Zusammenfassende Bewertung und Ausblick

Anstieg der THG-Emissionen

Abbildung 10: Veränderung der Treibhausgase und wichtiger Einflussfaktoren. Abbildung 10: Veränderung der Treibhausgase und wichtiger Einflussfaktoren.

Im Jahr 2005 lagen die THG-Emissionen bei 93,3 Mio. t und damit um rund 36% über dem Kyoto-Zielwert (2008–2012) von 68,8 Mio. t. Grund dafür ist vor allem der gestiegene Verbrauch an fossilen Energieträgern (siehe Abbildung 10).

 

Die Entwicklung der Treibhausgasemissionen korreliert mit der Entwicklung des Bruttoinlandsenergieverbrauchs bzw. des Verbrauchs an fossilen Energieträgern.

Abbildung 11: Die Entwicklung der wichtigsten treibenden Kräfte der Treibhausgase. Abbildung 11: Die Entwicklung der wichtigsten treibenden Kräfte der Treibhausgase.

Der Energieverbrauch ist von 1990–2005 um 37% gestiegen und das BIP (inflationsbereinigt) ist im selben Zeitraum um 38% gestiegen.  Die Treibhausgasemissionen verzeichneten einen Anstieg von 1990 bis 2005 um 18% und haben sich leicht vom BIP und vom Energieverbrauch entkoppelt.

 

Trotz der bis 2005 ergriffenen klimapolitischen Maßnahmen lagen die THG-Emissionen 2005 höher als in den Jahren zuvor. Eine Analyse der bisher gesetzten Maßnahmen ergab, dass die Emissionen 2003 ohne bisher gesetzte Maßnahmen um 1,3–2,7 Mio. t CO2e höher gewesen wären (UMWELTBUNDESAMT 2006a, 2006b).

Abbildung 12: Abweichung vom Kyoto-Ziel für die EU-15 im Jahr 2004, inkl. Kyoto-Mechanismen und CO2-Senken. Abbildung 12: Abweichung vom Kyoto-Ziel für die EU-15 im Jahr 2004, inkl. Kyoto-Mechanismen und CO2-Senken.

Im EU-weiten Vergleich der Abweichung vom Kyoto-Zielpfad (EEA 2006) liegt Österreich an vorletzter Stelle (siehe Abbildung 12).8)

 

8) Diese Zahlen beziehen sich auf die THG-Emissionen im Jahr 2004.

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Für die EU-15 legt das Kyoto-Protokoll die Reduktion der Emissionen um 8% bis zum Zeitraum 2008–2012 fest. Die Ziele der einzelnen Mitgliedstaaten wurden EU-intern vereinbart (siehe Abbildung 13).  

Unter der Annahme, dass die Bundesregierung im Rahmen des JI/CDM-Programms im Zeitraum 2008–2012 Emissionsrechte im Ausmaß von 45 Mio. t CO2e zukauft (BMLFUW 2007a), sind – verglichen mit dem Jahr 2005 – Minderungen von THG-Emissionen im Zielzeitraum 2008–2012 von rd. 78 Mio. t notwendig.

Abbildung 13: Kyoto-Ziele der EU-15 Mitgliedstaaten für 2008–2012, relativ zum Basisjahr. Abbildung 13: Kyoto-Ziele der EU-15 Mitgliedstaaten für 2008–2012, relativ zum Basisjahr.

Im Hinblick auf eine allenfalls höhere Zukaufsmenge aus JI/CDM, ist im Zweifelsfall inländischen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Supplementarity-Regel der Vorzug zu geben. Diese Regel besagt, dass die flexiblen Instrumente nur ergänzend (supplemental) zu nationalen Anstrengungen der Industrieländer angewendet werden dürfen. Eine Darstellung der österreichischen THG-Emissionen 1990 bis 2005 sowie das Kyoto-Ziel unter Berücksichtigung der geplanten Zukaufsmenge aus JI/CDM findet sich in Abbildung 14.

Abbildung 14: Zielsetzung des österreichischen JI/CDM-Programms ist die Schließung der Lücke zwischen dem Kyoto-Ziel und den möglichen inländischen Treibhausgas-Reduktionen. Abbildung 14: Zielsetzung des österreichischen JI/CDM-Programms ist die Schließung der Lücke zwischen dem Kyoto-Ziel und den möglichen inländischen Treibhausgas-Reduktionen.

