Situation und Trends

Chemikalien - ohne Daten kein Marktzugang

REACH implementiert eine Registrierungspflicht (REACH-Verordnung) für voraussichtlich 30.000 Chemikalien und ein neues Zulassungsregime für bestimmte Chemikalien (bis zu 2.000 "substances of high concern"). Bis zum Inkrafttreten von REACH wurden die vorhandenen Gefährdungspotenziale durch zwei verschiedene Rechtssysteme (Risikobewertung im Zuge des Altstoffprogramms bzw. der Neustoffanmeldung) festgestellt (UMWELTBUNDESAMT 2004).


Am 1. Juni 2007 trat REACH in Kraft. Bis 31. Mai 2008 werden Stoffe noch nach dem alten System angemeldet. Ab dann gilt gemäß REACH die Registrierungspflicht für alle Stoffe - die Untergrenze für die Registrierung liegt bei einer Produktions- bzw. Importmenge von einer Tonne pro Jahr.


Größte Neuerung ist die Umkehr der Beweislast: Ab Inkrafttreten von REACH obliegt es der Wirtschaft, den Nachweis für die Sicherheit von Chemikalien zu erbringen. Chemikalienhersteller und -importeure müssen Risikobewertungen durchführen und Sicherheitsinformationen weitergeben - ohne Vorliegen dieser Datensätze ist eine Vermarktung nicht zulässig ("no data, no market").


Ab einer Produktions-/Importmenge von mehr als 10 t/a (betrifft ca. 20.000 Stoffe) ist eine Stoffsicherheitsbeurteilung vorzunehmen und ein Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report) zu erstellen.


Bei Bewertung und Zulassung werden Chemikalienhersteller und -importeure verstärkt in die Verantwortung genommen; bestimmte Grunddaten müssen zur Verfügung gestellt werden. Besonders gefährliche Chemikalien sollen durch ungefährlichere Alternativen ersetzt werden.

PBT und vPvB - Bewertung unter REACH

Im Stoffsicherheitsbericht sind auch PBT- (persistent, bioaccumulative, toxic) und vPvB- (very persistent, very bioaccumulative) -Eigenschaften zu beurteilen (EUROPEAN CHEMICALS BUREAU 2003). Besteht der Verdacht auf derartige Eigenschaften, muss der Anmelder/die Anmelderin die weitere Vorgehensweise vorschlagen: Weitere Tests (auch bei einer Menge unter

10 t) werden durchgeführt, falls Risikomanagement-Maßnahmen nicht ausreichen.

POPs - Verbot des "dreckigen Dutzends"

POPs (Persistent organic pollutants) sind zwar ganz unterschiedliche Stoffe, haben aber einige entscheidende Charakteristika gemeinsam. Aufgrund ihrer Langlebigkeit, Bioakkumulation, Öko- und Humantoxizität, der Anreicherung in der Nahrungskette sowie ihrer Fernverfrachtung stellen sie ein Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt dar.


Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe hat das weltweite Verbot von besonders gefährlichen Chemikalien definiert. Das betrifft insbesondere das "dreckige Dutzend" (dirty dozen) - hauptsächlich Pflanzenschutzmittel, Industriechemikalien sowie in Produktions- und Verbrennungsprozessen entstehende unerwünschte Nebenprodukte wie die hochgiftigen Dioxine und Furane.


Derzeit werden POPs in der EU kaum mehr eingesetzt. In anderen Kontinenten stellen sie aber nach wie vor ein massives Problem dar. Über Fernverfrachtung gelangen sie auch nach Europa.

Globally Harmonized System (GHS):

Aktuelle Piktogramme Aktuelle Piktogramme

Weltweite Vereinheitlichung der Chemikalieneinstufung und -kennzeichnung

 

Methodik und Definition der Chemikalieneinstufung und -kennzeichnung werden weltweit auf einer Ebene zusammengeführt - es gibt ab der geplanten Einführung von GHS 2008 nur noch ein System für Herstellung, Transport und Handhabung von Chemikalien. GHS ist strukturierter, logischer und für den Anwender/die Anwenderin leichter verständlich.

