Zusammenfassende Bewertung und Ausblick
Bestandsaufnahme
Im Zeitraum 1996 bis 2004 ist das gesamte Abfallaufkommen fast gleich stark angewachsen wie das Wirtschaftsvolumen. Das Aufkommen von Abfällen aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen hat deutlich stärker zugenommen als das Bruttoinlandsprodukt (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2: Koppelung des Abfallaufkommens an das Wirtschaftswachstum in Österreich.
Die angestrebte Entkoppelung des Abfallaufkommens vom Wirtschaftswachstum (BMLFUW 2002a) hat zumindest im Haushaltsbereich nicht stattgefunden. In Zukunft ist mit einer weiteren Zunahme des gesamten Abfallaufkommens zu rechnen.
Um eine gesamtwirtschaftlich optimierte Abfallwirtschaftsstrategie erstellen zu können, ist eine präzise Kenntnis der einzelnen Abfallströme notwendig. Die Datenlage ist derzeit dafür noch nicht ausreichend. Insbesondere die Durchführungsverordnung gemäß § 21 (3) AWG zur Erstellung und Übermittlung von Jahresabfallbilanzen durch Abfallsammler und -behandler steht noch aus.
Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und stoffliche Abfallverwertung
Bisherige Maßnahmen zur quantitativen Abfallvermeidung waren nicht wirksam genug, um das Wachstums des Gesamtabfallaufkommens zu bremsen (UMWELTBUNDESAMT 2006b). Eine maßgebliche Reduktion von Schadstoffen in Abfällen ist in den Bereichen zu beobachten, in denen Stoffverbote etabliert wurden (siehe Abbildung 1). Auch die Abfallvermeidungs- und -verwertungsstrategie des BAWP 2006 zielt eher auf die Senkung von Schadstoffgehalten und auf nachhaltige Veränderungen im Bauwesen ab, als auf eine schnelle Verringerung des Abfallaufkommens. Um beim Ziel Entkoppelung des Ressourcenverbrauchs vom Wirtschaftswachstum das optimale Ergebnis zu erreichen, wird es notwendig sein, Synergien aus den beiden Ansätzen Abfallvermeidung/-verwertung und nachhaltige Ressourcennutzung verstärkt anzuwenden. Durch integrierte Produktpolitik, die Förderung von nachhaltiger Produktion und nachhaltigem Konsum oder beispielsweise von effizienten Produktdienstleistungssystemen können Kreisläufe geschlossen, der Verbrauch von Primärmaterialien und Energie sowie das Aufkommen von Abfällen gesenkt werden. Im Vordergrund könnten dabei in den nächsten Jahren Baumaterialien, fossile Materialien und - aufgrund möglicher Rohstoffengpässe - verschiedene Metalle stehen (UMWELTBUNDESAMT 2007b).
Die Verwertungsquote der in der Baurestmassentrennverordnung geregelten Stoffgruppen hat sich von ursprünglich 15% (1985) auf nunmehr über 70% (2004) erhöht (BMLFUW 2006a).
Eine weitere Erhöhung der Verwertungsquote ist durch die geplanten Maßnahmen des BAWP 2006 (z.B. verpflichtendes Rückbaukonzept, verpflichtende Qualitätskriterien für Recyclingbaustoffe) zu erwarten.
Gemessen an den Recyclingquoten für Verpackungen, Altfahrzeuge und Elektroaltgeräte hält Österreich die gesetzlichen Vorgaben ein. Damit wird die Rückführung von wichtigen Altstoffen in den Wirtschaftskreislauf gewährleistet.
Besonders wichtig ist die Schaffung rechtlich verbindlicher Qualitätskriterien für Abfälle, die verwertet und in den Wirtschaftskreislauf rückgeführt werden, um eine Verteilung von Schadstoffen in den Umweltmedien zu verhindern. Aschen, Schlacken und Stäube aus der Abfallverbrennung sind besonders mit Schadstoffen belastet und sollten nach geeigneter Vorbehandlung (die auch Wertstoffrückgewinnung sein kann) sicher deponiert werden (UMWELTBUNDESAMT 2005).
Die geplante Richtlinie für Ersatzbrennstoffe wird Schadstoffobergrenzen und Qualitätskriterien für Abfälle, die mitverbrannt werden, festschreiben.
Abfallbehandlung
Durch Abfallbehandlung reduzieren sich Masse und Reaktivität der Abfälle. Dadurch wird auch das Potenzial zur Bildung von Treibhausgasen reduziert - z.B. bei mechanisch-biologischer Behandlung von Restmüll um bis zu 90% im Vergleich zur Deponierung des unbehandelten Abfalls (GRUBER & BAUMGARTNER 2003). Noch größer ist der Reduktionseffekt bei der thermischen Abfallbehandlung.
