Zusammenfassende Bewertung und Ausblick
Energieverbrauch und -aufbringung
Die WIFO-Energieszenarien (WIFO 2005) gehen für 2010 von einem Bruttoinlandsverbrauch von 1.480 PJ aus, was gegenüber dem Basisjahr der Prognose 2003 eine Steigerung von 6,8% bedeutet. Im Jahr 2005 wurde allerdings mit 1.441 PJ der für 2010 prognostizierte Bruttoinlandsverbrauch bereits annähernd erreicht. Bis zum Jahr 2020 geht das WIFO von einer Steigerung des Bruttoinlandsverbrauchs auf 1.665 PJ aus.
Der Trend des steigenden Energieverbrauchs steht expliziten Zielen der österreichischen Bundesregierung entgegen, insbesondere der Erreichung des österreichischen Kyoto-Ziels, sowie den im Regierungsprogramm formulierten Zielsetzungen, wie beispielsweise der Reduktion des Imports fossiler Energieträger und der massiven Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger.
Steigerung der Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen
In den WIFO-Energieszenarien ist – ausgehend vom Jahr 2003 – bereits eine Erhöhung der Energieintensität bis 2020 um etwa 17% enthalten. Das Regierungsziel einer Verbesserung der Energieintensität bis 2020 von 20% entspricht auf Basis des in den WIFO-Energieszenarien prognostizierten Wirtschaftswachstums dennoch einer Steigerung des Bruttoinlandsverbrauchs auf etwa 1.600 PJ.
Konkret sind in Hinblick auf Energieeffizienz bzw. Energieintensität Österreichs folgende Aspekte hervorzuheben:
Da bei einigen großen Kraftwerksprojekten derzeit nur eine äußerst geringe Abwärmenutzung vorgesehen ist, werden diese über ihre gesamte Lebenszeit von zumindest 30 Jahren nur eine Gesamtbrennstoffnutzung von maximal 60% aufweisen. Demgegenüber werden bei voller Abwärmenutzung Nutzungsgrade von 80–85% erreicht.
Biomassekraftwerke zur Stromerzeugung sind zwar CO2-neutral, aber ohne Nutzung der Abwärme wenig effizient. Der typische Nutzungsgrad dieser Anlagen liegt bei maximal 28%. Bei diesen wird sich der Trend zur Errichtung von reinen Verstromungsanlagen noch einige Jahre fortsetzen, da das Mindesteffizienzkriterium der Novelle zum Ökostromgesetz erst verzögert Wirkung zeigen wird.
Insgesamt beinhaltet die Standortwahl im Hinblick auf eine effiziente Energienutzung bei Kraftwerken, aber auch bei Abfallverbrennungsanlagen somit erhebliches Einsparpotenzial.
Die Eigenstromproduktion einiger industrieller Branchen (z.B. Papier- und Zellstoffindustrie, chemische Industrie) wird sich in den nächsten Jahren erhöhen, womit hier in der Regel eine hohe Brennstoffnutzung gegeben ist. Verbesserungspotenzial besteht bei der sektorübergreifenden Nutzung von Abwärme aus Industrieanlagen und insbesondere aus integrierten Stahlwerken, da hier die Verwertung von Prozessgasen mehr Wärme liefert, als im Prozess benötigt wird (UMWELTBUNDESAMT & ENERGIEAGENTUR 2006).
Unternehmen (nicht nur deren Betriebe), die am Emissionshandelssystem beteiligt sind, sind vom Geltungsbereich der Energieeffizienzrichtlinie ausgenommen. Bezogen auf die CO2-Gesamtemissionen werden damit in Österreich mehr als 40% nicht in die Zielvorgaben bzw. Aktionspläne einbezogen. Dadurch wird beispielsweise der Stromverbrauch in der Industrie (Kapitel 13) weder vom Instrument des Emissionshandels noch von der Energieeffizienzrichtlinie erfasst.
In der Gebäuderichtlinie der EU war eine nationale Umsetzung bis zum 4. Jänner 2006 vorgesehen. Mit Stand Ende 2006 haben noch nicht alle Bundesländer die Richtlinie umgesetzt. Energieausweise sind derzeit nur für Neubauten vorgeschrieben – für den Altbestand ist eine Übergangsfrist bis zum 4. Jänner 2009 vorgesehen, erst danach sind Energieausweise auch bei Verkauf und Vermietung Pflicht.
