Zusammenfassende Bewertung und Ausblick

Umweltverträgliche, nachhaltige Landwirtschaft

Durch die Zusammenführung bzw. finanzielle Zuteilung zu den Programmachsen etwa der Investitionsförderung und der Umweltmaßnahmen in GAP-Säule 2 durch die EU werden teilweise widersprüchliche Zielvorstellungen sichtbar. Die Gewichtung der unterschiedlichen Zielbündel (Umweltmaßnahmen, Investitionsförderungen, Natura 2000, Naturschutz, Forst, Diversifizierung, Leader+, Fortbildung) ist von starken Interessensgegensätzen geprägt.

 

Eine Evaluierung der GAP-Säule 1 sowie der Wirkung und Kontrolle der Cross-Compliance-Verordnung wurde bisher nicht durchgeführt, da diese erst ab 2005 gilt.

 

Das Programm Ländliche Entwicklung LE 07-13 (BMLFUW 2006d) beinhaltet die Fortführung des ÖPUL 2000 im Umweltprogramm 2007 und unterscheidet sich von diesem durch folgende Punkte:

  • Das Finanzvolumen wurde gekürzt, was zum Teil durch die ELER-Verordnung vorgegeben ist.
  • Die in der Maßnahme „Grundförderung“ (UMWELTBUNDESAMT 2004a) als Teilnahmevoraussetzung enthaltene Höchstgrenze von max. zwei Großvieheinheiten/ha wurde durch die Anfallsgrenze von 210 kg/ha Stickstoff ersetzt; dadurch können künftig kontrollierbar auch viehstarke Betriebe teilnehmen.
  • Mit steigendem Viehbesatz wurden höhere Prämien für „Umweltgerechte Bewirtschaftung“ und „Biologischen Landbau“ und damit die Möglichkeit punktueller und kleinräumiger Intensivierung vorgesehen. Es wird in der Evaluierung des Programms künftig zu prüfen sein, ob die Aufnahme viehstarker Betriebe die Zielerreichung des Umweltprogramms verbessert.

Aufgrund der Vorgaben der EU-Verordnung zur Ländlichen Entwicklung war eine Neukalkulation der Prämien erforderlich, diese führte auch zu einer Reduktion der Prämien für den Biolandbau.

 

Wesentliche Komponente einer umweltfreundlichen, nachhaltigen Landwirtschaft ist die Erhaltung der Vielfalt der wild lebenden Arten sowie die genetische Vielfalt der Nutzpflanzen und -tiere (BMVEL 2002, EK 2006). Dies bedarf einer Anpassung der landwirtschaftlichen Nutzungsintensität an den jeweiligen Standort. Der Trend in Richtung Intensivierung der Landwirtschaft in Gunstlagen bei gleichzeitiger Aufgabe der Nutzung von Flächen in weniger ertragreichen Gebieten läuft diesem Ziel entgegen. Dieser internationale Trend konnte durch gegensteuernde Maßnahmen im Agrarumweltprogramm ÖPUL 2000 und der Ausgleichszulage zwar verlangsamt, nicht aber aufgehalten werden.

 

ÖPUL 2000-Maßnahmen mit potenziell hoher Wirksamkeit zur Förderung der Biodiversität (z.B. Neuanlegung von Landschaftselementen, Pflege ökologisch wertvoller Flächen, Erhaltung von Streuobstbeständen) wurden regional unterschiedlich und zum Teil in nur geringem Ausmaß angenommen (BMLFUW 2005a). Gezielte Prämien für den Erhalt von linearen (z.B. Hecken, Alleen) und punktförmigen (z.B. Einzelbäume) Landschaftselementen könnten den Rückgang dieser Kleinstrukturen bremsen.

Im Programm ÖPUL 2007 der LE 07-13 wurden angeführte Schwachstellen aufgegriffen und Verbesserungen vorgesehen. Die Akzeptanz der verbesserten Maßnahmen ist allerdings erst ab 2007 absehbar.

 

Aufgrund von Vorgaben der Europäischen Kommission konnte die generelle GVO-Freiheit als Förderungsvoraussetzung im Umweltprogramm nicht eingeführt werden.

