Empfehlungen

Kyoto-Ziel sicher erreichen

  • Zur raschen und umfassenden Implementierung der Österreichischen Klimastrategie (März 2007) sind die notwendigen konkreten Schritte von den verantwortlichen Stellen entsprechend den Zuständigkeiten umzusetzen. (Bundesgesetzgeber, Bundesregierung, Landesregierungen).
  • Zur Überprüfung der Umsetzung der Österreichischen Klimastrategie sollte, wie in der Klimastrategie vorgesehen, im Rahmen des jährlichen Klimagipfels eine jährliche Berichterstattung über die Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen und ggf. sollten Anpassungen der Maßnahmen vorgenommen werden. (Bund, Länder, Gemeinden).
  • Die Klimaschutzziele der Bundesregierung sollten bei der Neuverteilung des Finanzausgleiches berücksichtigt werden. (Bundesregierung, Länder, Gemeinden).
  • Alle Gebietskörperschaften haben bei Vorhaben in ihrem Wirkungsbereich die klimarelevanten Auswirkungen zu prüfen und bei der Umsetzung zu berücksichtigen. (Bundes-, Landesgesetzgeber).
  • Zur Reduktion des Verbrauchs fossiler Energieträger und zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger sollten verstärkt Maßnahmen unter Beachtung der Umweltauswirkungen dieser Maßnahmen – gesetzt werden. (Kapitel 12).
  • Um dem Klimaschutz auch im UVP-Verfahren einen entsprechenden Stellenwert einzuräumen, sollte er im § 17 Abs. 2 UVP-G 2000 explizit als entscheidungsrelevantes Kriterium erwähnt werden. Darauf aufbauend sollte in den konkreten Verfahren auf eine entsprechende Berücksichtigung des Schutzgutes Klima hingewirkt werden. (Bundesgesetzgeber, Bundesregierung, Landesregierungen).
  • Um auch Treibhausgasemissionen aus Anlagen, die nennenswerte THG-Emissionen verursachen können, aber nicht UVP-pflichtig sind, zu berücksichtigen und zu reduzieren, sollte für derartige Projekte die Möglichkeit einer Klimaverträglichkeits-Prüfung im Anlagengenehmigungsverfahren geprüft werden. (Bundesgesetzgeber, Landeshauptleute).
  • Um die notwendige Weiterentwicklung des Emissionshandels auf EU-Ebene fortzuführen, ist eine Harmonisierung der Anlagen-Abgrenzung erforderlich, insbesondere des Begriffes Feuerungsanlagen. Eine weitere Harmonisierung der Zuteilung, z.B. durch EU-weite Benchmarks (im Sinne von Tonnen CO2 pro kWh bzw. pro Masseneinheit Produkt) bzw. die Versteigerung eines erheblichen Anteils der Zertifikate sollte angestrebt werden. (BMLFUW).
  • Um die Emissionen des Flugverkehrs zu reduzieren, sollte der Sektor stärker in den Klimaschutz miteinbezogen werden und Maßnahmen zur Emissionsreduktion sollten ergriffen werden (Integration in den Emissionshandel, ggf. Besteuerung von Flugverkehrskraftstoffen). (Bundesregierung im Hinblick auf EU-Gesetzgeber).
  • Um die Treibhausgasemissionen auch nach 2012 wirksam zu reduzieren, sollte sich Österreich international für eine weitgehende und verbindliche Reduktion der Treibhausgase einsetzen. (Bundesregierung).
  • Aufbauend auf den internationalen und EU-weiten Vereinbarungen für den Zeitraum nach der ersten Verpflichtungsperiode und danach sollten – ausgehend von den im Regierungsprogramm 2007 getroffenen Festlegungen – umfassende und konsistente nationale Klimaschutzziele und Umsetzungsstrategien für 2020 entwickelt werden. Sektorale Strategien (Energie-, Verkehrs-, Raumordnungsstrategie) sollten das Erreichen dieser Ziele unterstützen. (Bundesregierung, Länder).
  • In den laufenden WTO-Verhandlungen sollten Klimaschutzaspekte berücksichtigt werden. (Bundesregierung im Hinblick auf Verhandlungen der EU).

An den Klimawandel anpassen

  • Zur Abklärung der möglichen Folgewirkungen des Klimawandels sollte eine Klimafolgenabschätzung sowohl für Regionen als auch für Wirtschaftssektoren, Ökosysteme, für den gesamten Wasserhaushalt sowie die Lebensmittel- und Trinkwasserversorgung erfolgen. (BMLFUW, mitzubefassende Bundesministerien, Länder).
  • Zur Reduktion der Folgewirkungen des Klimawandels sollte eine nationale Strategie zur Anpassung entwickelt und an den aktuellen Stand der Forschung angepasst werden. (BMLFUW, mitzubefassende Bundesministerien).
  • Um den möglichen raumrelevanten Folgen des Klimawandels entgegenzuwirken sollte die Raumplanung verstärkt einbezogen werden: durch Prüfung größerer Infrastrukturprojekte auf ihre Verletzlichkeit gegenüber den Klimafolgen und durch Integration klimarelevanter Aspekte in die Planungspraxis (Risikovorsorge, Risikobewertung, passiver Hochwasserschutz durch Retentionsräume etc.). (Landesregierungen, BMVIT).
  • Zur Reduktion von Folgeschäden sollte die Gefahrenzonenplanung im Hinblick auf den Klimawandel evaluiert werden. (BMLFUW unter Heranziehung des forsttechnischen Dienstes für Wildbach- und Lawinenverbauung).
  • Zur Untersuchung der Gesundheitsauswirkungen sollten Abschätzungen zur Identifizierung von Risikogebieten erfolgen. Eine hohe räumliche Auflösung ist erforderlich, um effektive Anpassungsmaßnahmen setzen zu können, insbesondere auch für die Ausweisung von Risikogebieten. (BMGFJ).