Zur Anpassung der Regelungen von Fluglärm an die anderer Lärmquellen, sollte die Möglichkeit eines Schwellenwerts von 55 dB in der Bundes-LärmV geprüft werden. (BMVIT, BMLFUW).
Zur Minderung der Lärmbelastung aus dem Straßenverkehr sollte bei den Europäischen Behörden eine Absenkung des Grenzwertes für das Abrollgeräusch von Reifen oder zumindest eine Kennzeichnungspflicht eingefordert werden. (BMVIT in Hinblick auf EU-Gesetzgebung).
Zur Einhaltung der Lärm-Grenzwerte sollten Tempolimits verstärkt als kurzfristig realisierbare Lärmschutzmaßnahme eingesetzt werden. Zur Sicherstellung der Wirksamkeit von bestehenden und neuen Tempolimits sind ausreichende Kontrollen durchzuführen. (BMVIT, Landesregierungen, BM.I).
Um langfristig den Erhalt von ruhigen Gebieten und den vorbeugenden Lärmschutz sicherzustellen, sollten einheitliche und verpflichtende Kriterien für die Berücksichtigung von Lärm in der Raumplanung erlassen und eine bundesweit einheitliche Definition für ruhige Gebiete, die vor Lärm zu schützen sind, entwickelt werden. (Landesregierungen).
Zur Minderung der Lärmbelastung aus dem Schienenverkehr sollten bestehende Güterwaggons auf Lärm reduzierende Bremssysteme umgerüstet werden. (BMVIT).
Um eine Abschwächung des Freiraumschutzes zu verhindern, sollte die Neufassung der Dienstanweisung Lärmschutz an Bundesstraßen hinsichtlich der nachteiligen Auswirkungen auf den Freiraumschutz überprüft und gegebenenfalls adaptiert werden. (BMVIT).
Zum Schutz vor Lärmbelastung von Veranstaltungen sollten österreichweit einheitliche Regeln zum Lärmschutz bei Veranstaltungen ausgearbeitet und in den Rechtsbestand übernommen werden. (Landesregierungen).