Umweltpolitische Ziele
Menschliche Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Stoffen schützen
Die Umsetzung des neuen Managementsystems REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals), das am 1. Juni 2007 in Kraft trat, soll zu mehr Sicherheit und Transparenz beim Umgang mit Chemikalien führen.
Das Stockholmer Übereinkommen hat das weltweite Verbot von besonders gefährlichen persistenten organischen Schadstoffen (POPs) zum Ziel. Umgesetzt wurde es in der Europäischen Union mit der POP-Verordnung über persistente organische Schadstoffe.
Das Globally Harmonized System (GHS) bringt eine weltweite Harmonisierung der Chemikalieneinstufung und -kennzeichnung, die bis Ende 2008 umgesetzt werden soll.
Die Biozid-Produkte-Richtlinie (BP-RL) schreibt für Biozid-Produkte ein risiko- und wirksamkeitsbasiertes Zulassungs-/Registrierungsverfahren vor. Gleichzeitig zielt die Richtlinie darauf ab, den Einsatz von Biozid-Produkten auf das notwendige Minimum zu beschränken.
Pflanzenschutzmittel dürfen in Österreich nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie bestimmten Voraussetzungen gem. Pflanzenschutzmittelgesetz genügen. Die Zulassung und Evaluierung regelt die Pflanzenschutzmittel-Richtlinie der Europäischen Union.
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