Umweltpolitische Ziele

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen für eine multifunktionale, nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft zu schaffen und weiterzuentwickeln. Durch Förderung

  • gesunder, qualitativ hochwertiger Erzeugnisse,
  • umweltfreundlicher Produktionsmethoden, einschließlich Biolandbau,
  • nachwachsender Rohstoffe und
  • des Schutzes der biologischen Vielfalt

soll ein Gleichgewicht zwischen wettbewerbgesteuerter landwirtschaftlicher Produktion und der Achtung von Natur und Umwelt erreicht werden (EK 2003).

 

Die GAP-Reform im Rahmen der Agenda 2000 wurde auf zwei Hauptelementen – marktpolitischen Maßnahmen und Maßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums – aufgebaut. Somit wurden die zwei Säulen der Agrarpolitik geschaffen, die nach wie vor in der Europäischen Union Bestand haben. Mit der Reform 2003 wurde die GAP in Richtung Marktorientierung weiterentwickelt und die Berücksichtigung von Umweltaspekten in der Landwirtschaft verstärkt:

  • In der 1. Säule der Agrarpolitik – in der so genannten „Marktordnung“ – sind die Direktzahlungen für die Landwirtinnen und Landwirte an die Einhaltung von anderweitigen Verpflichtungen („Cross Compliance“) geknüpft. Diese umfassen Anforderungen für die Mindestbewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen zur Erhaltung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustands (GLÖZ), die Grünlanderhaltung und u.a. den Schutz der Umwelt (Gewässerschutz, Natura 2000). Die Einhaltung der Verpflichtungen wird in Österreich gemäß Cross-Compliance-Verordnung umgesetzt und kontrolliert.
  • Die Säule 2 – die so genannte „Ländliche Entwicklung“ – wird in der Periode 2007 bis 2013 neu ausgerichtet. Die neue Politik für den ländlichen Raum hat drei Ziele zum Inhalt, wobei neben den Zielen der „Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft“ (Achse 1) sowie der „Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Förderung der Diversifizierung der Wirtschaft“ (Achse 3), der Umwelt und dem Naturschutz mit dem Ziel „Verbesserung der Umwelt und Landschaft“ (Achse 2) besonders Rechnung getragen wird. Die Gemeinschaftsinitiative für die Entwicklung des ländlichen Raum „Leader“ wird zukünftig integraler Bestandteil (Achse 4) des Programms für die Ländliche Entwicklung, welches in der Periode 2007–2013 vom Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ko-finanziert wird. Leader dient der methodischen Umsetzung der im Programm für die Ländliche Entwicklung festgelegten Ziele. Vom umweltpolitischen Standpunkt der 2. Säule der GAP betrachtet sollen

    * die positiven Umwelteffekte ausgebaut und die negativen Umweltauswirkungen der Landwirtschaft reduziert,

    * die landwirtschaftliche Nutzung von Grenzertragsgebieten erhalten,

    * die biologische Landwirtschaft und andere umweltfreundliche Wirtschaftsweisen gefördert sowie

    * die ökologische Evaluierung der Agrarförderungen weiterentwickelt werden.

Diese Ziele entsprechen dem Leitziel 10 der Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002).

 

Die Förderung einer standortverträglichen Berglandwirtschaft und die Aufrechterhaltung der Landwirtschaft unter ungünstigen Standortbedingungen mit naturbedingten Nachteilen soll neben dem Agrarumweltprogramm weiterhin ein Kernelement der nationalen Politik für die ländliche Entwicklung darstellen. Zu dieser Zielsetzung hat sich Österreich auch durch Unterzeichnung der Alpenkonvention und Ratifizierung des Berglandwirtschaftsprotokolls verpflichtet. In benachteiligten Gebieten werden Ausgleichszulagen für Landwirtinnen und Landwirte zur Verfügung gestellt.

 

Die Umsetzung der GAP-Säule 2 erfolgt in Österreich mit dem Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums für die Periode 2007–2013 (BMLFUW 2006a). Hauptbestandteil des Programms ist die Förderung der Agrarumwelt, mit welcher das Österreichische Programm für eine umweltgerechte Landwirtschaft (ÖPUL; BMLFUW 2000) (Laufzeit 2001–2006) für den Zeitraum 2007–2013 in weiterentwickelter Form fortgeführt wird.

Biomasseerzeugung mit einer guten landwirtschaftlichen Praxis und den Prinzipien der Nachhaltigkeit in Übereinstimmung bringen

Mit dem Regierungsprogramm 2007 (BUNDESREGIERUNG 2007) ist die Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energieträgern am Gesamtenergieverbrauch in Österreich auf mindestens 25% bis 2010 und auf 45% bis 2020 vorgesehen (Kapitel 12). Dieses Ziel sollte allerdings im Hinblick auf die Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002) nur unter Einhaltung des Guten Landwirtschaftlichen und Ökologischen Zustandes (GLÖZ) nach den Verpflichtungen der Cross-Compliance-Verordnung unter Wahrung einer nachhaltigen Biomasseerzeugung erreicht werden.

Österreichische Landwirtschaft GVO-frei erhalten

Zusätzlich zum Ziel einer GVO-freien Landwirtschaft in Österreich ist es notwendig, die Prinzipien der Koexistenz weiterzuentwickeln, um die GVO-freie Produktion in Regionen zu ermöglichen. Dazu dienen die Nationale Strategie zur Koexistenz (AGES 2004), die Österreichische Charta für Gentechnikfreiheit (BMLFUW 2004a) und die Leitlinien zur Koexistenz der Europäischen Kommission.

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) – Risiken minimieren

Zur Minimierung der Risiken von GVO für Mensch und Umwelt tragen eine Reihe nationaler und internationaler rechtlicher Vorgaben unter Anwendung des Vorsorgeprinzips bei: 

  • In Österreich: Rahmenregelungen (Gentechnikgesetz, GTG) und Verordnungen (Saatgut-Gentechnik-Verordnung), Gentechnik-Vorsorgegesetze der Bundesländer sowie nationale Verbote von GVO-Produkten (z.B. Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps aus der Ölrapslinie GT73 durch Verbotsverordnung in Österreich).
  • In der EU: Verbesserung der Risikoabschätzung durch die Freisetzungsrichtlinie und EU-weit harmonisierte Zulassungsverfahren und Kennzeichnungsbestimmungen von gentechnisch veränderten Produkten (VO (EG) 1829/2003 und 1830/ 2003).
  • International wird ein angemessenes Schutzniveau bei der Weitergabe, Handhabung und Verwendung von GVO durch das Cartagena Protokoll über die Biologische Sicherheit (CBD 2000) erreicht.