In einer Evaluierung für den Zeitraum 2008–2012 wird auf Basis der bis Anfang 2005 beschlossenen Maßnahmen eine zusätzliche Emissionsminderung von rd. 40 Mio. t CO2e (rd. 8 Mio. t pro Jahr) erwartet (UMWELTBUNDESAMT 2006b).

Auf Basis der THG-Emissionen 2005 und dem angenommen Effekt der bereits im Jahr 2005 beschlossenen Maßnahmen (rd. 8 Mio. t pro Jahr) ergibt sich rechnerisch für den Verpflichtungszeitraum 2008–2012 ein Minderungsbedarf von 38 Mio. t. Um diese Minderung zeitgerecht zu erreichen, hat die Bundesregierung daher am 21. März 2007 eine aktualisierte Klimastrategie beschlossen (BMLFUW 2007a). Diese enthält eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen sowie Abschätzungen der dadurch mobilisierbaren THG-Emissionsreduktionspotenziale, die in Summe die Erreichung des Kyoto-Zieles sicherstellen sollen.

Die Schwerpunkte der Maßnahmenanpassungen wurden in jenen Bereichen gesetzt, in denen die stärksten Abweichungen vom Zielerreichungspfad gegeben sind; das sind insbesondere Verkehr, Energieerzeugung, Raumwärme und Industrie. Im Sektor Verkehr wurden Maßnahmen wie die Erhöhung der MÖSt, Klima:aktiv Mobil und die verpflichtende Beimischung von Biokraftstoffen gesetzt (° Kapitel 14). Eine jährliche Evaluierung des Implementierungsfortschritts ist im Regierungsprogramm vorgesehen.

Tabelle 5:	Gesamtreduktionspotenziale der Sektoren der Österreichischen Klimastrategie auf Basis der Maßnahmenevaluierung 2005; quantifizierte Potenziale bis 2010 Tabelle 5: Gesamtreduktionspotenziale der Sektoren der Österreichischen Klimastrategie auf Basis der Maßnahmenevaluierung 2005; quantifizierte Potenziale bis 2010

Im Kyoto-Protokoll sind für den Fall der Nicht-Erfüllung Konsequenzen vorgesehen. Darüber hinaus kann die Europäische Gemeinschaft auf Basis der EU-internen Lastenaufteilung Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die die Verpflichtungen nicht einhalten, einleiten.

 

Klimaschutzmaßnahmen und Emissionshandel

Österreich hat fristgerecht ein Emissionshandelssystem eingerichtet. Bei Verknappung der Zertifikate werden für Unternehmen Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Emissionsminderung gesetzt. Zudem fördert es die Entwicklung von Umwelttechnologien (EK/DG ENVIRONMENT 2005). Erste Analysen des EU-Emissionshandels zeigen kein einheitliches Bild. Eine umfassende nationale Bewertung des Emissionshandels liegt noch nicht vor.

Nationale Allokationspläne 1 und 2 (NAP1, NAP2)

  • Die vom Emissionshandel erfassten Industriebetriebe emittierten 2005 deutlich weniger als im NAP1 zugeteilt, die Energiewirtschaft mehr. Im Jahr 2006 verfestigte sich der Trend im Bereich der produzierenden Industrie (etwa 1 Mio. Zertifikate Überschuss), während sich in der Energiewirtschaft – wohl auch witterungsbedingt – der Zukaufsbedarf verringerte. Eine umfassende Bewertung des NAP1 wird erst nach dem Ende der ersten Handelsperiode Ende 2007 möglich sein.
       
  • NAP2: Die im Entwurf zum NAP2 vorgesehene Gesamtzuteilung für die Sektoren Industrie und Energiewirtschaft liegt mit 32,8 Mio. t unter den für 2008–2012 prognostizierten Emissionen (38,2 Mio. t CO2 pro Jahr) und auch unter dem Emissionsniveau des Jahres 2005 (33,8 Mio. t CO2), jedoch über dem Emissionsniveau des für die Zuteilung heranzuziehenden Basiszeitraums 2002–2005 (32,6 Mio. t). Sie erreicht damit in etwa das Niveau der gesamten THG-Emissionen dieser beiden Sektoren Anfang der 90er Jahre.
     
