Situation und Trends

Als Altstandorte werden alte Betriebsstandorte bezeichnet, bei denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde. Als Altablagerungen werden befugte oder unbefugte Ablagerungen von Abfällen definiert. Österreichweit wird mit einer Gesamtanzahl von rd. 72.000 Altstandorten und rd. 7.500 Altablagerungen gerechnet. Mit Stand 1. Jänner 2007 waren 48.678 Altstandorte und Altablagerungen erfasst. Dies entspricht einem Erfassungsgrad von ca. 60% der Altstandorte und 67% der Altablagerungen (siehe Tabelle 1). Seit 1. Jänner 2004 wurden 7.268 Altstandorte und Altablagerungen neu registriert.


Als Verdachtsflächen werden jene Altstandorte und Altablagerungen bezeichnet, von denen nach einer Erstabschätzung eine erhebliche Gefährdung ausgehen kann. Am 1. Jänner 2007 waren 2.100 Verdachtsflächen ausgewiesen, um 296 weniger als am 1. Jänner 2004. Diese 296 wurden entweder saniert oder es wurde ein unerhebliches Gefährdungspotenzial nachgewiesen oder sie wurden als Altlast ausgewiesen.


Als Altlasten werden Altstandorte oder Altablagerungen definiert, von denen aufgrund einer Gefährdungsabschätzung eine erhebliche Gefahr für Boden oder Grundwasser nachgewiesen wurde und von denen somit Gefahr für die Gesundheit des Menschen oder für die Umwelt besteht. Ausgenommen sind Kontaminationen, welche durch Emissionen in die Luft hervorgerufen wurden.


Im Vollzug des Altlastensanierungsgesetzes werden zunächst Altstandorte und Altablagerungen erfasst und Grundinformationen erhoben. Danach erfolgt eine Erstabschätzung des Gefährdungspotenzials. Besteht der Verdacht auf eine erhebliche Gefährdung des Menschen bzw. der Umwelt, wird die Fläche im Verdachtsflächenkataster eingetragen. Wird bei der Beurteilung von Ergebnissen detaillierter Untersuchungen eine erhebliche Gefahr für Umwelt und Mensch nachgewiesen, erfolgt die Ausweisung als Altlast und die Aufnahme in den Altlastenatlas. Bisher sind bei 435 Flächen Untersuchungen abgeschlossen oder in Durchführung. In insgesamt 238 Fällen wurde eine erhebliche Gefährdung für Mensch oder Umwelt festgestellt und diese Flächen wurden als Altlasten ausgewiesen (siehe Tabelle 1).


Die Dringlichkeit einer Sanierung ausgewiesener Altlasten wird durch eine dreistufige Prioritätenklassifizierung ausgedrückt. Der erfolgreiche Abschluss der Sanierung einer Altlast wird im Altlastenatlas entsprechend gekennzeichnet.

 

Erfassung von Altstandorten und Altablagerungen


In einigen Bundesländern sind die Altablagerungen und Altstandorte bereits weitgehend erfasst (Erfassungsgrad > 90%). In diesen Bundesländern wurden gezielte Erfassungsprogramme durchgeführt.


Der Erfassungsgrad für Altstandorte wird in den nächsten Jahren deutlich ansteigen, da mittlerweile in allen Bundesländern Projekte zur Erfassung von Altstandorten in Durchführung sind. Es ist davon auszugehen, dass bis 2010 die Altstandorterfassung österreichweit abgeschlossen sein wird.


Der Erfassungsgrad für Altablagerungen steigt nur langsam. Es ist jedoch davon auszugehen, dass jene Altablagerungen, die ein hohes Gefährdungspotenzial aufweisen und bei denen ein Sanierungsbedarf besteht, weitgehend bekannt sind.

Erfassung und Sanierung von Altlasten

Tabelle 1:	Vergleich der bisher erfassten Altablagerungen, Altstandorte und deren geschätzter Erfassungsgrad sowie ausgewiesene und sanierte Altlasten. Tabelle 1: Vergleich der bisher erfassten Altablagerungen, Altstandorte und deren geschätzter Erfassungsgrad sowie ausgewiesene und sanierte Altlasten.

Seit 1989 wurden 78 Altlasten als saniert bewertet. Damit ist sichergestellt, dass von diesen Altlasten keine Gefährdung mehr für Mensch und Umwelt ausgeht. Bei 66 wird die Sanierung gerade durchgeführt. Bis 1. Jänner 2007 wurden 238 Altlasten, von denen eine erhebliche Gefährdung ausgeht, festgestellt. Davon waren 160 noch nicht als saniert bewertet (siehe Tabelle 1). In fast allen Fällen besteht eine Grundwassergefährdung. In einigen Fällen liegt eine erhebliche Bodenverunreinigung vor, ohne dass das Grundwasser davon betroffen ist.

Die Gesamtzahl wird auf etwa 2.500 Altlasten geschätzt, woraus sich im Vergleich mit den 238 bisher ausgewiesenen Altlasten ableiten lässt, dass derzeit ca. 10% der Altlasten bekannt sind. Seit 1989 wurden Mittel für die Erfassung, Bewertung und Sanierung von Altlasten in der Höhe von 686

Mio. € aufgewendet.

 

Durch eine Reihe gesetzlicher Regelungen (z.B. Gewerberecht, Abfallwirtschaftsgesetz, Wasserrechtsgesetz) soll sichergestellt werden, dass keine neuen Altlasten entstehen.