Nanomaterialien - neue Perspektiven


Die Nanotechnologie eröffnet viele neue Möglichkeiten in der chemischen Industrie, Medizintechnik sowie Informationstechnologie und ist Grundlage für große Zukunftsvisionen. Problematisch ist die Beurteilung der Toxizität, da diese sich nicht von der groben ("normalen") Form des Stoffes ableiten lässt.


Durch die Größe von unter 100 nm (ein zehntausendstel Millimeter) resultiert ein sehr großes Oberflächen- zu Volumen-Verhältnis. Diese Partikel haben eine erhöhte Reaktivität und oft geänderte physikalische und chemische Eigenschaften.

 

 

Biozid-Produkte


Biozide Wirkstoffe werden für Regelungszwecke in alte und neue Wirkstoffe unterteilt (UMWELTBUNDESAMT 2004). Auf alte Wirkstoffe wird seit 2004 das EU-Review-Programm - eine systematische Prüfung durch die EU-Mitgliedstaaten - angewendet.


Die Detailbewertung der stoffeigenschafts- und verwendungsbezogenen Risiken von ca. 350 alten Wirkstoffen in mehr als 1.600 Produktarten ist EU-weit bis 2010 anberaumt. Neue Wirkstoffe dürfen schon seit 14. Mai 2000 nur noch nach positivem Abschluss einer derartigen Detailbewertung erstmals in Verkehr gesetzt werden.


Seit 1. September 2006 dürfen Biozid-Produkte mit alten Wirkstoffen nur dann auf dem Markt bleiben oder auf diesen gebracht werden, wenn diese Wirkstoffe im laufenden EU-Review-Programm bewertet werden.

 


Rodentizide - problematische Wirkstoffe in Nagetierbekämpfungsmitteln


Die für die Praxis wichtigsten Nagetierbekämpfungsmittel - die Antikoagulantien - sind entsprechend den vorläufigen EU-Bewertungen sehr problematisch, da entweder Resistenzen (BIOLOGISCHE BUNDESANSTALT FÜR LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT 2006) oder umweltgefährliche Eigenschaften wie Persistenz, Bioakkumulation und Toxizität (DGENV 2006) nachgewiesen wurden (potenzielle PBT-Stoffe). Darüber hinaus können alle auf dem Markt befindlichen Antikoagulantien aufgrund von oft organnahen oder nervennahen Blutungen schweres und einige Tage dauerndes Tierleid verursachen (PESTICIDE SAFETY DIRECTORATE UK 1997, MASON & LITTIN 2003).


Da diese Eigenschaften nicht im Einklang mit den EU-Anforderungskriterien für die Zulassung/Registrierung von Biozid-Produkten stehen, sind Zulassungen nur auf der Basis von Risiko-Nutzenabwägungen möglich.

 

 

Pflanzenschutzmittel (PSM) - alte Wirkstoffe werden evaluiert


Eine schrittweise Neubewertung gemäß der Pflanzenschutzmittel-Richtlinie wird für vor dem 25. Juli 1993 in Verkehr gebrachte alte Wirkstoffe vorgenommen.


Ziel dieser Evaluierung ist die Sicherstellung, dass die Anwendung eines Wirkstoffes zu keinen inakzeptablen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt führt (AGES 2006). In Österreich ist das Pflanzenschutzmittel Paraquat deshalb verboten.


Im Jahr 2005 wurden in Österreich 3.404 t PSM in Verkehr gebracht, davon gingen 12% an Haushalte (° Kapitel 5). Die verkaufte Menge ist damit im Vergleich zum Jahr 2004 um 3,1% gestiegen; zudem werden aus dem Ausland direkt importierte PSM von der Statistik nicht erfasst (BMLFUW 2006b).


Im Jahr 2005 wurden ca. 850 Anzeigen wegen Kennzeichnungsmängeln bzw. dem Inverkehrbringen nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel erstattet (BMLFUW 2006b).