Situation und Trends

Umweltverträgliche, nachhaltige Landwirtschaft

Von 1995 bis 2003 verringerte sich die Fläche von Dauergrünland um 6,5%, die von Ackerland um 2% (das entspricht einer Abnahme von etwa 127.000 ha bzw. 28.000 ha). Gleichzeitig nahmen die Getreideproduktion um 4,6%, die Rinderbestände um 11,8% und die Schweinebestände um 12,4% ab (BMLF 1999, BMLFUW 2006b). Es ist eine Abnahme der tierhaltenden Betriebe und die Zunahme der durchschnittlichen Betriebsgröße festzustellen. Die Landwirtschaft in Gunstlagen wird intensiviert, gleichzeitig werden Flächen in weniger ertragreichen Gebieten aufgegeben (Segregation). Verstärkt werden die zugrunde liegenden Marktmechanismen durch die Absenkung der Marktordnungspreise, wie sie in der Zielsetzung der GAP-Säule 1 2003 vorgesehen sind. Mehrheitlich dämpfend wirken speziell in Österreich die Maßnahmen der Säule 2.

 

Das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2000 (BMLFUW 2000) wurde anhand von ökologischen Kriterien evaluiert. Positiv wirkten sich die ÖPUL-Maßnahmen z.B. auf

  • den Vogelbestand und die Pflanzenvielfalt in Ackerbaugebieten,
  • den Erhaltungszustand von Natura 2000-Gebieten und
  • die Verminderung von Bodenabtrag im Ackerbau (Erosion) aus (BMLFUW 2005a).

Bei strukturierenden Landschaftselementen wie Feldrainen, Hecken und Feldgehölzen waren unterschiedliche Tendenzen zu erkennen: Flächige Kleinstrukturen wie Gehölzgruppen nahmen leicht zu, lineare Kleinstrukturen wie Feldraine nahmen ab. Es wurde festgestellt, dass sich die Förderungen des ÖPUL stärker auf Nutzflächen als auf die Erhaltung der Kleinstrukturflächen konzentrierten (UMWELTBUNDESAMT 2006). Die Umsetzung des Umweltprogramms der GAP-Säule 2 (im Folgenden als Umweltprogramm bezeichnet) trägt zum Erhalt der Landschaftselemente bei.

 

Die Aufgabe von weniger ertragreichen Flächen betrifft im Besonderen auch die Bergbauerngebiete (GROIER 2004). Allerdings verringerte sich im Zeitraum 1999 bis 2003 die Zahl der Bergbauernbetriebe um 8%, während die übrigen landwirtschaftlichen Betriebe um ca. 15% abnahmen (BMLFUW 2003, 2006b; RH 2007). Diese Entwicklung wird – nach Einschätzung des Umweltbundesamtes – auch durch die Umsetzung des Umweltprogramms verlangsamt.

Tabelle 1:	Entwicklung der Biobetriebe und Bioflächen in Österreich (BMLFUW 2006b). Tabelle 1: Entwicklung der Biobetriebe und Bioflächen in Österreich (BMLFUW 2006b).

Die Fläche des Biolandbaus hat den Zielen des Umweltprogramms entsprechend im Zeitraum 2000 bis 2005 um rund 30% zugenommen. Dies ist vor allem auf die Verdoppelung der biologisch bewirtschafteten Ackerfläche zurückzuführen. Von 2000 bis 2005 hat die Anzahl der Biobetriebe um rund 6% zugenommen (BMLFUW 2006b). Die durchschnittliche Fläche pro Biobetrieb ist um 22% angestiegen (siehe Tabelle 1).

Die verkaufte Menge an Pflanzenschutzmitteln nahm von 2001 bis 2005 von rund 3.100 t auf rund 3.400 t (rd. 9%) zu (BMLFUW 2006b). Die verkaufte Menge lässt keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Einsatz und die ökologische Relevanz zu (Kapitel 11).

 

Im Zeitraum vom Wirtschaftjahr 2001 zum Wirtschaftjahr 2005 ging, wie vom Umweltprogramm angestrebt, der Verkauf von mineralischen Stickstoffdüngern von rund 117.000 t auf rund 100.000 t (rd. 15%) zurück (BMLFUW 2006b).