 

Das aktuelle Aktionsprogramm Biologische Landwirtschaft 2005–2008 (BMLFUW 2005b) trägt zu den angeführten umweltpolitischen Zielen bei. Um den Biobauernanteil zu fördern, ist auch eine Erhöhung des Marktvolumens von Bio-Erzeugnissen erforderlich. Dies kann durch Marketingschwerpunkte im Bereich der öffentlichen Einrichtungen und Großküchen, den Aufbau eines Qualitätssicherungssystems sowie durch Öffentlichkeitsarbeit erreicht werden.

 

Der Rückgang beim Absatz von mineralischem Stickstoffdünger ist auf die Zunahme biologisch bewirtschafteter Flächen, die Einhaltung von Düngeempfehlungen und ÖPUL 2000-Maßnahmen zur Düngebeschränkung zurückzuführen. Nitrat stellt für das Grundwasser nach wie vor ein Problem dar (Kapitel 1). Es ist zwar eine Abnahme der Konzentrationen zu verzeichnen, allerdings wurde ab dem Jahr 2000 in ca. 1/5 der Grundwassergebiete – meist im Osten Österreichs – ein Anstieg der Konzentrationen festgestellt (UMWELTBUNDESAMT 2004b). Die Ursachen dafür sind derzeit noch unklar. Im 7. Umweltkontrollbericht (UMWELTBUNDESAMT 2004a) und im Jahresbericht 2006 (BMLFUW 2006e) sind dazu Trendauswertungen dargestellt.

Erneuerbare Energieträger/NAWARO – Potenziale

Der Entwurf des österreichischen Biomasseaktionsplans (BMLFUW 2006c) sieht vor, dass der Einsatz von Biomasse aus der Land- und Forstwirtschaft zur Deckung des Energiebedarfs stark zunehmen wird. Bis 2010 liegt der Schwerpunkt bei den Ölsaaten, die als Biokraftstoff genutzt werden. In weiterer Folge soll die Nutzung von Biogas intensiv ausgebaut werden (siehe Tabelle 2). Die Ausweitung der Biokraftstofferzeugung aus österreichischen Quellen könnte jedoch durch die Anbauflächen für Ölsaaten limitiert sein (BMLFUW 2006a). Die Gegenüberstellung des Zieles für Biokraftstoffe aus der Kraftstoffverordnung mit den zur Verfügung stehenden Anbauflächen soll dies illustrieren: Ab Oktober 2008 sollen 5,75% der Otto- und Dieselkraftstoffe durch Biokraftstoffe ersetzt werden (Kapitel 12, Kapitel 14). Dies ergibt einen jährlichen Biokraftstoffbedarf von rund 510.000 t. Wollte man diesen Bedarf ausschließlich aus Ölsaaten decken, wären dafür Anbauflächen von ca. 600.000 ha notwendig. Tatsächlich ist von einem Mix vor allem aus Ölsaaten, Ethanol und Biogas auszugehen. In diesem Zusammenhang ist auch das gesamteuropäische Potenzial für die Bereitstellung von Biokraftstoffen ausschlaggebend. Eine jüngste Studie schätzt das umweltverträgliche Potenzial für landwirtschaftliche Energienutzflächen in Österreich auf 200.000 bis 300.000 ha (EEA 2006).

 

Der steigende Bedarf an Biomasse zur Energieproduktion kann einen Anreiz zur Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion bilden. Zur Vermeidung negativer ökologischer Auswirkungen sollte durch ökologische Kriterien in den diversen Fördermechanismen für NAWAROS/Biomasse entgegengewirkt werden. Es besteht die Gefahr, dass bei einer Wiedernutzung von mehrjährigen Brachen und Stilllegungsflächen die Artenvielfalt zurückgeht, die Rückzugsgebiete für Fauna und Flora verloren gehen und für diese Flächen wiederum Pflanzenschutzmittel und Düngemittel notwendig werden.

 

Eine Ausweitung der Anbauflächen für erneuerbare Energieträger und NAWAROs sollte jedenfalls unter ökologischen und nachhaltigen Bedingungen, unter Sicherung ökologischer Ausgleichsflächen und unter Beachtung der ökologischen Tragfähigkeit von Regionen in einer erweiterten Raumplanung erfolgen.

GVO – Grundlagen für Risikoabschätzung und Koexistenz stärken

International finden GVO immer stärker Verbreitung. Deshalb ist mit einem steigenden Druck zu rechnen, auch in Österreich GVO zuzulassen. Die Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit sind nicht generell einschätzbar. Wissenschaftliche Unsicherheiten konnten bisher nicht ausgeräumt werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist deshalb die Einhaltung der bestehenden Zulassungsregelungen von großer Bedeutung.

