Empfehlungen

  • Um REACH zu implementieren, sollte mit dessen Inkrafttreten eine zeitgerechte Novellierung des Chemikaliengesetzes bzw. die Aufhebung der betroffenen Verordnungen erfolgen, wobei im Fall einer Änderung der giftrechtlichen Bestimmungen das bestehende Schutzniveau jedenfalls erhalten bzw. entsprechend REACH ausgebaut werden sollte. (Bundesgesetzgeber, BMLFUW).
  •  Zur Unterstützung insbesondere von Klein- und Mittelbetrieben sollte der REACH-Helpdesk weitergeführt werden. (BMLFUW).
  • Zur Unterstützung der Organe der Chemikalienkontrolle (ChemikalieninspektorInnen) sollten möglichst frühzeitige Schulungen über die neuen Bestimmungen von REACH weitergeführt bzw. ausgebaut werden. (BMLFUW).
  • Da die derzeitige Gesetzgebung einschließlich der REACH-Verordnung keine geeignete Grundlage für die Erfassung und Bewertung von Nanopartikeln bietet – diese beziehen sich ausschließlich auf die in Verkehr gebrachten Mengen eines Stoffes – sollte die Methodenentwicklung zur Risikobewertung und zum Risikomanagement von Nanomaterialien forciert werden. (BMLFUW, BMWF).
  • Um Auswirkungen der problematischen Eigenschaften (Resistenz, PBT, schweres Tierleid) der rodentiziden Antikoagulantien zu minimieren, sollten – zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten – rechtliche und/oder andere Möglichkeiten auf EU-Ebene geprüft werden. (BMLFUW).
  • Nationale Beiträge aus allen EU-Mitgliedstaaten – darunter natürlich auch von Österreich – zur Erstellung von validen Mess- und Abschätzungsmodellen der Humanexposition bei der Verwendung von Biozid-Produkten sollten erarbeitet werden. (BMLFUW).
  • Aufgrund der hohen Giftigkeit von Paraquat sollten alle Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des bestehenden Paraquat-Verbots ausgeschöpft werden. (BMLFUW).