Zusammenfassende Bewertung und Ausblick

Chemikalien – REACH bringt mehr Information, aber auch mehr Pflichten

Auch Betriebe außerhalb der chemischen Industrie werden von der Registrierungspflicht durch REACH betroffen sein (viele davon waren bisher vom Chemikaliengesetz nicht erfasst) – und haben jetzt auch Pflichten (Produktbeobachtung, Informationspflicht, Arbeitsschutz für MitarbeiterInnen).

 

Für ausgewählte gefährliche Stoffe wird eine Evaluierung durchgeführt. Die Agentur für Chemikaliensicherheit in Helsinki erstellt ab 2008 fortlaufende Aktionspläne (rolling plans): Je nach Gefährlichkeit und Herstellungstonnagen werden Stoffe in die Aktionspläne aufgenommen und jedem Mitgliedstaat wird eine gewisse Anzahl zur Evaluierung zugewiesen.

 

REACH bringt eine größere Menge an Daten und AkteurInnen. Die Kontrolle der Datenqualität und der adäquate Vollzug werden einen erheblichen Aufwand erfordern.

 

Die Umsetzung von REACH wird hohe Ansprüche an die österreichischen Chemikalieninspektorate stellen, diese sind den Ämtern der Landesregierungen unterstellt.

Persistente Organische Schadstoffe (POPs)

Das Stockholmer Übereinkommen schafft einen gemeinsamen Rechtsrahmen für Maßnahmen in der EU, die Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung absichtlich hergestellter POPs verhindern sollen. Damit besteht ein Instrumentarium für Ausstiegsszenarien bei weiteren problematischen Substanzen wie zum Beispiel bestimmten Flammschutzmitteln und Pestiziden.

 

Österreich erstellt derzeit einen Nationalen Implementierungsplan zur Umsetzung des Stockholmer Übereinkommens.

Globally Harmonized System (GHS) – Umsetzung 2008

Einen ersten Entwurf für eine Umsetzung des GHS mittels EU-Verordnung hat die Europäische Kommission im August 2006 veröffentlicht – das GHS soll 2008 EU-weit in Kraft treten.

 

Das GHS wird die Glaubwürdigkeit der Chemikalieneinstufung und -kennzeichnung stärken und den Handel vereinfachen. Wie weit die Vereinheitlichung tatsächlich gehen wird, wird von den nationalen Umsetzungen abhängen.

Nanomaterialien – Risikobewertung und Evaluierung der Prüf- und Analyseverfahren

Es bestehen zurzeit noch erhebliche Wissenslücken bei der Risikobewertung von Nanopartikeln – vor allem bei deren Charakterisierung und Nachweis, der Dosis-Wirkung-Beziehung und dem Verbleib und der Beständigkeit im menschlichen Körper und in der Umwelt.

 

Die Beurteilung des möglichen Gefahrenpotenzials, welches von Erzeugnissen der Nanotechnologie ausgeht, erfordert eine Anpassung bestehender Methoden der Risikobewertung, insbesondere zur Bewertung der Toxizität. Auch bestehende Prüf- und Analyseverfahren müssen angepasst werden.

Biozid-Produkte – ökologische Innovation wünschenswert

Einerseits ist die Umsetzung der Biozid-Produkte-Richtlinie (BP-RL) ein positiver Beitrag zu Gesundheits- und Umweltschutz, andererseits verursachen die Anforderungen dieser Richtlinie an die Prüfung und Risikobewertung dieser chemisch-biologisch reaktiven – und damit häufig auch (umwelt)toxischen – Stoffe natürlich auch finanzielle Aufwendungen. Neuentwicklungen könnten sich daher nur längerfristig amortisieren.

 

Die transparente Bewertung der bioziden Wirkstoffe auf EU-Ebene hat zur Folge, dass risikoreichere Wirkstoffe als solche erkennbar werden; ob dies jedoch ausreichen wird, um den Marktanteil risikoärmerer Wirkstoffe zu erhöhen sowie neuen ökologischeren Wirkstoffen in wirtschaftlicher Hinsicht den Markteintritt zu ermöglichen, bleibt abzuwarten. Jedenfalls werden die Auswirkungen der BP-RL auf die Marktmechanismen sowie den Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutz derzeit EU-weit untersucht (EK 2006). Die Notwendigkeit der Entwicklung ökologisch unbedenklicher und tierschutzgerechter Rodentizide lässt sich jedenfalls aus den Bewertungsentwürfen für Antikoagulantien ableiten. Derzeit zeichnet sich aber noch keine solche Entwicklung ab.

Ökologische Innovation sollte jedoch nicht auf die Entwicklung neuer Biozid-Produkte beschränkt bleiben, sondern auch andere, z.B. thermische, mechanische, elektrische, optische oder akustische Alternativ-Maßnahmen einschließen.

