Empfehlungen
Umweltverträgliche, nachhaltige Landwirtschaft
- Zur Reduktion von Pflanzenschutzmittelrückständen in der Umwelt sollte – basierend auf einer ökologischen Risikoabschätzung – ein verbindliches Minderungsziel für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln für ganz Österreich festgelegt und daran sollten entsprechende Aktionspläne geknüpft werden. (BMLFUW).
- Um die Biodiversität in der Agrarlandschaft bewerten zu können, sollten die Evaluierung des Programms Ländliche Entwicklung LE 07-13 und die Etablierung eines Biodiversitäts-Monitoring-Konzeptes synergetisch abgestimmt werden. (BMLFUW). (Kapitel 7).
- Um die Biodiversität für eine nachhaltige Landwirtschaft sicherzustellen,
* sollte vor allem die Förderung viehstärkerer Betriebe im Agrarumweltprogramm in zukünftigen Evaluierungen auf Umweltwirkungen hin analysiert werden. (BMLFUW). (Kapitel 7).
* sollten auch sehr kleine Flächen (Ackerraine, Böschungen) – etwa durch definierte Toleranzen bei der Flächenkontrolle – gefördert werden, mit dem Ziel, auf mindestens 5% der landwirtschaftlichen Fläche ökologische Ausgleichsflächen zu schaffen oder zu erhalten; dort sollte – wo möglich – ein höherer Anteil angestrebt werden. (BMLFUW). - Zur Schonung des Naturhaushaltes sollte die landwirtschaftliche Umweltförderung verstärkt auf standortangepasste Nutzung, die Aufrechterhaltung der Nutzung von extensiven Wiesen vor allem im Berggebiet und den biologischen Landbau fokussiert werden. (BMLFUW).
Erneuerbare Energieträger/NAWARO
- Um eine nachhaltige landwirtschaftliche Produktion sicherzustellen, sollten alle Förderungen für Biomasseproduktion und die Förderung von Anlagen zur Biomasseverwertung an ökologische Kriterien geknüpft werden. (BMLFUW und andere fördernde Stellen).
Gentechnisch veränderte Organismen
- Zur Verbesserung der GVO-Risikoabschätzung und des Zulassungsverfahrens
* sollte die Erforschung von Risiken bei Anbau und Konsum von GVO forciert werden. (zu befassende Bundesministerien).
* sollte darauf hingewirkt werden, dass die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten Konzepte, Kriterien und Methoden zur GVO-Risikoabschätzung verbessern und harmonisieren (insbesondere für neue GVO-Produktkategorien). (zu befassende Bundesministerien). - Zur Sicherung der Koexistenz
* sollte auf eine EU-weite Festlegung von rechtsverbindlichen Mindeststandards der Koexistenz hingewirkt, der österreichische Grenzwert laut Saatgut-Gentechnik-VO (maximal 0,1% an GVO-Verunreinigung in der Nachkontrolle) beibehalten und dieser Grenzwert auf EU-Ebene konsequent vertreten werden. (BMLFUW).
* sollte eine Strategie zur Etablierung von GVO-freien Regionen unter Einbeziehung von regionalen Naturschutzaspekten entwickelt und für deren Implementierung gesorgt werden. (Bundesländer unter Einbindung des BMLFUW).
* sollten Konzepte zur Umsetzung eines fachlich fundierten GVO-Monitorings entwickelt werden. (zu befassende Bundesministerien).
* sollten in Fortsetzung der bisherigen Praxis keine Zulassungen von GVOs erfolgen, bis die Kriterien für die Koexistenz geklärt sind. (BMLFUW, BMGFJ).
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