Die freiwillige Selbstverpflichtung der Automobilhersteller, die CO2-Emissionen neu zugelassener Pkw bis 2008/2009 auf 140 g pro Kilometer zu beschränken, wird – dem bisherigen Trend folgend – nicht erreicht werden können. Die Emissionen der Benzinfahrzeuge haben in den letzten Jahren zwar leicht abgenommen, gerade bei den zulassungsstarken Dieselfahrzeugen ist jedoch seit 2000 eine Stagnation der Emissionen zu verzeichnen. Die Verbesserungen bei der Motorentechnologie werden durch den Trend zu größeren und leistungsstärkeren Fahrzeugen überlagert (Kapitel 14).
Langfristig (1990–2005) ist eine gleichlaufende Entwicklung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch zu beobachten, in den Jahren 2000–2005 lag der Anstieg des Energieverbrauches höher als jener des Wirtschaftswachstums; diese Entwicklung steht den aktuellen Zielen der österreichischen Bundesregierung, insbesondere dem der Entkoppelung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch und dem des Energiesparens, entgegen (BUNDESREGIERUNG 2007).
Zur Zielerreichung hinsichtlich der Energieeffizienzrichtlinie lassen sich noch keine abschließenden Aussagen treffen, da entsprechende Aktionspläne und Maßnahmenvorschläge noch in Ausarbeitung sind. Mit weiter steigendem Energiebedarf ist davon auszugehen, dass für eine Zielerreichung ein umfangreiches Maßnahmenpaket erforderlich sein wird, welches sowohl den Energieeffizienz-Aktionsplan lt. Energieeffizienzrichtlinie sowie Maßnahmen für davon nicht betroffene Sektoren beinhaltet.
Einsatz von erneuerbaren Energieträgern
Im WIFO-Baselineszenario (WIFO 2005), das die Grundlage für die nationalen Treibhausgas- und NEC-Gas Prognosen ist, wird ein kontinuierlicher Anstieg der Einsatzmenge an erneuerbareren Energieträgern auf 333 PJ im Jahr 2010 und auf 366 PJ im Jahr 2020 prognostiziert.11) In gleichem Maße wird jedoch ein Anstieg des Gesamtenergieverbrauches prognostiziert, womit der Anteil an erneuerbaren Energieträgern in den Jahren 2010 und 2020 mit 22–22,5% nur unwesentlich über den derzeitigen Wert hinausgehen würde. Der Anteil an energetisch genutzter Biomasse würde demnach lt. WIFO von derzeit 10% auf etwa 12% des Bruttoinlandsverbrauches im Jahr 2020 steigen.
11) Jeweils ohne nicht biogenem Anteil an Hausmüll bzw. industriellen Abfällen.
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Zum Ziel des Österreichischen Regierungsprogramms einer Steigerung der erneuerbaren Energie am Gesamtenergieverbrauch auf 45% im Jahr 2020 liegt auch ein Entwurf eines nationalen Biomasseaktionsplans vor (Kapitel 5).
Ausgehend vom WIFO-Baselineszenario würde sich mit den im Biomasseaktionsplan angegebenen Szenarien für die Strom- und Wärmeproduktion sowie den Verkehrssektor eine Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energieträger auf 26,4% im Jahr 2010 und auf 27,4% im Jahr 2020 ergeben.
Unter der Annahme des WIFO-Baselineszenarios macht die Zielsetzung eines 45%igen Anteils an erneuerbaren Energieträgern (Biomasse und sonstige Erneuerbaren – Wasserkraft, Wind und Solarenergie) erforderlich, dass es gleichzeitig zu einer deutlichen Verminderung des Gesamtenergieverbrauches kommt. Hält man den Anteil der sonstigen erneuerbaren Energieträger konstant, müsste sich der Bruttoinlandsverbrauch im Jahr 2020 auf etwa 1.010 PJ vermindern. Dieser Wert läge um etwa 40% unter der Baseline der WIFO-Energieszenarien und unterstreicht nachdrücklich die Notwendigkeit der deutlichen Reduktion des Einsatzes fossiler Energieträger.
