Empfehlungen
- Zur Reduktion des Einsatzes von fossilen Energieträgern und zur dauerhaften Entkoppelung von Energieverbrauch und Wirtschaftswachstum sollte, über den Energiebericht hinausgehend, ein umfassendes Gesamtenergiekonzept für Österreich erstellt werden. Dieses sollte ergänzend zur Versorgungssicherheit als wesentliche Säulen die Ressourcenschonung, den Klimaschutz und die Minimierung von Umweltbelastungen enthalten. Als wesentliche Maßnahmen zur Zielerreichung sollten fiskalische Instrumente und Anreizsysteme zum Einsatz kommen. Die Länderkonzepte sollen mit dem Gesamtkonzept kompatibel sein. Eine Evaluierung und gegebenenfalls eine Anpassung ist regelmäßig vorzunehmen. (Bundesregierung, Landesregierungen).
* Energieszenarien, die mit allen relevanten energie- und umweltpolitischen Zielvorgaben in Einklang stehen. Im Zweifelsfall wäre den umweltpolitischen Vorgaben Priorität einzuräumen. Der Zeithorizont sollte mindestens 2020 umfassen, mit einem Ausblick bis 2050. (BMWA, BMLFUW, Landesregierungen).
* Ein umfassendes Maßnahmenpaket, welches jene zusätzlichen Maßnahmen enthalten sollte, die zur Erreichung der genannten Ziele notwendig sind. (BMWA, BMLFUW, Landesregierungen).
* Der zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie erforderliche Nationale Aktionsplan sollte – unter Einbeziehung des Stromverbrauchs von Industrieanlagen – verbindliche Ziele und transparente Berechnungsgrundlagen enthalten. Auch Bereiche, die von der Energieeffizienzrichtlinie ausgenommen sind (Unternehmen im Emissionshandel) sollten einer Evaluierung unterzogen werden. Erforderlichenfalls wären auch hier verbindliche Ziele und Maßnahmen zu setzen. (BMWA, BMVIT).
* Zur Erhöhung der Energieeffizienz sollte bei der Genehmigung (Errichtung und Erweiterung) von Anlagen dieses Kriterium zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit herangezogen werden. Diese Betrachtung sollte auch Fragen des Standorts umfassen. Die Erstellung und Umsetzung von Wärmenutzungkonzepten bei der Errichtung von Kraftwerks-, Abfallverbrennungs- und Industrieanlagen sollte verpflichtend sein. Dies gilt insbesondere für Großanlagen im Rahmen von UVP-Verfahren (Anpassung UVP Gesetz, GewO). (Bundesgesetzgeber).
* Die Umsetzung der Ziele im Regierungsprogramm sowie der Klimastrategie 2007 für den Bereich Wohnbau und Sanierung sollte durch geeignete rechtlich verbindliche Maßnahmen erfolgen und die Gebäuderichtlinie sollte zügig umgesetzt werden. (Landesregierungen).
* Zur Steigerung der Energieeffizienz (Infrastruktur, Verkehr und Nutzung des Potenzials von Fernwärme und industrieller Abwärme) sollten diesbezügliche Kriterien in die Raumplanung (verdichteter Siedlungsbau) einbezogen werden. (Landesregierungen).
* Umweltfreundliche und nachhaltige Energietechnik, u. a. von erneuerbaren Energieträgern und Abwärmenutzung, sollte insbesondere durch die Umsetzung des Masterplans Umwelttechnologie forciert werden. (Bundesregierung, mitzubefassende Bundesministerien).
* Zur Steigerung der Energieeffizienz sollte die Wärme bei Ökostromanlagen auch bei Altanlagen im Rahmen des Ökostromgesetzes, soweit technisch und ökonomisch möglich, genutzt werden. (Bundesregierung).
* Das Ökostromgesetz sollte in Hinblick auf seine Wirksamkeit und seinen Beitrag zu den Regierungszielen evaluiert und weiterentwickelt werden. (BMWA).
* Für die nachhaltige Bereitstellung von im Ausland produzierten nachwachsenden Rohstoffen sollten Mindestumweltnormen geschaffen werden. (Bundesregierung in Hinblick auf die EU-Gesetzgebung).
Atomstrom
- Um den Atomstromanteil transparent zu machen, sollte möglichst rasch eine Verordnung gemäß § 45 ELWOG zur Ausgestaltung der Nachweise zu den verschiedenen Primärenergieträgern und der Stromkennzeichnung erlassen werden. (BMWA).
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