Zusammenfassende Bewertung und Ausblick

Emissionen

Tabelle 4:	Emissionsprojektionen der NEC-Schadstoffe für 2010. Tabelle 4: Emissionsprojektionen der NEC-Schadstoffe für 2010.

Für die NEC-Gase wurden Emissionsprojektionen für 2010 berechnet (UMWELTBUNDESAMT 2006c). Die in der Tabelle 4 angegebenen Emissionen wurden für das Szenarium ‚mit existierenden Maßnahmen’ ermittelt.

 

Nach diesen Berechnungen sind für NOx weitere Maßnahmen zur Einhaltung des Ziels notwendig.

Selbst bei einer europaweit vollständigen Umsetzung der NEC-RL werden die Ziele des 6. Umweltaktionsprogramms der EU bis 2010 nicht erreicht. Folglich hat die Europäische Kommission europaweite Emissionsszenarien für den Zeitraum bis 2020 berechnet (EK 2005a). Im Rahmen des CAFE-Prozesses (Clean Air For Europe, EK 2005a) wurden weiters die Auswirkungen dieser Emissionsszenarien auf die Luft­belastung und die Gesundheitsauswirkungen durch Feinstaub und Ozon sowie die Eutrophierung und Versauerung abgeschätzt: Die Reduktion der durchschnittlichen Lebenserwartung aufgrund der Feinstaubexposition wird von etwa sieben Monaten (2000, WHO 2006) auf fünf Monate (2020) abnehmen. Die von Versauerung betroffene Fläche wird von 1% auf 0% sinken, jene Fläche, die durch Eutrophierung gefährdet ist, wird von 98% auf etwa 70% sinken (IIASA 2006).

 

Um die Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen durch Luftverschmutzung zu senken, hat die Europäische Kommission in der Thematischen Strategie zur Luftrein­haltung (EK 2005b), die im Rahmen von CAFE ausgearbeitet und vom Umweltministerrat 2006 einstimmig begrüßt wurde, weitere Maßnahmen zur Senkung der Emissionen von Luftschadstoffen vorgeschlagen.

 

Wie Analysen der Europäischen Kommission zur Thematischen Strategie zeigen, liegt für Österreich der volkswirtschaftliche Nutzen für über die derzeitige Gesetzgebung hinausgehende Maßnahmen zumindest um den Faktor 5 über den Kosten für die Minderungen von Feinstaub (EK 2005a). Zudem ergeben sich in etlichen Be­reichen nennenswerte Synergien mit Maßnahmen zum Klimaschutz (EEA 2006).

 

Voraussichtlich 2007 wird die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Revision der NEC-RL mit neuen Emissionshöchstmengen (auch für Feinstaub) für 2020 veröffentlichen.

Immissionen

Schwerpunkte der PM10-Belastungen sind einerseits Städte im außeralpinen Raum und hier vor allem verkehrsnahe Standorte, andererseits Städte in alpinen Tal- und Beckenlagen. In den außeralpinen Gebieten Nordostösterreichs kann der Anteil des Ferntransportes an der Feinstaubbelastung beträchtlich sein. Inneralpin sind in Tal- und Beckenlagen Grenzwertüberschreitungen vor allem durch lokale und regionale Emissionen verursacht. Ferntransport hat hier eine geringe Bedeutung (Umwelt­bundesamt 2006a).

 

Der Immissionsbeitrag einzelner Quellen zur gemessenen PM10-Belastung unter­liegt räumlichen und zeitlichen Schwankungen. Neben Ferntransport tragen die Emissionen von Verkehr (Dieselruß und Nicht-Abgasemissionen), Industrie, Kleinverbrauchern (vor allem mit festen Brennstoffen betriebene alte Feuerungsanlagen) und Landwirtschaft (NH3-Emissionen; als Vorläufersubstanz) wesentlich zur PM10-Belastung bei (Umweltbundesamt 2006a, b).

 

Überschreitungen des Tagesmittelwert-Grenzwertes für PM10 traten 2005 in allen Bundesländern auf. Die bereits in Kraft befindlichen Maßnahmenkatalog-Verordnun­gen der Länder gemäß IG-L und der Feinstaubprogramme von Bund und Ländern haben zu einer Verminderung der Belastung beigetragen. Selbst ihre vollständige Umsetzung reicht jedoch zumeist nicht aus, um eine Einhaltung der PM10-Grenz­werte des IG-L sowie der EU-Richtlinie RL 1999/30/EG sicherzustellen.

 

Hauptverursacher der NO2-Grenzwertüberschreitungen ist der Verkehr. Verkehrs­emissionen können an verkehrsnahen Standorten bis zu 90% Anteil an den gemessenen Immissionsbelastungen haben. Technische Verbesserungen bei Einzelfahrzeugen hinsichtlich des Emissionsverhaltens wurden durch einen steigenden Anteil von Dieselfahrzeugen, Steigerungen bei der Kilometerleistung und einen erhöhten Anteil von NO2 an den NOx-Emissionen überkompensiert (° Kapitel 14).

