Situation und Trends

Bestandsaufnahme

Das gesamte Abfallaufkommen ist von rund 49 Mio. t im Jahr 1999 auf rund 54 Mio. t im Jahr 2004 gestiegen. Im gleichen Zeitraum ist das Aufkommen gefährlicher Abfälle mit rund 1 Mio. t konstant geblieben.


Die größten Zunahmen erfolgten bei Aushubmaterialien (+ 10%), bei Abfällen aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen (+ 10%) sowie bei Schlacken und Aschen, Flugaschen und Stäuben aus der thermischen Abfallbehandlung und aus Feuerungsanlagen (+ 69%).

 

Die größten Massenströme entfielen 2004 auf (UMWELTBUNDESAMT 2007a):

  • 28,6 Mio. t Aushubmaterialien und Abfälle aus dem Bauwesen.
  • 5 Mio. t Holzabfälle (ohne Verpackungen).
  • 3,4 Mio. t Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen - mit ca. 27,5 Mio. m3 der größte Volumenstrom im gesamten Abfallbereich. Für 2009 wird ein Aufkommen von rund 3,7 Mio. t Abfällen aus Haushalten erwartet.
  • 2,3 Mio. t Hochofen- und Konverterschlacken aus der Eisen-/Stahlindustrie.
  • 1,6 Mio. t Aschen und Schlacken aus der thermischen Abfallbehandlung und von Feuerungsanlagen. 
Tabelle 1:	Aushubmaterial und wichtige Abfälle aus dem Bauwesen – Aufkommen und Anteil der stofflichen Verwertung. Tabelle 1: Aushubmaterial und wichtige Abfälle aus dem Bauwesen – Aufkommen und Anteil der stofflichen Verwertung.

Eine wesentliche rechtliche Grundlage für die getrennte Behandlung von Baurestmassen bei Überschreitung von stoffgruppenbezogenen Mengenschwellen ist die im Jahr 1993 in Kraft getretene Baurestmassentrennverordnung. Deren vorrangiges Ziel ist die sortenreine Erfassung von Abfällen aus dem Bauwesen zur Schonung natürlicher Ressourcen und zur Förderung der Verwertung.

 

Von den rd. 3,4 Mio. t aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen wurden über die öffentliche Müllabfuhr rd. 1,4 Mio. t Restmüll und 0,24 Mio. t Sperrmüll abgeführt.

Tabelle 2:	Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen 1999 und 2004. Tabelle 2: Verwertung und Beseitigung von Abfällen aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen 1999 und 2004.

Rund 1,8 Mio. t (rd. 53% des Aufkommens) wurden über getrennte Sammlungen erfasst und spezifischen Verwertungs- bzw. Beseitigungsverfahren zugeführt (siehe Tabelle 2).


Der überwiegende Teil der rund 1 Mio. t an gefährlichen Abfällen wird in inländischen Abfallbehandlungsanlagen so behandelt, dass er auf Deponien abgelagert werden kann. Wo dies nicht gelingt, werden diese meist sehr hoch belasteten Abfälle in Untertagedeponien in das Ausland verbracht.

Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und stoffliche Abfallverwertung

Bisher lag der Schwerpunkt der Abfallvermeidung vor allem im Bereich von Stoffverboten. Dies hat z.B. dazu geführt, dass der Cadmiumgehalt im Restmüll signifikant gesunken ist (siehe Abbildung 1) (KIRCHNER et al. 2006).

Die Abfallvermeidungs- und Verwertungsstrategie des BAWP 2006 wird seit Mitte 2006 umgesetzt. Sie enthält Maßnahmenbündel zur

  • Vermeidung und Verwertung von Baurestmassen durch Entwicklung eines Gebäudepasses, durch Nutzungsverlängerung, durch verwertungsorientierten Rückbau und durch ein verbessertes Baurestmassenrecycling.
  • Input-Output-Optimierung bei Abfallverbrennungsanlagen für Siedlungsabfälle hinsichtlich der vorgelagerten Mülltrennung, gegebenenfalls Schadstoffverbote in Produkten sowie der effizienten Nutzung der Energie und Behandlung der Rückstände mit dem Ziel der sicheren Deponierung, gegebenenfalls nach Wertstoffrückgewinnung.
  • Input-Output-Optimierung für Prozesse zur Produktion von Sachgütern oder Energieerzeugung, in denen Abfälle als Ersatzrohstoffe oder Ersatzbrennstoffe eingesetzt werden.
  • Identifikation jener Konsumgüter, die im Abfall die meisten Schadstoffe enthalten (durch produktbezogene Stoffflussanalyse).
  • Erzielung eines ausnahmslosen Verbots von Ni/Cd-Akkus auf EU-Ebene.
  • Reduktion des Rückgangs von Mehrwegquoten bei Verpackungen.
  • Förderung von öko-effizienten Dienstleistungen (z.B. Secondhand- bzw. Reparaturzentralen).

