zu können, wäre eine Verbesserung der Datenlage über Abwasseranfall und Abwasserreinigung erforderlich.

 

Zukünftige Maßnahmen zur Behandlung von Abwässern im Bereich Industrie werden die Schließung innerer Kreisläufe zur Reduktion der anfallenden Abwassermenge und die getrennte Behandlung bzw. Vorbehandlung von Teilströmen zur Vermeidung von Verdünnungseffekten vor der Einleitung in eine betriebliche oder kommunale Kläranlage sein. In wenigen Fällen ist auch noch die Errichtung von biologischen Kläranlagen erforderlich um die Abwasserreinigung auf den Stand der Technik zu bringen.

 

Die Industrie verursacht einen erheblichen Anteil an Luftschadstoffemissionen von Schadstoffen wie SO2, CO2, NMVOC, CH4, CO und NOx. Aber auch bei Schwermetallen wie Blei, Quecksilber, Kadmium und bei Dioxin werden große Anteile vom Bereich Industrie verursacht. Wärme- und Heizkraftwerke tragen vor allem zu den Emissionen von SO2, NOx, CO2 und zu den Schwermetallemissionen Cd und Hg bei.

Bezogen auf den Zeitraum seit 1990 wurden im Bereich Industrie insbesondere Anfang der 90er Jahre die Luftschadstoffe SO2 und Schwermetalle deutlich reduziert. Die in Verordnungen und Auflagen vorgeschriebenen Emissionsgrenzwerte verlangten eine Entschwefelung (und/oder Umstellung des Brennstoffes) und eine Entstaubung der Abgase, wobei die Schwermetallemissionen mit reduziert wurden. Auch bei anderen Schadstoffen (NOx, NMVOC und CO) ist eine Reduktion insbesondere Anfang der 90er Jahre zu bemerken. Im Zeitraum 1995 bis 1999 sind nur mehr leichte Rückgänge, bei manchen Luftschadstoffemissionen auch eine Stagnation oder eine leichte Zunahme (siehe Abschnitte 2 und 3) zu beobachten.

 

Die CO2-Emissionen der Industrie lagen im Jahr 1999 etwas über dem Niveau von 1990. Bedeutende Emittenten von CO2 sind insbesondere energieintensive Branchen wie die Herstellung von Eisen und Stahl, die Raffination von Erdöl, die Zementherstellung und die Herstellung von Papier und Zellstoff.

Quecksilberemissionen aus dem produzierenden Bereich sind durch die Chlor-, Eisen- und Stahl- sowie die Zementerzeugung bedingt.

 

Bei den Wärme- und Heizkraftwerken wurden im Zeitraum von 1990 bis 1999 die Luftschadstoffe SO2 und NOx deutlich reduziert. Dieser Rückgang kann dadurch begründet werden, dass hier Maßnahmen zur Luftreinhaltung gegriffen haben.

 

Für eine weitere Reduktion wäre die Festschreibung bzw. Anpassung der Emissionsgrenzwerte an den Stand der Technik erforderlich. Insbesondere sollten Maßnahmen zur NOx- und Dioxinminderung nach dem Stand der Technik vorgeschrieben werden.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bei gefährlichen Abfällen wegen der Meldepflicht und der Erfassung durch den Abfalldatenverbund eine gute Datenlage besteht. Nicht erfasst bzw. geschätzt sind die Mengen nicht gefährlicher Abfälle. Wissensdefizite hinsichtlich der eingesetzten Abfälle und Abfallmengen bestehen bei der innerbetrieblichen Behandlung und Verwertung von Abfällen, da sich auch die Erfassung gefährlicher Abfälle nicht auf die innerbetriebliche Verwertung von gefährlichen Abfällen erstreckt. Die Verbrennung von Abfällen in Industrieanlagen weist eine steigende Tendenz auf.

 

Die Mitverbrennung von Abfällen in Industrieanlagen erfolgt derzeit vor allem in der Papier- und Zellstoffindustrie, in der holzverarbeitenden Industrie und Sägeindustrie sowie in der Zementindustrie. Der Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoff in der Zementindustrie hat in den letzten zehn Jahren deutlich zugenommen, ein weiteres Ansteigen wird erwartet.

 

Im Bereich Industrie gibt es Defizite in der Datengrundlage bei Wasserverbrauch, etlichen Abwasseremissionsparametern und bei nicht gefährlichen Abfällen. Diese Defizite resultieren bei Abwasseremissionen und bei nicht gefährlichen Abfällen aus einem fehlenden einheitlichen Erfassungssystem. Zum Teil entstanden auch Defizite aus der veränderten rechtlichen Grundlage der statistischen Erfassung mit dem EU-Beitritt Österreichs. Der produzierende Bereich wurde neu aufgegliedert und bei den Erfassungsgrenzen gibt es beträchtliche Unterschiede zum vorherigen Erfassungssystem. Bei der Minderung von Luftschadstoffemissionen ist seit 1995 eine Stagnation eingetreten. Für eine weitere Reduktion wäre die Festschreibung bzw. Anpassung der Emissionsgrenzwerte an den Stand der Technik erforderlich. Insbesondere sollten Maßnahmen zur Nox- und Dioxinminderung nach dem Stand der Technik vorgeschrieben werden.

 

Im Geltungsbereich der Gewerbeordnung wurde bereits mit Entschließung des Nationalrates vom 12. Juli 1996 ersucht, Verordnungen nach § 82 GewO für Emissionen aus bestimmten Anlagen zu erlassen. Bisher bestehen Verordnungen für Eisen- und Stahlerzeugung, Erzeugung von Nichteisenmetallen, Zementindustrie und Glasindustrie, nicht erlassen wurden Verordnungen zur Emissionsbegrenzung aus Druckereien, Zellstoff- und Papierindustrie, Spanplattenerzeugung, und Rohölverarbeitung.

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