Umweltpolitische Ziele
Boden und Wasser vor Verunreinigung durch Altlasten schützen
Mit dem Leitziel 11 der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002) bekennt sich Österreich zum Schutz der Umweltmedien. Der Schutz der Böden und ein nachhaltiger Umgang mit der wertvollen Ressource Wasser durch Vermeidung von Schadstoffeinträgen sind zentrale Anliegen, um die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der terrestrischen und aquatischen Ökosysteme in qualitativer und quantitativer Hinsicht zu sichern und diese Lebensgrundlagen auch für künftige Generationen dauerhaft nutzbar zu machen. Die Erfassung und Sanierung von Altlasten ist ein Beitrag zur Erreichung dieses Zieles.
Im Wasserrechtsgesetz (WRG) ist festgelegt, dass Grund- und Quellwasser so rein zu halten ist, dass es als Trinkwasser verwendet werden kann (Kapitel 1). Sobald Kontaminationen bekannt sind, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Gefährdung abzuwehren.
Im Umweltqualitätszielebericht (BMLFUW 2005) wird festgehalten, dass alle über das natürliche Ausmaß hinausgehenden Schadstoffbelastungen des Bodens minimiert bzw. verhindert werden sollen. Die Identifikation von erheblich verunreinigten Betriebsstandorten und Deponien (Altlasten) soll bis 2025 abgeschlossen sein, so dass bis 2050 die Sanierung und Wiedereingliederung dieser Standorte in den Wirtschafts- und Naturkreislauf gewährleistet werden kann.
In einem Entwurf der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für den Bodenschutz (Bodenrahmenrichtlinie, BRRL) sind Bestimmungen betreffend die Erfassung, Untersuchung und Sanierung von Bodenverunreinigungen durch Altlasten enthalten.
Zur Sicherstellung der Finanzierung von Erhebung und Sanierung von Altlasten wurde 1989 das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) erlassen. Die dafür notwendigen Mittel stammen aus einem Altlastenbeitrag, welcher bei der Entsorgung von Abfällen eingehoben wird.
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