Situation und Trends

Abbildung 1: Lärmstörungen am Tag und/oder in der Nacht. Abbildung 1: Lärmstörungen am Tag und/oder in der Nacht.

Die von der Statistik Austria durchgeführten Erhebungen über die Lärmbelästigung zeigen für den Anteil der Bevölkerung, der sich durch Lärm gestört fühlt, eine Abnahme von 50,1% im Jahr 1970 auf 28,3% im Jahr 1998. Der im Jahr 2003 erhobene Wert betrug 29,1% (siehe Abbildung 1) (STATISTIK AUSTRIA 2005).

 

Insgesamt 73% der Befragten, die sich durch Lärm belästigt fühlen, geben Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr als Lärmquelle an. Straßenverkehr wird dabei am weitaus häufigsten als Ursache genannt (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Lärmstörungen am Tag und/oder in der Nacht nach Lärmquellen. Abbildung 2: Lärmstörungen am Tag und/oder in der Nacht nach Lärmquellen.

Mit der Umgebungslärmrichtlinie der EU trat 2002 ein Instrument für eine europaweit einheitliche Lärmbekämpfung in Kraft, das bis 18. Juli 2004 in nationales Recht zu übernehmen war. Die Kompetenzverteilung für Lärmschutz in Österreich erfordert eine Umsetzung der Richtlinie sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene. Für Gebiete an Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen sowie für Ballungsräume und IPPC-Anlagen (Industrieanlagen gemäß IPPC-RL) in Ballungsräumen sind strategische Lärmkarten zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auf diesen aufbauend müssen Aktionspläne festgelegt werden. Bei der Erstellung der Aktionspläne muss sich die Öffentlichkeit beteiligen können.

Auf Bundesebene wurden unter Federführung des Lebensministeriums im Einvernehmen mit dem BMVIT und dem BMWA 2005 das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (Bundes-LärmG) und 2006 die Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung (Bundes-LärmV) erlassen.

 

An die Europäische Kommission wurde berichtet, dass in den bis Mitte 2007 zu erstellenden strategischen Lärmkarten die Umgebung von 2.453 km Hauptverkehrsstraßen und von 604 km Haupteisenbahnstrecken, der Bereich des Flughafens Wien sowie der Ballungsraum Wien erfasst sein werden (siehe Abbildung 3 auf der nächsten Seite). Auf Basis der Lärmkarten wird ermittelt, wie viele Personen in welchen Lärmzonen leben. Aktionspläne der Länder und des Bundes zur Minderung der Lärmbelastung sind bis Mitte 2008 zu erstellen. Für die strategischen Lärmkarten, die bis 2012 zu erstellen sind, wird der Geltungsbereich auf weitere Straßen- und Schienenstrecken, Ballungsräume und Flughäfen ausgedehnt.

 

In der Bundes-LärmV sind Schwellenwerte für die Aktionspläne festgelegt. Jene Gebiete, in denen diese Schwellenwerte überschritten werden, sind in der Aktionsplanung besonders zu berücksichtigen.

Tabelle 1: Schwellenwerte für die Aktionsplanung laut Bundes-LärmV in Dezibel (dB) (ausgegeben am 5. April 2006).

     Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Nacht-Lärmindex
Straßenverkehr 60 dB 50 dB
Flugverkehr 65 dB 55 dB
Eisenbahnverkehr 70 dB 60 dB
Aktivitäten auf Geländen für industrielle Tätigkeiten 55 dB 50 dB
Abbildung 3:
Bis Mitte 2007 werden die gekennzeichneten Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahn- strecken, der Ballungsraum Wien und der Flughafen Wien in strategischen Lärmkarten erfasst. Abbildung 3:
Bis Mitte 2007 werden die gekennzeichneten Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahn- strecken, der Ballungsraum Wien und der Flughafen Wien in strategischen Lärmkarten erfasst.

Bis Ende 2006 wurden in den meisten Bundesländern bereits Gesetze und Verordnungen zur Umsetzung der Richtlinie erlassen (siehe Literaturverzeichnis/Rechtsnormen), einige Bundesländer sind mit der (vollständigen) Implementierung in das Landesrecht noch säumig. Aufgrund der nicht zeitgerechten Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in einigen Bundesländern wurde Österreich vom Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzung verurteilt (EUGH 2006).