 

Bislang wurden relativ wenige Maßnahmen gemäß IG-L zur Verminderung der NO2-Belastung erlassen. Tempolimits und Nachtfahrverbote vermindern zwar die Belastung, reichen aber nach Ansicht des Umweltbundesamtes für die Einhaltung der Grenzwerte an den hoch belasteten Standorten alleine nicht aus.

 

Bei einer EU-weiten Untersuchung (Umweltbundesamt 2006d) wurden die Maß­nahmenpläne für die Umsetzung der Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie in der EU unter­sucht und die zuständigen Behörden befragt. Als relevante Faktoren für die in den meisten Mitgliedstaaten zu verzeichnende Nichteinhaltung der Grenzwerte für PM10 und NO2 wurden u.a. die zu späte und kurzfristige Maßnahmenplanung, geringe Akzeptanz von Maßnahmen vor allem im Verkehrsbereich, hohe Kosten zusätzlicher Maßnahmen, aufgesplitterte Kompetenzen und ungenügende Koordination zwischen verschiedenen Stellen genannt. Diese Gründe sind auch für Österreich von Relevanz; in dieser Studie wurden auch Wien und Graz erfasst (UMWELTBUNDESAMT 2006d). Zur effektiven Umsetzung des IG-L ist daher u.a. eine intensive gebietskörperschaftsübergreifende Zusammenarbeit notwendig. Im Mai 2007 wurde deshalb von der Landesumweltreferentenkonferenz die Einrichtung einer Plattform für integrierte Luftreinhaltung beschlossen. Zusätzliche Maßnahmen auf Ebene der Bun­desländer könnten durch weitere Bundesmaßnahmen ergänzt werden. Darüber hi­naus sind Maßnahmen in etlichen Bereichen – wie etwa die Festsetzung von Abgasgrenzwerten für Neufahrzeuge oder die Festlegung von niedrigeren Emissionsgrenzwerten für Großfeuerungsanlagen – nur bzw. am effektivsten auf EU-Ebene zu treffen. Es ist davon auszugehen, dass sich bei einer integrierten Betrachtung von Luftreinhaltebelangen auch Synergien mit Maßnahmen zur Einhaltung der NEC-RL sowie zum Klimaschutz ergeben (UMWELTBUNDESAMT 2006d; EEA 2006).

 

Die hohe Hintergrundbelastung bei Ozon führt dazu, dass selbst in Gebieten mit ge­ringen Emissionen von Ozonvorläufersubstanzen Überschreitungen der Zielwerte auftreten. Die Schwankungen im Belastungsverlauf der letzten Jahre spiegeln in erster Linie den Einfluss des Wettergeschehens auf die Ozonspitzenwerte sowie Änderungen im Emissionsgeschehen wider.

 

Wie auch in der Thematischen Strategie gezeigt wurde, sind europaweite Anstrengungen zur Verminderung der Ozonvorläufersubstanzen NOx und NMVOC notwendig.

Nachhaltigkeit

Im 6. Umweltaktionsprogramm der EU wird im Sinne einer nachhaltigen Ent-wicklung die Erreichung einer Luftqualität gefordert, die keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht. Dabei sind u.a. Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu berücksichtigen. Diese sind vor allem bei Feinstaub deutlich strenger als die Grenzwerte gemäß IG-L. Auch bei Ozon sind die Zielwerte im Ozongesetz deutlich höher als die von der WHO im Sinne des vorsorgenden Gesundheitsschutzes abgeleiteten Leitlinien (WHO 2005). Die im IG-L angegebenen Grenzwerte sind somit lediglich als Zwischenschritt in Rich-tung einer als nachhaltig einzustufenden Luftbelastung zu sehen. In diesem Sinne sind auch die Leitzielindikatoren der österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie (BMLFUW 2002, 2004, 2006b, c) für den Umweltbereich Luft zu sehen. Diese orientieren sich an der Überschreitung von Immissionsgrenz- und -zielwerten (nach IG-L und Ozongesetz), dargestellt für NO2, NOx, Ozon und PM10.


Die durch den Klimawandel hervorgerufenen Veränderungen der meteorologischen Verhältnisse lassen eine Verstärkung der Ozonbelastung befürchten.

Gesundheit

Feinstaub, NO2 und Ozon zeigen derzeit bereits Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (WHO 2005). Diese Schadstoffe wirken in erster Linie auf die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System. Jedes Absenken der Konzentrationen ist daher ein Beitrag zur Gesundheitsvorsorge, auch wenn diese unter den IG-L-Grenzwerten liegen. Weiters schlägt die WHO vor, die PM10-Grenzwerte durch rechtlich verbindliche Regelungen für PM2,5 zu ergänzen (WHO 2005).


In den Ländern der Europäischen Union wurden für das Jahr 2000 rund 370.000 vorzeitige Todesfälle auf die Belastung der Atemluft zurückgeführt (EK 2005a). Nach Berechungen der WHO ist durch die Feinstaubbelastung mit einer Reduktion der Lebenserwartung in der EU um durchschnittlich sieben Monate zu rechnen; für Österreich liegt der Wert in einem ähnlichen Bereich (UMWELTBUNDESAMT 2006e, WHO 2006).