Gleichzeitig wird der Druck auf die Aufbringung von erneuerbaren Energieträgern national und international steigen. Konkret sind daher folgende Aspekte hervorzuheben:
In Hinblick auf eine Steigerung des Biomasseeinsatzes ist eine nachhaltige Nutzung des Biomassepotenzials unerlässlich. Zu berücksichtigende Aspekte in der Produktion von Biomasse sind im Kapitel 5 dargestellt.
Die forstliche Bewirtschaftung muss neben der mengenmäßigen auch die qualitative ökologische Nachhaltigkeit garantieren (Kapitel 6).
Das Potenzial zum Anbau für Pflanzen zur Erzeugung von Biodiesel ist in Österreich limitiert (Kapitel 5), so dass schon derzeit Fertigprodukte bzw. Rohstoffe importiert werden.
Das heimische Potenzial für die Herstellung von Biogas ist hingegen bei weitem nicht ausgeschöpft.
In Hinblick auf den im Regierungsprogramm vorgesehenen Masterplan zur optimalen Nutzung der Wasserkraft sind Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes sowie des umfassenden Gewässerschutzes zur berücksichtigen (Kapitel 1).
Erneuerbare Energieträger in der Stromerzeugung
Das 78,1%-Ziel der Erneuerbaren Energierichtlinie erscheint dann nicht außer Reichweite zu sein, wenn – so wie im Anhang zu dieser Richtlinie von Österreich vorausgesetzt – von einem Bruttoinlandsstromverbrauch von 56,1 TWh als Bezugsbasis ausgegangen wird. Ausgehend von dieser Bezugsbasis lag der Anteil von erneuerbaren Energieträgern im Jahr 2005 bei etwa 73%. Bezogen auf den tatsächlichen Bruttoinlandsstromverbrauch lag der Anteil bei 59% (2005). Die Ziele des Regierungsprogramms 2007 und der Klimastrategie 2007 gehen für 2010 von einem Anteil von 80% und für 2020 von 85% aus.
Ob mit der kürzlich beschlossenen Novellierung des Ökostromgesetzes und der damit verbundenen Deckelung des Fördervolumens die neuen Ziele dieses Gesetzes zu erreichen sind, lässt sich derzeit noch nicht absehen. Aufgrund des gedeckelten Unterstützungsvolumens wird die Ausbauintensität jedenfalls zurückgehen.
In Hinblick auf die Notwendigkeit zur Reduktion des Einsatzes von fossilen Energieträgern und einer dauerhaften Entkoppelung von Energieverbrauch und Wirtschaftswachstum ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket notwendig.
Nachhaltigkeit
Eine nachhaltige Energiezukunft berücksichtigt folgende Kriterien:
Die Verbrauchsraten der erneuerbaren Ressourcen dürfen nicht deren Erneuerungsraten übersteigen. Die Verbrauchsraten der nicht erneuerbaren Ressourcen dürfen nicht die Raten übersteigen, mit der nachhaltig erneuerbare Ressourcen als Ersatz dafür erschlossen werden (MEADOWS et al. 2004).
Die Erreichung der aktuellen energie- und umweltpolitischen Zielsetzungen ist in Hinblick auf eine in diesem Sinne nachhaltige Energienutzung lediglich ein erster Schritt.
Indikatoren für eine nachhaltige Entwicklung gemäß der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002, 2004b, 2006b, c) für den Bereich Energie sind
- der „Energieverbrauch absolut (Bruttoinlandsverbrauch und Energetischer Endverbrauch) und in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (Energieintensität)“,
- der „Anteil erneuerbarer Energieträger am Bruttoinlandsverbrauch“ und
- die „Importabhängigkeit der österreichischen Energieversorgung, angegeben durch die Nettoimporttangente (Importe minus Exporte in Relation zum Bruttoinlandsverbrauch)“ bzw. die „Ressourcenabhängigkeit“.
Gesundheit
Aufgrund der Pläne vieler Staaten – unter anderem auch einiger Nachbarländer Österreichs – in Zukunft verstärkt auf Kernenergie zu setzen, kommt der Frühwarnung vor radioaktiven Kontaminationen durch das Österreichische Strahlenfrühwarnsystem und den Entscheidungshilfesystemen besondere Bedeutung in Hinblick auf den Schutz der österreichischen Bevölkerung zu.
Bezüglich der Bodenbelastung durch Caesium 137 wird auf den Abschnitt Gesundheit im Kapitel 3 verwiesen.
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