Naturschutz

Kapitel aus dem sechsten Umweltkontrollbericht

Auch wenn in Österreich zahlreiche positive Beispiele zum Erhalt von Arten, Biotopen und Landschaften genannt werden können, müssen für die Gesamtsituation von Natur und Landschaft weitere Schutzstrategien entwickelt und umgesetzt werden.

 

Für Österreich liegt seit 1999 eine Neubearbeitung der Roten Listen gefährdeter Pflanzen vor. Diese zeigt die negative Entwicklung der Flora auf, da die Anzahl der aufgelisteten, mehr oder weniger stark gefährdeten Arten im Vergleich zur Bearbeitung aus dem Jahr 1986 um fast 13% angestiegen ist.

 

Rund 25% des Bundesgebietes stehen unter Schutz. Die Kategorien Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet und Naturdenkmal bestehen in allen Bundesländern. Andere Kategorien beschränken sich auf ein oder mehrere Länder; insgesamt können in Österreich 14 verschiedene Schutzgebietskategorien eingesetzt werden. Die exakten Schutzauflagen werden für jedes Gebiet in der jeweiligen Verordnung festgelegt. Die Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd und Fischerei sind meist "im bisherigen Umfang" gestattet, was zum Teil zu Interessenskonflikten führt.

 

Naturschutzverpflichtungen durch die EU bestehen aufgrund der Vogelschutzrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie. Diese beinhalten die innerhalb der EU zu schützenden Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. Die EU sieht die Schaffung eines europäischen, ökologischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 vor. Für die Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie sind von den Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2004 besondere Schutzgebiete auszuweisen. Für diese Gebiete müssen die Mitgliedstaaten Erhaltungspläne vorlegen und im Rahmen der Berichtspflichten Auskunft über die Wahrung des günstigen Erhaltungszustandes der zu schützenden Arten und Lebensräume erteilen. Bis zum Jahr 2000 wurden von Österreich 116 Natura 2000-Gebiete nominiert.

 

Um die Ziele und Interessen des grenzüberschreitenden Natur- und Artenschutzes zu stärken, ist Österreich verschiedenen Konventionen beigetreten: Alpenkonvention, Biodiversitätskonvention, Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, Berner Konvention, Ramsar Konvention, Washingtoner Artenschutzabkommen.

 

Diese Übersicht ausgewählter Naturschutzaktivitäten zeigt, dass sich im Bereich Natur- und Landschaftsschutz in Österreich einiges bewegt. Dennoch muss festgestellt werden, dass die bisher gesetzten Maßnahmen nicht ausreichen, den Rückgang von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume zu verhindern. Für eine nachhaltige Sicherung von Natur und Landschaft muss nach anderen Wegen gesucht werden. Naturschutz kann nicht "allein" betrieben werden. Er muss sich Partner bei den Nutzergruppen, allen voran Land- und Forstwirtschaft sowie Jagd und Fischerei suchen, die die Anliegen des Naturschutzes als Eigeninteresse erkennen und danach handeln. Wichtig für dieses Umdenken ist die Berücksichtigung des Naturschutzes in der Bildungsarbeit sowie breit angelegte Öffentlichkeitsprogramme.

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