Erneuerbare Energieträger/NAWARO – Beitrag der Landwirtschaft

Nachwachsende Rohstoffe (NAWARO) aus der Landwirtschaft können sowohl als Energieträger als auch als Rohstoff für Produkte (z.B. Biokunststoffe) verwendet werden. Landwirtschaftliche Produkte und Rückstände mit hohem Feuchtegehalt können zumeist in Biogasanlagen energetisch genutzt werden. Pflanzenöl aus Ölsaaten bzw. Ethanol aus Biomasse werden vorrangig als Biokraftstoff eingesetzt (° Kapitel 12, ° Kapitel 14). Die Prognosen gehen davon aus, dass die Bedarfsmengen an Biokraftstoffen stark steigen werden (siehe Tabelle 2).

 

Tabelle 2: Energetischer Einsatz von Biomasse aus der landwirtschaftlichen Produktion in Peta-Joule (PJ) im Jahr 2004 sowie Bedarfsszenarien aus dem Entwurf des österreichischen Biomasseaktionsplans (BMLFUW 2006c).

     2004 2010 2020
        KWK-Brennstoff*
Biomasse gasförmig 1 6,8 9
Biomasse flüssig 0,2 1,2 1,3
            Biokraftstoff
Biomasse gasförmig 0 3 35
Biomasse flüssig 0 31 37
            Gesamtbedarf
Biomasse gasförmig 1 9,8 44
Biomasse flüssig 0,2 32,2 38,3

*  KWK-Brennstoff: Brennstoff für eine Kraft-Wärme-Kopplungsanlage

GVO - Stand der Anwendungen in der landwirtschaftlichen Produktion

Es gibt in Österreich weiterhin keinen Anbau von GVO, trotz des starken EU-weiten Drucks konnten die nationalen Verbote zu EU-weit zugelassenen GVO-Produkten aufrecht erhalten werden. Zurzeit können GVO in Österreich in importierten Futtermittelrohstoffen enthalten sein, diese sind nur bis zu einem Schwellenwert von 0,9% nicht kennzeichnungspflichtig, sofern der GVO-Anteil technisch nicht vermeidbar oder unbeabsichtigt ist. In Einzelfällen traten auch GVO-Verunreinigungen in Lebensmitteln auf, zumeist jedoch unterhalb des Kennzeichnungsschwellenwerts von 0,9%.

 

Auf EU-Ebene kommt es seit 2004 wieder zu Neuzulassungen von landwirtschaftlichen GVO-Produkten. Die Zahl der Produktanträge steigt kontinuierlich und es werden zunehmend GVO-Produkte mit neuen Eigenschaften beantragt. Auch weltweit nimmt die Zahl der Zulassungen und der Anbauflächen zu.

 

Damit steigt die Notwendigkeit, sich mit Koexistenzregelungen auf der EU-Ebene zu befassen.

Entwicklung der GVO-Zulassungspraxis in Österreich und in der EU

In Österreich wurde durch eine Novelle 2004 das Gentechnikgesetz (GTG) an das neue EU-Zulassungsverfahren angepasst und damit wurden auch Regelungen für den Umgang mit GVO-Verunreinigungen eingeführt.

 

Die österreichischen GVO-Importverbote bleiben durch einen EU-Ministerratsbeschluss vom 18. Dezember 2006 weiterhin gültig.

 

Oberösterreich hat ein generelles GVO-Anbauverbot erlassen, welches jedoch von der Europäischen Kommission aufgehoben wurde. Da Österreich gegen diese Entscheidung eine Nichtigkeitsklage eingebracht hat, läuft ein entsprechendes Verfahren beim Europäischen Gerichtshof.

 

In allen Bundesländern wurden Gentechnik-Vorsorge-Regelungen erlassen. Die Europäische Kommission hat dazu keine prinzipiellen Bedenken geäußert.
Das EU-Zulassungsverfahren für GVO wurde durch die Verordnung VO (EG) 1829/ 2003 zentralisiert. Der EFSA (European Food Safety Authority) wurde die Erstellung des Bewertungsberichts übertragen, wodurch die Bedeutung der Stellungnahmen der Mitgliedstaaten geschwächt wurde.

 

Auf internationaler Ebene wird seit 2004 das Cartagena-Protokoll (CBD 2000) über die Biologische Sicherheit (  UMWELTBUNDESAMT 2004a, Kapitel 3.9.1) praktisch umgesetzt und durch ein Anreizsystem für die Kennzeichnung von GVO unter Qualitätssicherungsmaßnahmen ergänzt.

 

Weiters übt ein WTO-Urteil (WTO 2006) Druck auf Österreich zur Aufhebung der GVO-Verbote aus.