Empfehlungen

  • Für die Erstellung von Jahresabfallbilanzen und deren Meldung im elektronischen Datenmanagement für Umwelt- und Abfallwirtschaft (EDM) sollte eine Durchführungsverordnung gemäß § 21 (3) Abfallwirtschaftsgesetz erlassen werden. (BMLFUW).
  • Zur Steigerung von Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung sollte ein österreichischer Ressourcenaktionsplan bzw. ein nationales Aktionsprogramm – in Abstimmung mit der Umsetzung und Weiterentwicklung der Abfallvermeidungs- und -verwertungsstrategie des Bundesabfallwirtschaftsplans – entwickelt und umgesetzt werden. (BMLFUW, BMWA).
  • Um die Deponieverordnung vollständig umzusetzen, sollten ausreichend Verbrennungskapazitäten für Restmüll und heizwertreiche Fraktionen aus mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen für Klärschlämme und andere Abfälle mit hohen organischen Anteilen installiert werden. (Landeshauptleute und Abfallwirtschaftsverbände).
  • Um die Minimierung von Emissionen zu erreichen, sollte für die thermische Behandlung von Abfällen für alle Anlagen eine dem Stand der Technik entsprechende Rauchgasreinigung sichergestellt werden. (BMWA, BMLFUW).
  • In einer Richtlinie für Ersatzbrennstoffe sollten Eingangsbeschränkungen für bestimmte Schadstoffe (z.B. Schwermetalle, Persistente Organische Schadstoffe etc.) sowie Verpflichtungen bei der Eingangskontrolle von Abfällen festgelegt werden. (BMLFUW, BMWA).
  • Um eine neuerliche Verteilung von Schadstoffen in der Umwelt zu verhindern, sollte die Einhaltung des Standes der Technik bei der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung sichergestellt werden. (BMLFUW).
  • Um einen Wiedereintrag von Schadstoffen in die Umwelt – gegebenenfalls auch über Produkte – zu vermeiden, sollten Aschen, Schlacken und Stäube aus der Abfallverbrennung – die ja besonders mit Schadstoffen belastet sind – nach geeigneter Vorbehandlung (die auch Wertstoffrückgewinnung sein kann) sicher deponiert werden. (Genehmigungsbehörde).