Ein österreichischer Ressourcenaktionsplan wird zurzeit zur Umsetzung der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002a) vom Lebensministerium vorbereitet.

 

Die Elektroaltgeräteverordnung, mit der die EU RL 2002/96/EG umgesetzt wird, ist seit 30. April 2005 in Kraft. Demnach müssen Elektroaltgeräte seit 13. August 2005 bei Sammeleinrichtungen abgegeben bzw. von den Herstellern zurückgenommen werden. Die Richtlinie schreibt vor, dass bis Ende 2006 pro Einwohner und Jahr vier Kilogramm Elektroaltgeräte zu sammeln sind. Die Quote für Wiederverwertung bzw. -verwendung liegt je nach Sammelkategorie bei 50 bis 80% des Gerätegewichts. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Sammlung und Behandlung wurde auf Hersteller bzw. Importeure übertragen. Ende 2008 wird eine neue Quote festgelegt werden. Elektro- und Elektronikaltgeräte weisen einen Anteil von rd. 4% der Abfälle aus Haushalten und ähnlichen Einrichtungen auf und ihr Aufkommen wächst um 3 bis 5% pro Jahr. Für das Jahr 2004 wurden für Österreich rund 120.000 t Elektroaltgeräte geschätzt. Die vorgeschriebenen Verwertungsquoten wurden 2005 erfüllt (aus dem Zeitraum von August bis Dezember 2005 hochgerechnet). Seit 1. Juli 2006 besteht darüber hinaus ein Verbot des Inverkehrsetzens bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in Elektrogeräten gemäß der RoHS-Richtlinie.

 

Die Altfahrzeugeverordnung ist die Umsetzung der EU RL 2000/53/EG. Ihr zufolge müssen seit 1. Jänner 2006 zumindest 85% der erfassten Altfahrzeuge einer Wiederverwendung oder -verwertung (inkl. thermischer Verwertung) bzw. mindestens 80% einer Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung zugeführt werden. Im Jahr 2004 fielen in Österreich rd. 200.000 Altfahrzeuge an, die Quote für Wiederverwendung und -verwertung lag bereits bei 78%.

Tabelle 3:	Zielquoten für die stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen, gültig ab 2007 (Verpackungsverordnung). Tabelle 3: Zielquoten für die stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen, gültig ab 2007 (Verpackungsverordnung).

In die Verpackungsverordnung wurden die von der Verpackungsrichtlinie der EU vorgeschriebenen Zielvorgaben bereits implementiert. Die Verpflichteten oder von diesen beauftragte Sammel- und Verwertungssysteme müssen in Verkehr gesetzte Verpackungen sammeln und zumindest zu einem bestimmten Prozentsatz stofflich verwerten (siehe Tabelle 3). Die bisherigen Ergebnisse lassen erwarten, dass die festgelegten Zielquoten erreicht werden.

Die genaue Kenntnis der Abfallströme bildet die Voraussetzung und Grundlage für eine gesamtwirtschaftlich optimierte Abfallwirtschaftsstrategie. Die derzeitige Datenlage ist dafür noch nicht ausreichend. Mit den im AWG 2002 und dessen Verordnungen festgelegten Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten für Abfallbesitzer, Abfallsammler und -behandler werden die Aufzeichnung und Übermittlung der relevanten Daten sichergestellt. Die Durchführungsverordnung gemäß § 21 (3) AWG zur Erstellung und Übermittlung von Jahresabfallbilanzen durch Abfallsammler und -behandler fehlt derzeit noch.

Die zu meldenden Daten werden zukünftig im Rahmen des Elektronischen Datenmanagements in der Umwelt- und Abfallwirtschaft (EDM) übermittelt und verarbeitet. Das Projekt EDM befindet sich noch in der Aufbauphase, einige Teilanwendungen sind bereits umgesetzt.

Abfallbehandlung

Nach den Grundsätzen des AWG sind Abfälle, die nicht verwertbar sind, durch biologische, chemische, thermische oder physikalische Verfahren je nach Beschaffenheit zu behandeln. Gemäß der Deponieverordnung dürfen seit 1.1.2004 grundsätzlich nur noch möglichst reaktionsarme Abfälle, deren Anteil an organischem Kohlenstoff nicht mehr als fünf Masseprozent beträgt, bzw. mechanisch-biologisch vorbehandelte Abfälle, abgelagert werden. Die Deponieverordnung schreibt den Stand der Technik für die Ausstattung und Betriebsweise von Deponien vor. Im Jänner 2007 wurde ein Begutachtungsentwurf für eine umfassende Neufassung dieser Verordnung vorgelegt. Darin werden das Abfallannahmenverfahren mit grundlegender Charakterisierung, die Übereinstimmungsuntersuchung und die Aufzeichnungs- und Meldepflichten der Deponieinhaber neu geregelt.