    In ihrer Entscheidung vom 2. April 2007 fordert die Europäische Kommission die österreichische Bundesregierung auf, die vorgeschlagene Gesamtmenge der Emissionszertifikate um 6,3% auf eine jährliche Zuteilung von 30,73 Mio. t CO2 zu verringern. Weitere von der EK geforderte Änderungen des NAP2 betreffen Zuteilungsregeln für bestimmte Gewerbezweige und den Umfang der Nutzung von flexiblen Kyoto-Mechanismen durch Emissionshandelsanlagen. Sobald Österreich die entsprechenden Änderungen vorgenommen hat, gilt der Plan als von der Kommission genehmigt.

    Das Ziel der Österreichischen Klimastrategie (BMLFUW 2007a) für den Sektor Industrie beträgt 23,25 Mio. t CO2e. Dies bedeutet, dass jene Anlagen, die nicht am Emissionshandel teilnehmen, deutliche Minderungen leisten müssten.

Darüber hinaus ist für neue Marktteilnehmer – insbesondere für im NAP2-Zeitraum geplante Großkraftwerksprojekte – eine Zuteilung aus der im NAP2 enthaltenen Reserve (1% der Gesamtzueilung) vorgesehen. Sofern diese nicht ausreicht, sieht der NAP2 eine flexible Reserve vor: Auf Basis einer gesetzlichen Regelung in der Neufassung des Emissionszertifikategesetzes sollen Zertifikate von einer geeigneten Stelle für das Lebensministerium angekauft und den Anlageninhabern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. In der Folgeperiode muss aus der Gesamtmenge des NAP eine entsprechende Anzahl von Zertifikaten an die ankaufende Stelle zur Verwertung am Markt rückerstattet werden. Die flexible Reserve stellt somit einen Vorgriff auf die Zertifikate der 3. Zuteilungsperiode dar. Die Zertifikate werden den betroffenen Sektoren in der 3. Periode zusätzlich abgezogen und beeinflussen die Zielerreichung der Post-2012-Periode.

 

Ein wesentliches Element der Weiterentwicklung des Emissionshandels ist eine Harmonisierung des Anwendungsbereiches auf EU-Ebene, insbesondere hinsichtlich Feuerungsanlagen mit erheblichen THG-Emissionen. Ein neuer Vorschlag der EU-Kommission sieht die Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel vor. Der Plan der EU-Kommission soll ab dem Jahr 2011 umgesetzt werden. Eine Ausdehnung des Emissionshandels auf weitere Gase und Sektoren ist kritisch zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf Auswirkungen auf das bestehende Emissionshandelssystem.

Überblick über die 20 bislang geprüften Allokationspläne

Tabelle 6: Überblick über die bislang geprüften 20 Pläne. Tabelle 6: Überblick über die bislang geprüften 20 Pläne.

Für den Zeitraum 2005–2007 genehmigte Zertifikate, 2005 geprüfte Emissionen, vorgeschlagene Obergrenzen für 2008–2012, genehmigte Obergrenzen für 2008–2012, 2008–2012 zusätzlich einbezogene Emissionen und Obergrenze für die Verwendung von Gutschriften aus emissionsmindernden Projekten in Drittländern.

Post-2012

Das Kyoto-Protokoll ist ein erster Schritt zur Verminderung der THG-Emissionen. Im Post-2012-Prozess müssen für die Zeit nach 2012 weiter reichende Reduktionsziele international vereinbart werden. Um das 2 °C-Ziel zu erreichen, ist - bezogen auf 1990 - aus Sicht der EU eine Verringerung der globalen THG-Emissionen bis 2050 um 50% notwendig, für Industrieländer um 60-80%.

 

Das unabhängige Reduktionsziel der EU von 20% bis zum Jahr 2020 wurde um ein an Bedingungen geknüpftes Verhandlungsangebot für eine THG-Reduktion von 30% für Industrieländer ergänzt (ER 2007). Die Glaubwürdigkeit der Politik der Industrieländer im Bereich Klimaschutz wird mittlerweile an der Umsetzung der eingegangenen Verpflichtungen bewertet. Diese Signalwirkung wird für die Einbeziehung von Schwellen- und Entwicklungsländern in eine Post-2012-Vereinbarung entscheidend sein.

