Lärm

Kapitel aus dem sechsten Umweltkontrollbericht

Lärm, unerwünschter Schall, ist die am unmittelbarsten empfundene Umweltbelastung.

Im Jahre 1998 fühlten sich 25% der Österreicher in ihren Wohnungen durch Lärm gestört, darunter 13,7% stark oder sehr stark. Die Lärmstörung hat sich damit erneut vermindert und ist seit 1970 auf die Hälfte gesunken.

 

Der überwiegende Anteil der Störungen ist nach wie vor auf den Verkehr zurückzuführen. Österreichweit überwiegen dabei Störungen durch den Straßenverkehr, während Schienenverkehr und Luftverkehr nur lokale Bedeutung zukommt. Betriebe, Nachbarwohnungen und sonstige Lärmerreger (wie Freizeitveranstaltungen) sind ebenfalls von eher untergeordneter bzw. lokaler Bedeutung; der Anteil dieser Lärmquellen an den Störungen hat sich nur wenig geändert.

 

Die deutliche Abnahme der Störung durch Lärm ist vermutlich in erster Linie auf die für die verschiedenen Lärmquellen eingesetzten Lärmminderungsmaßnahmen und Schutzmaßnahmen zurückzuführen.

An Bundesstraßen wurden seit 1983 mit beachtlichen Aufwendungen Lärmschutzwände und -wälle, lärmarmer Straßenbelag mit einer Länge von insgesamt 728,6 km und objektseitige Maßnahmen (Schallschutzfenster) eingesetzt. An Landes- und Gemeindestraßen werden ähnliche Maßnahmen zur Erreichung der gleichen oder niedrigerer Grenzwerte angewandt. Im Dezember 1999 wurden die Immissionsgrenzwerte an Bundesstraßen gesenkt; es ist demnach zu erwarten, dass in den nächsten Jahren die aufzuwendenden Mittel steigen und die Lärmstörung an den Straßen weiter abnehmen wird.

 

Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs sowie des Radwegenetzes trug ebenfalls zur Minderung des Straßenverkehrslärms bei.

 

Eine weitere deutliche Lärmminderung könnte durch den Einsatz von lärmarmen Reifen erzielt werden sowie durch eine effektivere Kontrolle bzw. Durchsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Seit der Erstellung des Schienenverkehrslärm-Katasters 1993/94 werden Schallschutzmaßnahmen an den Bestandsstrecken der ÖBB geplant. Mit den bis September 2000 festgelegten Projekten sollten mit einer Investition von ATS 2,6 Mrd. Lärmschutzmaßnahmen für rd. 250.000 Einwohner gesetzt werden. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits verwirklicht.

 

Trotz der anhaltenden Zunahme der Flugbewegungen in den letzten Jahren hat sich die Lärmbelastung durch den Flugverkehr nicht erhöht. Dies ist dadurch bedingt, dass der Einsatz der lauten Kap. 2-Flugzeuge auf allen österreichischen Flughäfen (mit Ausnahme von Wien bei Tag) verboten ist und die Anzahl der Bewegungen der neuen lärmarmen (noch nicht getrennt zertifizierten) Generation der Kap. 3-Flugzeuge ansteigt.

Bezüglich der Lärmbelastung durch Betriebe erweisen sich insbesondere Gaststätten (und die in ihnen betriebenen Musikanlagen) sowie Lebensmittelbetriebe (u. a. bedingt durch Anlieferung während der Nacht) als störend. Maßnahmen sollten bereits im Planungsstadium u. a. durch geeignete Standortwahl gesetzt werden.

Lärmbelastungen durch Nachbarwohnungen können durch entsprechende bauliche Vorschreibungen und eine rigorose Überprüfung der Einhaltung der Auflagen weitestgehend vermieden werden. Allerdings ist der Vollzug in den Bundesländern sehr unterschiedlich.

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