 

Derzeit bestehen noch Unklarheiten bei der Umsetzung des Vorsorgeprinzips, insbesonders fehlen Standards und einheitliche Kriterien für GVO-Risikoabschätzung und GVO-Monitoring (BMGF et al. 2006).

 

Beim EU-Zulassungsverfahren und der zentralisierten Risikoabschätzung werden Auswirkungen auf regionale Besonderheiten und Umweltaspekte nicht ausreichend berücksichtigt. Dies ist auf die Rollenverteilung zwischen EFSA und den Mitgliedstaaten im GVO-Zulassungsverfahren zurückzuführen (UMWELTBUNDESAMT o. J., in Vorbereitung).

 

Die Problematik der Koexistenz ist aufgrund unklarer und unverbindlicher EU-Leitlinien nicht gelöst. Diese bieten weiterhin keinen ausreichenden Schutz für Landwirtinnen und Landwirte, die GVO-frei produzieren wollen. Österreich hat mit den Gentechnik-Vorsorge-Regelungen der Bundesländer demgegenüber wesentliche Fortschritte erzielt, es fehlen aber die Kriterien zur Berücksichtigung regionaler Besonderheiten, insbesondere in ökologisch sensiblen Bereichen und Naturschutzgebieten (z.B. Natura 2000-Gebiete).

Nachhaltigkeit

Eine nachhaltige Landwirtschaft muss in der Lage sein, die biologische Vielfalt und die Bodenfunktionen zu erhalten, die Beeinträchtigungen von Luft und Wasser zu minimieren sowie einen wesentlichen Beitrag zur Vitalität des ländlichen Raums zu leisten. Den Anliegen und Anforderungen der VerbraucherInnen hinsichtlich der Qualität und der Sicherheit der Lebensmittel sowie dem Tierschutz ist Rechnung zu tragen.

 

Ein Indikator für nachhaltige Entwicklung gemäß der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002, 2004b, 2006f, g) ist der „Flächenanteil der Biobetriebe an der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche und Anteil der an Agrar-Umweltprogrammen teilnehmenden Betriebe“. Die Werte lagen 2004 bei 14% bzw. über 90% der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Weiters zählen die „Entwicklung der Flächen spezieller ÖPUL-Maßnahmen“ (mit besonderer Relevanz für das Landschaftsbild) und das „Flächenausmaß des bewirtschafteten Grünlands“ zu den Nachhaltigkeitsindikatoren für den Bereich Landschaft.

 

Die biologische Landwirtschaft sollte als Leitbild für eine nachhaltige Landwirtschaft weiter ausgebaut werden.

 

Segregation – das heißt die Trennung in nicht mehr und in intensiv bewirtschaftete Gebiete – und gentechnisch veränderte Organismen sind künftige Risiken für die Biodiversität und die Erhaltung der Kulturlandschaft in Österreich (Kapitel 7).

 

Die Landwirtschaft kann z.B. durch Reduktion des Mineraldüngereinsatzes zur Verringerung der Stickoxidemissionen und damit zur Reduktion der Treibhausgasemissionen beitragen.

Gesundheit

Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln kann zu Rückständen in Lebensmitteln und zu Einträgen in Böden, Grund- und Oberflächengewässer führen. So wurden im Jahr 2004 bei 8,5% der auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersuchten Obst- und Gemüseproben (Äpfel, Kopfsalat, Paprika, Weintrauben) die gesetzlich festgelegten Höchstgehalte überschritten. Bei Paprika war die Importware deutlich höher mit Pestiziden belastet, bei den Äpfeln traf dies auf die heimische Ware zu. Bei Kopfsalat und Weintrauben kam es sowohl bei heimischer als auch bei importierter Ware zu vereinzelten Überschreitungen.

 

Erhöhte Stickstoffeinträge in Böden und in weiterer Folge auch ins Grund- und Trinkwasser sowie in Oberflächengewässer können die menschliche Gesundheit belasten (Kapitel 1).

 

In Hinblick auf die Gefährdung durch GVO sind die Effekte auf den menschlichen Organismus weiterhin unbekannt. Jedoch können allergische Reaktionen und toxische Wirkungen nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist für GVO prinzipiell das Vorsorgeprinzip anzuwenden (UMWELTBUNDESAMT 2005).