Der steigende Trend der Mitverbrennung von Abfällen in Industrieanlagen und das sich ausweitende Spektrum der eingesetzten Abfälle erfordern einerseits Eingangsbeschränkungen für bestimmte Abfallfraktionen und andererseits den Einsatz von effektiven Technologien zur Emissionsminderung von Staub, Schwermetallen, persistenten organischen Schadstoffen (POPs) und NOx. Erforderlich sind insbesondere Grenzwerte für Schwermetalle, die eine Unterscheidung belasteter und wenig belasteter Abfallfraktionen und somit eine Lenkung der Abfallströme ermöglichen. Durch den Einsatz von Abfällen in Industrieanlagen darf jedenfalls keine höhere Belastung der Produkte und der Umwelt durch schädliche Stoffe entstehen. Belastete Fraktionen, die der Verbrennung zugeführt werden sollen, sind in Abfallverbrennungsanlagen oder in Anlagen, die dem Stand der Technik moderner Abfallverbrennungsanlagen entsprechen, zu behandeln. Bei der Abfallbehandlung ist in vielen Bereichen - vor allem bei Restmüllverbrennungsanlagen (MVA) und Deponien - der Stand der Technik umgesetzt. Bei der mechanisch-biologischen Vorbehandlung von Abfällen (MBA) ist dies nicht generell erreicht (UMWELTBUNDESAMT 2006a).
Die infolge der Deponieverordnung installierten und bis 2008 geplanten Kapazitäten zur thermischen Abfallbehandlung entsprechen noch nicht dem Ziel der größtmöglichen Entsorgungsautarkie. Die dafür fehlenden Kapazitäten werden mit rund 300.000 t je Jahr beziffert (BMLFUW 2006a).
Nachhaltigkeit
Der steigende Verbrauch von primären Rohstoffen und fossilen Energieträgern, die limitiert und nicht erneuerbar sind, stellt einen nicht nachhaltigen Trend dar. Zukünftige Generationen werden zunehmend mit einer Verknappung von Rohstoffen und fossilen Energieträgern konfrontiert sein. Vor allem bei Metallen (Cu, Zn, Cr, Ti, Ni, W) ist in den nächsten 20 bis 30 Jahren mit Engpässen zu rechnen. Dies zeigt die Bedeutung der Ressourcenschonung und der Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft in Richtung integrierter Stoffflusswirtschaft. Potenzial zur Ressourcenschonung besteht im Rahmen der Abfallvermeidung bei der Produktgestaltung (durch mehrfache Verwendbarkeit und hohe Lebensdauer), im Produktionsprozess (durch Kreislaufschließung), durch öko-effiziente Dienstleistungen und durch umweltbewusstes Konsumverhalten (UMWELTBUNDESAMT 2006b). Jene Abfälle, die nicht mehr genutzt werden können, sind in geordnete und gesicherte Endlager (sichere Senken) einzubringen.
Zum Bereich Abfallwirtschaft werden folgende Nachhaltigkeitsindikatoren zur Messung der Zielerreichung gemäß österreichischer Nachhaltigkeitsstrategie genannt (BMLFUW 2002a, 2004, 2006b, c):
- "Abfallmengen", dazu werden die Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen dargestellt, und
- "Materialeinsatz".
Zum Materialeinsatz werden die Daten
- zum direkten Materialinput (DMI), das ist die inländische Materialentnahme plus Importe,
- zum inländischen Materialverbrauch (DMC), darunter ist die im Inland verbrauchte Materialmenge zu verstehen, und
- zur Materialintensität, welche angibt, wie viele Materialeinheiten benötigt werden, um eine Einheit des BIP zu erzeugen,
angegeben.
Während DMI und DMC seit 1985 bis 2003 um 41% bzw. 30% angestiegen sind, ist die Materialintensität gesunken.
Im Sinne der Nachhaltigkeit wäre eine absolute Entkoppelung von Materialverbrauch und Wirtschaftswachstum, d.h. ein sinkender DMC notwendig.
Gesundheit
Eine geregelte Abfallwirtschaft trägt wesentlich zum Gesundheitsschutz bei. Alle abfallwirtschaftlichen Maßnahmen sind im Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit so auszurichten, dass schädliche oder nachteilige Auswirkungen auf den Menschen vermieden werden. Darüber hinaus soll die Beeinträchtigung des allgemeinen menschlichen Wohlbefindens so gering wie möglich gehalten werden. Es sollten nur solche Abfälle zurückbleiben, deren Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt (AWG). Besonderes Augenmerk wird im Zuge von Genehmigungsverfahren auch auf den Schutz der ArbeitnehmerInnen gelegt.
Eine geordnete Abfallwirtschaft übernimmt die gesundheitspolitische Aufgabe des Ausschleusens oder der Unschädlichmachung von in den Verkehr gebrachten gefährlichen Stoffen. Begrenzungen oder Verbote von Chemikalien in Produkten werden durch das Chemikalienrecht geregelt (° Kapitel 11). Beim Einsatz von Ersatzbrennstoffen in der Industrie oder von Sekundärrohstoffen ist besonders darauf zu achten, dass eine Verteilung von Schadstoffen in den Umweltmedien oder die Anreicherung von Schadstoffen in Produkten vermieden wird.
Die Anwendung von Behandlungsverfahren, z.B. Verbrennung, chemisch-physikalische Behandlung, Deponierung usw. bedingen wiederum Emissionen in Luft, Wasser und Boden, die zumindest keine direkten nachteiligen Auswirkungen auf den Menschen haben dürfen (° Kapitel 1, ° Kapitel 2, ° Kapitel 3).
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