Zusammenfassende Bewertung und Ausblick
Die Bearbeitung von Altstandorten und Altablagerungen im ALSAG erfolgt nach Prioritäten, die entsprechend der Umweltgefährdung gesetzt werden. Durch diese Priorisierung des Sanierungsbedarfs wurden seit Bestand des ALSAG 1989 viele große Umweltgefährdungen aus Altlasten entschärft. Die Erfassung und Sanierung von Altlasten ist noch nicht abgeschlossen. Es ist noch mit einer Vielzahl zu erfassender und sanierender Altlasten mit vorwiegend geringerem Gefährdungspotenzial zu rechnen. Zur Förderung von Sanierungsmaßnahmen stehen derzeit jährlich rd. 50 Mio. € zur Verfügung. Die zur Sanierung aller Altlasten noch erforderlichen Geldmittel werden vom Umweltbundesamt auf rd. 3,7 Mrd. € abgeschätzt.
Gesetzliche Bestimmungen zum Schutz des Bodens in Zusammenhang mit Altlasten fehlen. Bestehende Bodenschutzregelungen fallen in die Kompetenz der Bundesländer und zielen vorwiegend auf den Schutz von landwirtschaftlichen Flächen ab (Kapitel 3). Eigene rechtliche Grundlagen zur Veranlassung von Sanierungsmaßnahmen für Bodenverunreinigungen existieren nicht. Diese müssen derzeit aus dem Wasserrechtsgesetz oder dem Abfallwirtschaftsgesetz abgeleitet werden. In Ermangelung entsprechender Bodenschutzgesetze erfolgen Maßnahmen zum Schutz des Bodens daher derzeit nur aus Sicht des Gewässerschutzes oder der Abfallwirtschaft. Die Auswirkungen der geplanten Bodenrahmenrichtlinie auf die Sanierung von Altlasten lassen sich derzeit noch nicht abschätzen.
Wiedernutzung kontaminierter Flächen
Bodenverunreinigungen spielen bei Nutzungsänderungen und Liegenschaftstransfers industrieller und gewerblicher Standorte eine wichtige Rolle: Deren Beseitigung bzw. Berücksichtigung im Falle des Verbleibens am Standort (z.B. bei Bautätigkeiten) kann Kostenerhöhungen, Zeitverzögerungen, Planungsänderungen, Imagebeeinträchtigungen sowie erhebliche Haftungsrisiken mit sich bringen. Bautätigkeiten erfolgen u.a. aus diesem Grund bevorzugt auf unverbrauchtem Land („grüne Wiese“), wogegen brach gefallene industrielle/gewerbliche Standorte weiterhin ungenutzt bleiben. Durch konsequente Wiedernutzung industrieller/gewerblicher Brachflächen könnte die Neuversiegelung der Böden (Kapitel 3, Kapitel 15) um ca. 20% reduziert werden (UMWELTBUNDESAMT 2004).
Hohe Sanierungskosten und sekundäre Umweltauswirkungen
Entsprechend der bisherigen Rechtslage (insbesondere Wasserrechtsgesetz) wurden sehr hohe Anforderungen an die Sanierung von Altlasten gestellt (Vorsorgeprinzip und Herstellung des ursprünglichen Umweltzustandes). Durch die uneingeschränkte Anwendung des Vorsorgeprinzips kommt es zum Teil zu sehr aufwändigen Sanierungsprojekten, die in Einzelfällen sehr hohe Sanierungskosten und gewisse sekundäre Umweltauswirkungen (z.B. Verkehr durch Massentransporte) verursachen. Sehr hohe Sanierungskosten bei Einzelprojekten könnten in Zusammenhang mit den begrenzten finanziellen Mitteln den Fortschritt der Sanierung von Altlasten in Österreich verzögern. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Standort- und Nutzungsverhältnisse ist es möglich, mit geringerem Sanierungsaufwand einen guten Umweltzustand mit geringeren Kosten zu erreichen (Reparaturprinzip).
Eine Anwendung des Reparaturprinzips muss sich allerdings rigoros auf die Sanierung von alten Schadensfällen beschränken und darf nicht zur Aufweichung des Vorsorgeprinzips zum Schutz von Wasser und Boden für künftige Schadensfälle führen. Ebenso setzt eine Anwendung des Reparaturprinzips eine sehr genaue Beurteilung der Gefahren für die Umwelt und die Menschen an einem konkreten Standort voraus.
Nachhaltigkeit
Durch die Altlastensanierung werden Gefährdungen der Umwelt und damit verbundene Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit für heutige und zukünftige Generationen beseitigt. Durch diese Sanierungsmaßnahmen, welche wahrscheinlich den Zeitraum bis 2050 in Anspruch nehmen werden, wird wesentlich zu einer nachhaltigen Entwicklung beigetragen.
Gesundheit
Die Sanierung von Altlasten ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Boden- und Grundwasserqualität. Insbesondere die Kontamination mit toxisch wirkenden Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen kann eine Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung darstellen.
Deutsch
english





