Tabelle 4:	Verwertung, thermische Behandlung und sonstige Verfahren zur Behandlung der österreichischen Abfälle; Entwicklung 1999–2004. Tabelle 4: Verwertung, thermische Behandlung und sonstige Verfahren zur Behandlung der österreichischen Abfälle; Entwicklung 1999–2004.

Der Anteil an unbehandelten, auf Deponien abgelagerten Abfällen wird in Zukunft weiter sinken, da Ende 2008 die Ausnahmeregelungen der Deponieverordnung für einzelne Bundesländer erlöschen. Diese Ausnahmeverordnungen wurden in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Tirol, Vorarlberg und Wien erlassen, aber nur zu einem Teil in Anspruch genommen (BMLFUW 2006a). Die konsequente Umsetzung der Verordnung wird zu einer weiteren Reduktion der Treibhausgasemissionen aus der Abfallwirtschaft führen (° Kapitel 4).

Tabelle 5:	Art und Anzahl von Abfallbehandlungs-anlagen in Österreich. Tabelle 5: Art und Anzahl von Abfallbehandlungs-anlagen in Österreich.

Das gesamte Abfallaufkommen wird über die in Tabelle 4 dargestellten vorrangigen Wege verwertet und beseitigt.

 

Derzeit stehen in Österreich ca. 2.500 Anlagen zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen zur Verfügung (siehe Tabelle 5).

 

Die Abfallverbrennungsrichtlinie der EU regelt Abfallverbrennungsanlagen sowie Industrie- und Feuerungsanlagen, die Abfälle mitverbrennen.

Sie enthält Grenzwerte für Emissionen in Luft und Wasser, die als Mindestkriterien in den Mitgliedstaaten gelten und ist mit der Abfallverbrennungsverordnung (AVV) in nationales Recht umgesetzt. Die AVV verpflichtet die Behörden, den maximal zulässigen Gehalt an Schadstoffen für jene gefährlichen Abfälle, die in diesen Anlagen eingesetzt werden, festzulegen.

 

Frist für die Umsetzung der AVV für Mitverbrenner war der 28. Dezember 2005. Ab diesem Zeitpunkt mussten die Vorgaben der AVV (insbesondere Emissionsgrenzwerte und Betriebsbedingungen) eingehalten werden. Von etlichen Anlagen werden die in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmebestimmungen in Anspruch genommen. Unklarheiten über den Geltungsbereich gab es vor allem bei Anlagen, die Holzabfälle mitverbrennen. Die elektronische Berichtspflicht zur Abfallverbrennungsverordnung wird 2007 das erste Mal ein vollständiges Bild über alle Anlagen liefern.

 

In den vergangenen Jahren war eine zunehmende Mitverbrennung von Abfällen zu verzeichnen, insbesondere in der Zement-, Papier- und Zellstoff- und Spanplattenindustrie sowie in thermischen Kraftwerken und großen Biomasse-Heizkraftwerken. Auch die Verbrennung von Abfällen in Abfallverbrennungsanlagen nimmt stetig zu. Hauptgründe dafür sind die Ablagerungskriterien der Deponieverordnung, welche die heizwertreichen Fraktionen von der Deponierung ausschließen (° Kapitel 13).

 

Infolge dieser Entwicklung erhöhte sich das Aufkommen an Verbrennungsrückständen und Rauchgasreinigungsrückständen (Schlacken, Aschen, Stäube) aus Abfallverbrennungsanlagen von 0,43 auf rd. 0,72 Mio. t im Jahr 2004 (° Kapitel 13). Auch die Rückstände aus anderen Feuerungsanlagen haben stark zugenommen, so dass sich ein Gesamtaufkommen der Aschen und Schlacken aus der thermischen Abfallbehandlung und von Feuerungsanlagen im Jahr 2004 von 1,6 Mio. t ergibt (UMWELTBUNDESAMT 2007a).

 

In Österreich gibt es bis dato keine bundesweite Regelung betreffend Abfälle, die von Anlagen zur Mitverbrennung eingesetzt werden dürfen. Die Genehmigungsbehörde hat die Genehmigung von Abfallarten im Einzelfall zu entscheiden und im Bescheid vorzuschreiben. Um eine einheitliche Grundlage für die Genehmigungsbehörde zu schaffen, wird unter Federführung des Lebensministeriums derzeit eine Richtlinie für Ersatzbrennstoffe ausgearbeitet.

 

Für die mechanisch-biologische (Vor-)Behandlung von Abfällen (MBA) ist durch die im März 2002 veröffentlichte "Richtlinie für die mechanisch-biologische Behandlung von Abfällen" und durch das BAT-BREF-Dokument "Waste Treatment Industries" (EK 2006) ein einheitlicher Stand der Technik vorgegeben. In einer in den Jahren 2004 und 2005 durchgeführten Erhebung zum Status quo der MBA-Anlagen in Österreich wurde nicht nur für Altanlagen sondern teilweise auch für neu errichtete Anlagen ein mitunter erheblicher Anpassungsbedarf an den Stand der Technik festgestellt.