 

Die Beschränkung der Anwendung der chemisch-biologisch reaktiven Biozide auf das notwendige Minimum – wie in der BP-RL gefordert – ist derzeit noch nicht realisiert.

Expositionsbewertung: Limitierender Faktor der Risikobewertung

Eine realitätsnahe Risikobewertung ist von einer sachgerechten Bewertung der gefährlichen Eigenschaften und der Exposition von Mensch, Tier und Umwelt bei der bestimmungsgemäßen Verwendung eines Biozid-Produktes abhängig. Zurzeit fehlen aber für viele Expositionsszenarien Messdaten und entsprechende Modelle. Es sind daher Maßnahmen erforderlich (national und auf EU- und OECD-Ebene), die Entwicklung von Richtlinien und Modellen zur Expositionsbewertung voranzutreiben.

 

Pflanzenschutzmittel – gefährliche Mittel bleiben in Österreich verboten

 

Paraquat ist hochtoxisch für Mensch und Tier. Für die 40.000 Todesfälle pro Jahr, die durch Pestizidunfälle weltweit verursacht werden, ist Paraquat maßgeblich verantwortlich (WHO 2002). Bei Paraquatvergiftung gibt es kein Gegenmittel.

 

Der zuständige EU-Ausschuss hat im Oktober 2003 die Aufnahme von Paraquat in den Anhang 1 der Pflanzenschutzmittel-Richtlinie und damit dessen Zulassung in der EU beschlossen. In Österreich ist dieses Pestizid verboten (Verbot von Pflanzenschutzmitteln, BGBl. II Nr. 128/2004). Aufgrund der hohen Toxizität sollte dieses Verbot auf Gesamteuropa ausgedehnt werden.

Nachhaltigkeit

Die Biozid-Produkte-Richtlinie beinhaltet die Ziele, einerseits aufgrund von Risikobewertungen nur human- und ökotoxikologisch akzeptable Biozid-Produkte zur Verwendung zuzulassen, und andererseits aufgrund des Vorsorgeprinzips den Einsatz von Biozid-Produkten auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Diese Bestimmungen unterstützen grundsätzlich das Prinzip einer ökologisch nachhaltigen Umwelt- und Gesundheitspolitik.

 

Die bestehenden regulatorischen Bewertungs- und Zulassungsprozesse allein bewirken jedoch derzeit keine nachhaltige Ausrichtung bei der Herstellung und Verwendung von Biozid-Produkten.

 

Es ist zu erwarten, dass in Zukunft vermehrt nicht-chemische Alternativen entwickelt werden.

 

Ein Indikator für nachhaltige Entwicklung gemäß der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002, 2004, 2006c, d) für den Bereich Chemikalien ist der „Verbrauch bestimmter Stoffe“. Mit dem Indikator soll die eingesetzte Menge zumindest der meldepflichtigen Stoffe erfasst werden. Dies sind F-Gase (HFKW, FKW, SF6), vollhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone. Zur Erfassung der toxischen Mengen von Chemikalien wäre ein Humanbiomonitoring notwendig.

Gesundheit

Der Arbeits- und Verbraucherschutz wird durch REACH verbessert. Betriebsinhaber werden stärker in die Informationspflicht genommen, Hersteller sowie Importeure müssen alle Anwendungsfälle berücksichtigen.

 

Bei der Anwendung durch die LetztverbraucherInnen erhöht sich aufgrund besserer Stoffinformation deren Gesundheitsschutz. Einige gefährliche Chemikalien, für die es harmlosere Alternativen gibt, werden vom Markt verschwinden – das verbessert nicht nur den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch den der ArbeitnehmerInnen.

 

Das Vorsorgeprinzip, das vorbeugend Belastungen und Schäden für die menschliche Gesundheit und die Umwelt verhindern bzw. minimieren soll, ist gerade im Bereich der Nanotechnologie gefordert: Die Risiken von Nanomaterialien, besonders die Effekte von Nanopartikeln auf den Bereich Mensch-Gesundheit (v.a. Aufnahme, Verteilung, Umwandlung und Ausscheidung im menschlichen Körper) sind derzeit noch nicht vollständig erforscht bzw. abschätzbar.

 

Stoffe mit PBT- (bzw. vPvB-) -Eigenschaften werden künftig nur stark reglementiert und in beschränkten Anwendungsbereichen zugelassen. Die Prüfung der Altstoffe auf diese Eigenschaften und die Abschätzung der Exposition und der langfristigen Gefahren für Gesundheit und Umwelt ist eine wichtige Herausforderung für die künftige Chemikalienpolitik.