Empfehlungen
- Um standort- und nutzungsbezogene Sanierungsziele für betroffene Umweltmedien festlegen zu können, sollten mit einem Bundesgesetz, mit dem das Verfahren zur Sanierung von Altlasten geregelt ist, die geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen werden. (Bundesgesetzgeber).
- Um eine einheitliche Beurteilung der Gesundheits- und Umweltgefahren und damit eine angepasste Nutzung von kontaminierten Böden zu ermöglichen, sollten in diesem Altlastenverfahrensgesetz oder in gesetzlichen Regelungen zum Bodenschutz Kriterien zur Beurteilung von Bodenverunreinigungen an Altablagerungen und Altstandorten festgelegt sein. (Bundesgesetzgeber, Landesregierungen).
- Zur Beschleunigung der Erfassung von Altlasten sollten im Altlastensanierungsgesetz zusätzliche Möglichkeiten für die Durchführung von Erfassungsprojekten (z.B. unmittelbar durch das Lebensministerium) geschaffen werden. (Bundesgesetzgeber).
- Bei der Förderung von Sanierungsprojekten sollten die Kriterien für die Variantenprüfung im Hinblick auf eine Kosten/Nutzung-Relation und sekundäre Umweltauswirkungen (z.B. Verkehr, Energie- und Ressourcenverbrauch) verschärft werden. (BMLFUW im Einvernehmen mit BMF und in Abstimmung mit der Altlastensanierungskommission).
Deutsch
english





