 

Eine aktuelle Untersuchung geht davon aus, dass auf globaler Ebene der Einsatz von 1% des globalen Sozialprodukts für Klimaschutzmaßnahmen zur wirkungsvollen Sicherstellung des 2 °C-Ziels erforderlich ist (IPCC 2007, NICHOLAS STERN 2006). Dem stehen potenzielle Schäden in Höhe von 5-20% gegenüber, falls keine ausreichenden Klimaschutzmaßnahmen gesetzt werden.

 

Die zurzeit verfügbaren Abschätzungen zeigen, dass die österreichischen THG-Emissionen im Post-2012-Zeitraum ohne zusätzliche Maßnahmen wieder zunehmen werden (BMLFUW 2006a). Im Regierungsprogramm 2007 sowie in der Klimastrategie 2007 sind allerdings Ziele und Maßnahmen enthalten, die über die Kyoto-Verpflichtungsperiode bis 2020 hinaus wirken sollen.

Klimawandel bedroht Ökosysteme, Wirtschaft und Siedlungsräume

Der Alpenraum ist vom Klimawandel stärker betroffen als andere Regionen (IPCC 2007). Selbst bei Erreichen des globalen 2 °C-Ziels wird es bis 2100 in Österreich kaum noch Gletscher geben (EEA 2004). Die wesentliche Pufferwirkung der Gletscher für die Trinkwasser- und Energieversorgung (u. a. Wasserkraft) wurde insbesondere während der extremen Hitze- und Dürreperiode im Sommer 2003 deutlich. Die Häufigkeit solch extremer Perioden wird in Zukunft zunehmen (UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR 2005a, b, UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR & ZAMG 2005).

 

Sowohl die Zunahme der extremen Wetterereignisse als auch die langsamer laufenden Prozesse des Klimawandels (Gletscherschmelze, Verschiebung von Vegetationszonen etc.) stellen Gefährdungen für viele Bereiche dar: Energiewirtschaft, Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Gesundheit, technische Infrastruktur etc. Die Auswirkungen des Klimawandels auf die Lebensmittel- und Wasserversorgung sind nicht hinreichend untersucht, und auch betreffend den Schutz des Lebensraums für den Menschen besteht weiterer Untersuchungsbedarf.

 

Es ist zu befürchten, dass die Veränderungen aufgrund des Klimawandels schneller voranschreiten, so dass sich nicht alle Ökosysteme zeitgerecht anpassen können. Eine Abschätzung der Auswirkungen auf einzelne Ökosysteme, Wirtschaftssektoren und Regionen ist als Grundlage für einen österreichischen Anpassungsplan dringend erforderlich.

 

Um entsprechend dem hohen Schadenspotenzial möglichst effektive Anpassungsmaßnahmen setzen zu können, bedarf es auf Bundes- und Landesebene sowie im Privatsektor einer Intensivierung der Klimafolgen-Forschung und eines weiteren Ausbaus der nationalen Analysen im Klimaprogramm StartClim. Aus dem 2007 errichteten Klima- und Energiefonds werden zusätzliche Mittel durch den Bund für die Klimafolgenforschung zur Verfügung gestellt. Eine nationale bzw. europäische Zusammenarbeit und Koordination ist dabei anzustreben (CIRCLE 2006).

Auswirkungen des Klimawandels auf Schutzgüter und Sektoren

Die Abschätzung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ist nach wie vor mit Unsicherheiten und Wissenslücken behaftet (EEA 2004). Durch den Klimawandel werden sich unterschiedlich starke Veränderungen in den Ökosystemen ergeben. Diese können unterschiedliche Effekte haben, bisherige Untersuchungen lassen jedoch befürchten, dass negative Auswirkungen überwiegen (IPCC 2007).