Während diese neuen Regelungen erst in Zukunft wirksam werden, wurden schon bisher zahlreiche Maßnahmen zur Lärmbekämpfung gesetzt.

Lärmschutz an Autobahnen und Schnellstraßen wird entsprechend den Grenzwerten der Dienstanweisung Lärmschutz an Bundesstraßen geplant, die zuletzt im Dezember 2006 geändert wurde (BMVIT 2006a). Als Grenzwert sind 60 dB am Tag und 50 dB in der Nacht festgelegt. An Straßen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer werden üblicherweise gleich hohe Grenzwerte herangezogen.

 

Das jährliche Investitionsvolumen der ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft) für Lärmschutzeinrichtungen im bestehenden Streckennetz, die auf Basis der mittlerweile geänderten Dienstanweisung Lärmschutz an Bundesstraßen aus dem Jahr 1999 (BMWA 1999) errichtet wurden, ist von rund 24 Mio. € im Jahr 2002 auf rund 58 Mio. € im Jahr 2005 angestiegen (ASFINAG 2006). Beim Straßenneubau werden 20 bis 30% der gesamten Ausgaben für den Lärm- und Umweltschutz eingesetzt (ASFINAG 2006).

 

Der Geräuschpegel der einzelnen Kraftfahrzeuge darf bei der Typenprüfung bestimmte Werte nicht überschreiten. Diese Grenzwerte sind europaweit geregelt und wurden zuletzt 1996 abgesenkt. Grenzwerte für das Abrollgeräusch von Reifen wurden von der EU im Jahr 2001 erlassen. Aufgrund des maßgebenden Einflusses des Reifen/Fahrbahn-Geräusches sind Pkw im realen Verkehr aber weitaus weniger leise geworden als die Grenzwerte erwarten ließen (UMWELTBUNDESAMT DESSAU 2005).

 

Die Dimensionierung von Lärmschutzmaßnahmen entlang Schienenstrecken erfolgt nach den Grenzwerten der Schienenverkehrslärm-Imissionsschutz-Verordnung (SchIV), die 65 dB am Tag und 55 dB in der Nacht betragen.

 

Im Rahmen des im Jahr 1993 begonnenen Lärm-Sanierungsprogramms für das bestehende Schienennetz wurden bereits Maßnahmen für 69,7% der über den Grenzwert belasteten 312.000 Einwohner gesetzt oder entsprechende Verträge abgeschlossen. Das Investitionsvolumen für die bis Ende 2005 bereits realisierten Lärmschutzmaßnahmen beträgt rund 243 Mio. € (BMVIT 2006b).

 

Auf europäischer Ebene wurden 2006 mit der TSI-Lärm Lärmemissions-Grenzwerte für Schienenfahrzeuge festgelegt. Diese Grenzwerte entsprechen weitgehend den bestehenden österreichischen Grenzwerten.

 

Zur Reduktion der Lärmbelastung wurden an Straßen- und Schienenstrecken vorwiegend Lärmschutzwände errichtet, wodurch es zu einer Verstärkung des Zerschneidungseffektes durch Verkehrsinfrastruktur kommen kann. Bei der Errichtung von Lärmschutzwänden ist daher besonders auf Ausgleichsmaßnahmen wie zum Beispiel Grünbrücken sowie die Sicherstellung einer ausreichenden und langfristigen Wirksamkeit der Ausgleichsmaßnahmen zu achten (° Kapitel 7).

 

Im Flugverkehr war im Zeitraum von 1990 bis 2004 eine jährliche Zunahme der Flüge um durchschnittlich 6,5% zu verzeichnen (errechnet aus STATISTIK AUSTRIA 2006). Im Vergleich mit den anderen Verkehrsträgern weist der Flugverkehr damit das stärkste Wachstum auf (° Kapitel 14).

 

Das im Jahr 2001 von der Flughafen Wien AG initiierte Mediationsverfahren zu den geplanten Ausbauvorhaben wurde im Juni 2005 abgeschlossen und die Abschlussdokumente wurden von einer überwiegenden Mehrheit der Verfahrensparteien unterzeichnet. Unter anderem hat sich der Flughafen Wien dazu verpflichtet, bereits ab einer Belastung von 54 dB zur Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen beizutragen. Ab 65 dB werden vom Flughafen Wien Liegenschaften abgelöst (VIEMEDIATION.AT 2005).