8 Lärm
Ziel der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union ist es, schädlichen Auswirkungen von Umgebungslärm auf die menschliche Gesundheit sowie unzumutbaren Belästigungen durch Umgebungslärm vorzubeugen oder entgegenzuwirken und ruhige Gebiete zu erhalten.
2003 fühlten sich 29,1%, der Bevölkerung durch Lärm belästigt, wobei 73% den Verkehrslärm – zum weitaus überwiegenden Teil den Straßenverkehr – als Ursache angaben. Trotz zahlreicher Maßnahmen zur Lärmbekämpfung ist die Belastungsquote, bedingt durch eine Zunahme des Verkehrs, in den letzten Jahren etwa gleich bleibend.
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