Lebensraumverlust führt zu einer Gefährdung von spezialisierteren Pflanzen- und Tierarten bzw. Arten mit kleinem Verbreitungsgebiet. Klimawandel wirkt direkt auf den Energie- und Stoffhaushalt von Ökosystemen und gefährdet somit deren Leistungen: Komplexe Interaktionen und Reaktionen bis hin zum plötzlichem "Kippen" von Ökosystemen werden befürchtet.
Der Wald dient als CO2-Speicher, als Quelle für CO2-neutrale Rohstoffe und ist ein vom Klimawandel besonders betroffenes und gefährdetes Ökosystem (° Kapitel 6). Eine konkrete Umsetzung der im Österreichischen Walddialog formulierten Ziele ist noch ausständig.


Aufgrund des Klimawandels sind Änderungen des Wasserhaushaltes und infolgedessen Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung sowie Stromproduktion aus Wasserkraft und die zunehmende Gefährdung durch Hochwässer zu erwarten. In der Landwirtschaft sind neben Ernteausfällen durch Extremereignisse auch veränderte Standortfaktoren für Pflanzen durch zunehmende Hitze und Trockenheit zu befürchten.


In der Raumplanung sind insbesondere die physische Gefährdung von Standorten durch Naturgefahren und die Verringerung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit von Ökosystemen zu berücksichtigen. Mit der veränderten Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen wie Grundwasser, Niederschläge oder auch Biomasse wird sich die Wirtschaftlichkeit einzelner Standorte und ganzer Regionen verändern. Speziell im alpinen Raum ist eine stärkere Bedrohung der Siedlungsräume und der technischen Infrastruktur, wie Verkehrswege, Strom- und Wasserversorgung durch Steinschläge, Muren etc. zu erwarten (° Kapitel 15).

Nachhaltigkeit

Leitzielindikator der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002b, 2004, 2006b, c) für den Bereich Klimaschutz sind die "Treibhausgas-Emissionen (nach Sektoren gegliedert)".

Das globale Klima reagiert sehr träge auf THG-Emissionen. Selbst bei sehr weit gehenden Emissionsminderungen ist durch die bereits in der Vergangenheit emittierten THG der Trend der Klimaänderung bis 2040/2050 weitestgehend fixiert. Auch im Sinne unserer Verantwortung für die kommenden Generationen ist es also entscheidend, jetzt wirksame Maßnahmen

  • zur Reduktion der THG-Emissionen und gleichzeitig 
  • zur Anpassung an den Klimawandel

zu setzen.

Um den THG-Anstieg in der Atmosphäre zu vermindern, wird zurzeit Carbondioxide Capture and Storage (CCS) intensiv diskutiert. CCS ist die Erfassung des CO2 an der Emissionsquelle und die anschließende Verbringung in geologische Speicher. Die Nachhaltigkeit dieser in Entwicklung befindlichen Technologie ist kritisch zu prüfen, da sie mit hohem Energieaufwand verbunden und eine langfristige Lagerung schwer zu gewährleisten ist.

Gesundheit

Als Folgen des Klimawandels sind zahlreiche Gesundheitsauswirkungen zu erwarten (WHO 2003): 

  • Erste Untersuchungen für Österreich im Rahmen des Projekts StartClim kommen zu dem Ergebnis, dass bis zum Ende des Jahrhunderts mit einer deutlichen Zunahme der Todesfälle durch Hitzewellen - bei Ausbleiben entsprechender Anpassungsmaßnahmen - zu rechnen ist. Besonders ältere und kranke Menschen sind von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen (UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR 2006a, c). 
  • Zunahme von Allergien durch Verbreitung bestimmter Allergene aufgrund geänderter Pflanzenwachstumsperioden und Einwanderung neuer Pflanzenarten (WHO 2005).
  • Ausbreitung von (neu eingewanderten) Krankheitserregern und -überträgern (WHO 2005, 2006) sowie möglicherweise von giftigen Arten. Eine Untersuchung zur Ausbreitung von Leishmaniose in Österreich, die durch Sandmücken übertragen wird, soll im Herbst 2007 veröffentlicht werden  (UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR 2007).
  • Im Falle von zunehmender Hitze und Feuchtigkeit ist mit einem verstärkten Wachstum von Keimen und Pilzen zu rechnen, dies kann die Nahrungsmittelsicherheit beeinträchtigen und einen vermehrten Pestizideinsatz erforderlich machen.